Nichtigkeit von Eheverträgen bei einseitiger Benachteiligung
Eheleute können die rechtlichen Folgen der Ehe nach ihren Vorstellungen abweichend vom Gesetz regeln. Dazu ist ein Ehevertrag erforderlich. In diesem können insbesondere Scheidungsfolgen frei gestaltet werden. Allerdings kennt die Gestaltungsfreiheit Grenzen. Wird ein Ehegatte im Ehevertrag stark benachteiligt, kann der Ehevertrag sittenwidrig und damit unwirksam sein.