Das Unterhaltsrecht gehört zu den Tätigkeitsschwerpunkten im Familienrecht. Über aktuelle Entwicklungen im Unterhaltsrecht halten wir Sie als Fachanwaltskanzlei stets auf dem aktuellen Stand.
Eine Scheidung wirft zahlreiche Fragen auf – sei es zu den rechtlichen Voraussetzungen, dem Ablauf oder den finanziellen Folgen. In diesem Artikel werden die zehn häufigsten Fragen rund um das Thema Scheidung noch ausführlicher beantwortet, um Ihnen eine umfassende Orientierung zu geben und den Prozess so transparent wie möglich zu gestalten
Eine Trennung oder Scheidung stellt Ehepaare oft vor schwierige finanzielle und emotionale Entscheidungen – insbesondere, wenn gemeinsames Immobilienvermögen betroffen ist. Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick darüber, was mit einer Immobilie bei einer Scheidung geschieht, welche rechtlichen Regelungen gelten und welche Optionen zur Verfügung stehen.
Nach § 1570 BGB kann ein geschiedener Ehegatte von dem anderen wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes für mindestens drei Jahre nach der Geburt Unterhalt verlangen. Dabei ist der Unterhalt nicht zwingend auf drei Jahre nach der Geburt des Kindes befristet.
Eine Scheidung wirft viele Fragen im Hinblick auf den Kindesunterhalt auf, z. B. wie man den Kindesunterhalt berechnen kann und wer für den Unterhalt des Kindes aufkommen muss. Als Ihr Anwalt für Familienrecht Köln beantworten wir Ihnen diese und weitere Fragen in diesem Beitrag.
Unterhalt nach der Scheidung? Der nacheheliche Unterhalt trägt dem Umstand Rechnung, dass eventuelle ehebedingte Nachteile ausgeglichen werden sollen. Solche können sich beispielsweise aus der zwischen den Ehegatten vereinbarten Aufgabenteilung ergeben. Nach der Scheidung entfällt der Anspruch auf Trennungsunterhalt. Unter Umständen hat der wirtschaftlich schwächere Ehegatte weiterhin einen Anspruch auf Unterhaltsleistungen.
Gerade bei Unternehmerehen, Alleinverdienerehen oder Ehen, in denen Immobilieneigentum vorhanden ist oder sonst ein Vermögenszuwachs zu erwarten ist, ist ein durch einen Ehevertrag sinnvoll. Denn viele Regelungen des Familienrechts sind nicht mehr zeitgemäß oder nicht für jede familiäre Situation geeignet. Ein Ehevertrag ermöglicht es den Ehegatten, eine individuelle und den eigenen Bedürfnissen angepasste Regelung zu treffen und die jeweiligen Interessen bestmöglich zu berücksichtigen.
Bevor eine beschlossene Scheidung rechtskräftig wird, müssen Ehepartner in der Regel ein sogenanntes Trennungsjahr abwarten. In diesem Zeitraum kann der bedürftige Ehegatte vom anderen Ehegatten Trennungsunterhalt verlangen, sofern dieser ein höheres Einkommen hat (§ 1361 Abs. 1 BGB) und die Ehepartner getrennt wirtschaften. Ob und wenn ja, in welcher Höhe Anspruch auf einen solchen Trennungsunterhalt besteht, entscheidet das Familiengericht.
Bis zur rechtskräftigen Ehescheidung schuldet der besserverdienende Ehegatte Trennungsunterhalt, nach Rechtskraft der Scheidung ist unter Umständen auch nachehelicher Unterhalt zu zahlen. Die Möglichkeit die Unterhaltszahlungen erheblich zu minimieren bietet eine noch allzu oft übersehene Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2019.
Ab dem Jahr nach der Trennung oder Scheidung entfällt die Möglichkeit des Ehegattensplittings und somit ein steuerlicher Vorteil. Als Ausgleich hierzu gibt es bei dauerhaft getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten bzw. Lebenspartnern nach dem LPartG (§ 2 Abs. 8 EStG) die Möglichkeit des Realsplitting nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG.
Wenn sich das Kind entscheidet, im Ausland zu studieren, kann dies zu höheren Kosten als bei einem Studium in Deutschland führen. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass auch ein Auslandsstudium finanziert werden muss, wenn es für das Ausbildungsziel sinnvoll ist.