Fachanwaltskanzlei für Familienrecht in Köln
Rechtsanwälte in allen Bereichen des Familienrechts
BS LEGAL Rechtsanwälte
Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Köln
Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Köln Lindenthal berät und vertritt Mandanten in allen Belangen des Familienrechts. Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht sind wir spezialisiert auf Unterhaltsverfahren, Scheidungsprozesse und die Auflösung des Ehevermögens samt Zugewinnausgleich.
Auch bei Sorge- und Umgangsrechtsverfahren stehen Ihnen unsere Anwälte zur Seite. Daneben gestalten unsere Rechtsanwälte Eheverträge sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Dabei ermöglichen uns jahrelange Erfahrung, ständige Fortbildung und die interdisziplinäre Arbeit im Team Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.
Die positiven Rückmeldungen unserer Mandanten sind dabei Antrieb uns Ansporn zugleich.
Nehmen Sie heute noch Kontakt zu uns auf.
Vorausschauend und professionell durch den Scheidungsprozess
Ihr Scheidungsanwalt
Sie stehen vor einer Scheidung? Was, wenn Sie morgen schon wüssten welche Problemfelder vermieden werden müssen und wie Sie - persönlich und wirtschaftlich – diese Situation bestmöglich hinter sich bringen können? Unsere Scheidungsanwälte gestalten Ihren Scheidungsprozess vorausschauend und haben Vermögen, Familie und Kinder immer mit im Blick. Denn Grundlage unserer Beratung ist ein ganzheitlicher Ansatz, der Ihnen ermöglicht in jeder Hinsicht das Richtige zu tun.
Egal ob einvernehmliche Scheidung oder streitige Scheidung: Wir sind Ihre Ansprechpartner in Köln, wenn der Scheidungsprozess bevorsteht.
Köln
BS LEGAL Rechtsanwälte
Dürener Straße 270
50935 Köln
Mo.-Fr. 09:00-13:00 & 14:00-17:30
Fr. 09:00 – 14:00
Tel.: +49 (0) 221 94 336 530
Fax: +49 (0) 221 94 336 531
Trautskirchen
BS LEGAL Rechtsanwälte
Merzbacher Straße 23
90619 Trautskirchen
Mo.-Do. 09:00-12:00 & 13:00-16:00
Fr. 08:00 – 14:00
Tel.: +49 (0) 910 79 24 59 20
Fax: +49 (0) 910 79 24 59 21
Kontaktformular
Unterhalt
Es gibt eine Vielzahl von Unterhaltsansprüchen. Wesentlich im Falle einer Trennung oder Scheidung sind der Trennungs- und nacheheliche Unterhalt sowie der Kindesunterhalt. Daneben können Unterhaltsansprüche aus Anlass der Geburt in Betracht kommen. Viele Gutverdiener sehen sich darüber hinaus mit dem Elternunterhalt konfrontiert.
Bei Unterhaltsansprüchen ist zweierlei wichtig: Die schnelle Geltendmachung und die Kenntnis aller gesetzlichen Möglichkeiten, um den Unterhalt zu schmälern. Gerade bei gutverdienenden Ehepartnern kann sich erhebliches Einsparpotential ergeben.
Sorge- und Umgangsrecht
Nicht nur nach einer Trennung oder Scheidung, sondern auch bei unverheirateten Paaren kann es zu Unstimmigkeiten über das Sorge-und Umgangsrecht kommen. So steht unverheirateten Vätern beispielsweise nicht automatisch ein Sorge- oder Umgangsrecht zu. Unsere Anwälte helfen Ihnen bei der Geltendmachung des Sorgerechts oder wehren einen Antrag auf gemeinsame Sorge ab, wo das Kindeswohl dies erfordert.
Das Umgangsrecht ist ein Teilbereich der elterlichen Sorge. Jeder Elternteil hat das Recht auf Umgang mit seinem Kind. Und auch das Kind hat Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Sinnvoll ist eine Umgangsregelung, die Klarheit für alle Beteiligten bietet. Wird der Umgang verwehrt oder ist der Umgang aus Gründen des Kindeswohls auszusetzen, so stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte auch in gerichtlichen Umgangsverfahren zur Seite.
Zugewinn nach der Scheidung
Das Gesetz sieht in § 1378 BGB vor, dass der Ehepartner, der einen höheren Zugewinn erwirtschaftet hat, dem anderen Ehepartner die Hälfte des Überschusses auszugleichen hat.
Bei der Berechnung der Ausgleichsforderung kommt es auf die Höhe des Vermögens zu drei Stichtagen an. Der erste Stichtag zur Ermittlung des Anfangsvermögens ist der Tag der Eheschließung. Das Endvermögen wird für den Tag berechnet, an dem das Gericht den Scheidungsantrag zustellt. Mit einer zusätzlichen Vermögensauskunft zum Zeitpunkt der Trennung wird verhindert, dass der auskunftspflichtige Ehepartner die Trennungszeit dazu nutzt, um Vermögen beiseitezuschaffen.
Zur Konfliktlösung verfolgen unsere Rechtsanwälte eine zweistufige Strategie. Zunächst setzen wir auf eine außergerichtliche Verhandlungslösung, die den Interessen beider Ehegatten Rechnung trägt. Verschließt sich der andere Ehegatte der außergerichtlichen Lösung, vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck vor Gericht.
