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Bis zur rechtskräftigen Ehescheidung schuldet der besserverdienende Ehegatte Trennungsunterhalt, nach Rechtskraft der Scheidung ist unter Umständen auch nachehelicher Unterhalt zu zahlen. Die Möglichkeit die Unterhaltszahlungen erheblich zu minimieren bietet eine noch allzu oft übersehene Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2019.
Trennen sich die Eltern eines Kindes, stellt sich immer auch die Frage, wie die Betreuung des Kindes gehandhabt werden soll. Neben dem häufig anzutreffenden Residenzmodell exisitert daneben auch das sog. Wechselmodell.
Ab dem Jahr nach der Trennung oder Scheidung entfällt die Möglichkeit des Ehegattensplittings und somit ein steuerlicher Vorteil. Als Ausgleich hierzu gibt es bei dauerhaft getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten bzw. Lebenspartnern nach dem LPartG (§ 2 Abs. 8 EStG) die Möglichkeit des Realsplitting nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG.
Hartnäckig halten sich viele Gerüchte zum Thema Scheidung. Der folgende Artikel gibt Aufschluss, was tatsächlich stimmt und welche Irrtümer zu Unrecht noch immer weit verbreitet sind.
Wenn sich das Kind entscheidet, im Ausland zu studieren, kann dies zu höheren Kosten als bei einem Studium in Deutschland führen. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass auch ein Auslandsstudium finanziert werden muss, wenn es für das Ausbildungsziel sinnvoll ist.
Wer aus Wut oder Schmerz wegen einer anstehenden Scheidung vorschnell und unüberlegt handelt, kann viele Fehler begehen, die später nur noch schwer zu korrigieren sind. Folgender Leitfaden soll Ihnen einen ersten Überblick geben, was bei einer Trennung zu beachten ist, welche Dokumente zwingend nötig sind und wie späterem Streit vorgebeugt werden kann.
Nach einer Trennung stellt sich oft die Frage, welchem Ehepartner die gemeinsame Wohnung zusteht. Das sogenannte „Getrenntleben“ im Scheidungsjahr ist zwar auch in der gemeinsamen Wohnung möglich. Häufig besteht jedoch der Wunsch nach einem Auszug. Im Normalfall liegt hier ein klassisches „Patt“ vor: Keiner der Ehepartner hat einen Anspruch darauf, den anderen vor die Tür zu setzen.
Die sogenannte elterliche Sorge liegt grundsätzlich bei den Eltern gemeinsam. Nach der Scheidung besteht die elterliche Sorge der geschiedenen Ehegatten für gemeinsame Kinder grundsätzlich unverändert fort. Jedoch kann ein Elternteil beim Familiengericht beantragen, dass die elterliche Sorge im Ganzen oder Ausschnitte ihm alleine übertragen werden.
Die Kosten einer Scheidung setzen sich aus Gerichts- und Anwaltskosten zusammen. Maßgeblich für die konkrete Höhe der Kosten ist grundsätzlich das Nettoeinkommen der Eheleute. Daneben gibt es weitere Faktoren, die den Streitwert und damit die Kosten beeinflussen können.