Nich­tig­keit von Ehe­ver­trä­gen bei ein­sei­ti­ger Benachteiligung

Eheleute können die rechtlichen Folgen der Ehe nach ihren Vorstellungen abweichend vom Gesetz regeln. Dazu ist ein Ehevertrag erforderlich. In diesem können insbesondere Scheidungsfolgen frei gestaltet werden. Allerdings kennt die Gestaltungsfreiheit Grenzen. Wird ein Ehegatte im Ehevertrag stark benachteiligt, kann der Ehevertrag sittenwidrig und damit unwirksam sein.

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Der Ehe­ver­trag von Ih­rem Fach­an­walt für Familienrecht

Gerade bei Unternehmerehen, Alleinverdienerehen oder Ehen, in denen Immobilieneigentum vorhanden ist oder sonst ein Vermögenszuwachs zu erwarten ist, ist ein durch einen Ehevertrag sinnvoll. Denn viele Regelungen des Familienrechts sind nicht mehr zeitgemäß oder nicht für jede familiäre Situation geeignet. Ein Ehevertrag ermöglicht es den Ehegatten, eine individuelle und den eigenen Bedürfnissen angepasste Regelung zu treffen und die jeweiligen Interessen bestmöglich zu berücksichtigen.

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