Besondere theoretische & praktische Kenntnisse
Gütesiegel Fachanwalt für Familienrecht
Als Mandant legen Sie zu Recht Wert auf eine fachlich exzellente Beratung und langjährige Erfahrung durch einen Fachanwalt für Familienrecht.
Durch die Beauftragung eines Fachanwalts für Familienrecht können Sie sicher sein, von einem Spezialisten beraten und vertreten zu werden. Lediglich 35 % aller in Deutschland zugelassener Anwälte führen den Titel „Fachanwalt“.
Die Verleihung des Titels „Fachanwalt“ durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer setzt den Nachweis umfangreicher theoretischer und praktischer Kenntnisse voraus.
Theoretische Kenntnisse
Voraussetzung der Verleihung des Titels Fachanwalt für Familienrecht ist die Teilnahme an einem 120 Stunden umfassenden Lehrgang. Darüber hinaus muss sich jeder Bewerber umfangreichen schriftlichen Prüfungen unterziehen, welche insgesamt 15 Stunden in Anspruch nehmen.
Praktische Kenntnisse
Für die Verleihung des Titels Fachanwalt für Familienrecht muss jeder Rechtsanwalt 120 Fälle aus der Praxis bearbeiten und Arbeitsproben dem Prüfungsausschuss zur Verfügung stellen. Mindestens 60 der bearbeiteten Fälle müssen Gerichtsverfahren gewesen sein. Fachanwalt für Familienrecht darf sich darüber hinaus nur nennen, wer bereits mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt tätig ist.
Über die Verleihung des Titels entscheidet der Vorstand der Rechtsanwaltskammer nach vorheriger Stellungnahme des Prüfungsausschusses.
Jährliche Fortbildungspflicht gem. § 15 FAO
Jeder Fachanwalt ist darüber hinaus verpflichtet jährliche Fortbildungen zu absolvieren und diese der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. So wird der hohe Qualitätsstandard des Fachanwalts sichergestellt. Hiervon profitieren Sie als Mandant.
Vertrauen Sie Ihrem Anwalt für Familienrecht in Köln
Als Fachanwalt für Familienrecht spezialisiert sich Rechtsanwalt Strittmatter auf die Vertretung familienrechtlicher Fälle in Köln und bundesweit. Hierbei berät er bei Fragen rund um den Zugewinn, zu Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie bei Unterhaltsansprüchen und dem Sorgerecht.
Laut Statistik der Rechtsanwaltskammer Köln gibt es lediglich ca. 500 zugelassene Fachanwälte für Familienrecht. Die hohen Anforderungen an die Verleihung des Titels Fachanwalt Familienrecht gewährleisten eine optimale Beratung und Vertretung des rechtssuchenden Bürgers.
Aufgrund der im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegten Anwaltsgebühren entstehen für die Vertretung durch einen Fachanwalt in der Regel keine höheren Kosten als bei der Mandatierung eines normalen Rechtsanwalts.
Tätigkeiten im Familienrecht
Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht bieten für Sie ein umfassendes Leistungsspektrum an.
Aktuelle Beiträge zum Familienrecht
Wir informieren Sie regelmäßig über neue Entwicklungen im Familienrecht.
Wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Kind im Ausland Urlaub machen wollen, sollten Sie einige sorgerechtliche Besonderheiten beachten, um Probleme bei der Reise zu vermeiden.
Die Verweigerung einer gerichtlich gebilligten Umgangsvereinbarung
Verstößt ein Elternteil gegen die getroffene Umgangsvereinbarung, kann ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet werden. Im Vollstreckungsverfahren kann das Gericht gemäß § 89 I FamFG Ordnungsgeld oder, wenn dies nicht beigetrieben werden kann oder keinen Erfolg verspricht, Ordnungshaft anordnen. Wenn die Ordnungsmittel erfolglos bleiben, sie keinen Erfolg versprechen oder die alsbaldige Vollstreckung geboten ist, kann der Umgang mit unmittelbarem Zwang gegen die Kindeseltern, nicht aber gegen das Kind durchgesetzt werden, § 90 II FamFG.
Der Verdacht des sexuellen Missbrauchs in familiengerichtlichen Verfahren
Bisweilen behauptet ein Elternteil in familiengerichtlichen Verfahren, der andere Elternteil habe das gemeinsame Kind sexuell missbraucht. Der Verdacht des sexuellen Missbrauchs ist deshalb brisant, weil er erhebliche Auswirkungen auf das elterliche Sorge- und Umgangsrecht haben kann. Auch zieht ein Missbrauchsverdacht nahezu immer strafrechtliche Ermittlungen nach sich. Jeder, der sich dem Verdacht eines sexuellen Missbrauchs ausgesetzt sieht, sollte sich unverzüglich anwaltlich beraten lassen. Ebenso sollte sich jeder Elternteil beraten lassen, der den Verdacht hat, das eigene Kind könnte sexuell missbraucht worden sein.
Der Verfahrensbeistand in familiengerichtlichen Verfahren
Gerichte haben in Verfahren, die ein minderjähriges Kind betreffen, einen Verfahrensbeistand zu bestellen, wenn dies erforderlich ist, um die Interessen des Kindes zu vertreten, § 158 Abs. 1 FamFG. Der Verfahrensbeistand wird auch als „Anwalt des Kindes“ bezeichnet.