Als Fachanwaltskanzlei für Strafrecht informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen im Strafrecht und Strafverfahrensrecht.
Grundsätzlich ist es einem Beschuldigten im Strafverfahren freigestellt, ob er einen Anwalt hinzuzieht oder nicht. Aus Strafverfahren können sich für den Beschuldigten jedoch besonders schwere Konsequenzen (z. B. langjährige Haftstrafen) ergeben. Gerade in komplizierten Verfahren ist eine anwaltliche Vertretung unerlässlich, um Waffengleichheit und einen fairen Prozess zu garantieren. In manchen Fällen sieht das Gesetz daher vor, dass das Gericht dem Beschuldigten zu seinem eigenen Schutz einen Rechtsanwalt zuteilt. Diesen vom Gericht beigeordneten Rechtsanwalt nennt man Pflichtverteidiger.
Mit der sog. Anklageschrift klagt die Staatsanwaltschaft den ermittelten Sachverhalt bei dem zuständigen Gericht an. Die Anklageerhebung markiert somit den Übergang des Ermittlungs- in das Zwischenverfahren. Das Gericht prüft und entscheidet, ob es die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt.
Polizeiliche Durchsuchungen schränken das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gem. Art. 13 GG in erheblicher Weise ein. Unsere Anwälte beraten Sie zu allen Fragen rund um eine Durchsuchung in Köln.
Abgesehen vom Handeltreiben, Erwerb und der Herstellung von Betäubungsmitteln, ist auch der Besitz ein Straftatbestand. Wann spricht man im juristischen Sinne von Besitz? Voraussetzung ist ein bewusstes tatsächliches Herrschaftsverhältnis sowie der Wille zum Besitz.
Der Ablauf der Hauptverhandlung ist in § 243 StPO klar geregelt. Wird die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet, bestimmt das Gericht einen Termin für die Hauptverhandlung. Der Angeschuldigte wird nun als Angeklagter bezeichnet. Die Hauptverhandlung findet regelmäßig öffentlich statt, grundsätzlich jeder darf also als Zuschauer anwesend sein. Dadurch soll gewährleistet werden, dass der Ablauf einer Strafverhandlung und die Urteilsfindung transparent und für jeden nachvollziehbar ist.
Eine „Justiz hinter verschlossenen Türen“ ist nicht mit dem verfassungsrechtlich verankerten Rechtsstaatssprinzip in Einklang zu bringen.
Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bedeutet, dass die Strafverfolgungsbehörden von einem Anfangsverdacht ausgehen, also eine begangene Straftat für möglich halten. Bereits ab Beginn des Ermittlungsverfarehns werden entscheidende Weichen für den Verlauf des Strafverfahrens gestellt werden. Das richtige Verhalten ist daher wesentlich für den weiteren Verfahrensverlauf.
In seiner Entscheidung vom 16.01.2019 hat sich der Bundesgerichtshof erneut mit der Verurteilung einer Person befasst, die an einem illegalen Rennen im Straßenverkehr teilgenommen hat. Im Mittelpunkt stand wiederum die Frage nach einer vorsätzlichen Tötung. Insbesondere befasst sich der BGH mit der Frage, ob ein Tötungsvorsatz angenommen werden kann, wenn der Täter hierbei zugleich selbst geschädigt würde.
In seiner Entscheidung vom 01.03.2018 hat sich der Bundesgerichtshof mit der Verurteilung einer Person befasst, die an einem illegalen Rennen im Straßenverkehr teilgenommen hat. Im Mittelpunkt stand die Frage nach einer vorsätzlichen Tötung.