[ Er­fah­rung | Kom­pe­tenz | Ver­trauen ]

Fach­an­walts­kanz­lei für Fa­mi­li­en­recht in Köln

Rechts­an­wälte in al­len Be­rei­chen des Familienrechts

BS LEGAL Rechtsanwälte 

Ihr Fach­an­walt für Fa­mi­li­en­recht in Köln

Un­sere Rechts­an­walts­kanz­lei in Köln Lin­den­thal be­rät und ver­tritt Man­dan­ten in al­len Be­lan­gen des Fa­mi­li­en­rechts. Als Fach­an­walts­kanz­lei für Fa­mi­li­en­recht sind wir spe­zia­li­siert auf Un­ter­halts­ver­fah­ren, Schei­dungs­pro­zesse und die Auf­lö­sung des Ehe­ver­mö­gens samt Zu­ge­winn­aus­gleich.

Auch bei Sorge- und Um­gangs­rechts­ver­fah­ren ste­hen Ih­nen un­sere An­wälte zur Seite. Da­ne­ben ge­stal­ten un­sere Rechts­an­wälte Ehe­ver­träge so­wie Tren­nungs- und Schei­dungs­fol­gen­ver­ein­ba­run­gen.

Da­bei er­mög­li­chen uns jah­re­lange Er­fah­rung, stän­dige Fort­bil­dung und die in­ter­dis­zi­pli­näre Ar­beit im Team Ihre In­ter­es­sen best­mög­lich zu vertreten.

Die po­si­ti­ven Rück­mel­dun­gen un­se­rer Man­dan­ten sind da­bei An­trieb uns An­sporn zugleich.

Neh­men Sie heute noch Kon­takt zu uns auf.

Vor­aus­schau­end und pro­fes­sio­nell durch den Scheidungsprozess 

Ihr Schei­dungs­an­walt

Sie ste­hen vor ei­ner Schei­dung? Was, wenn Sie mor­gen schon wüss­ten wel­che Pro­blem­fel­der ver­mie­den wer­den müs­sen und wie Sie - per­sön­lich und wirt­schaft­lich – diese Si­tua­tion best­mög­lich hin­ter sich brin­gen kön­nen? Un­sere Schei­dungs­an­wälte ge­stal­ten Ih­ren Schei­dungs­pro­zess vor­aus­schau­end und ha­ben Ver­mö­gen, Fa­mi­lie und Kin­der im­mer mit im Blick. Denn Grund­lage un­se­rer Be­ra­tung ist ein ganz­heit­li­cher An­satz, der Ih­nen er­mög­licht in je­der Hin­sicht das Rich­tige zu tun.

Egal ob ein­ver­nehm­li­che Schei­dung oder strei­tige Schei­dung: Wir sind Ihre An­sprech­part­ner in Köln, wenn der Schei­dungs­pro­zess bevorsteht.

Kontaktformular 

Kon­tak­tie­ren Sie uns für die Ver­ein­ba­rung ei­ner Erstberatung 

    .

      An­trag­stel­ler ist

      Ehe­frauEhe­mann

      Ehe­frau

      Vorname  Nachname  Straße, Haus-Nr.  Post­leit­zahl Ort  Staatsangehörigkeit 

      Ehe­mann

      Vorname  Nachname  Straße, Haus-Nr.  Post­leit­zahl Ort  Staatsangehörigkeit 

      Letzte ge­mein­same Wohnung

      Straße, Haus-Nr.  Post­leit­zahl Ort 

      Wer wird nach der Schei­dung in der Ehe­woh­nung sein?

      FrauMannkei­ner

      An­ga­ben zur Heirat

      Heiratsdatum  Heiratsort  Heiratsregister-Nr.  Seit wann getrennt? 

      Stimmt der Ehe­gatte der Schei­dung zu?

      JaNein

      Gibt es ge­mein­same Kinder?

      Name, Geburtstag  Name, Geburtstag  Name, Geburtstag  Name, Geburtstag 

      Bei wem le­ben die Kinder?

      Ehe­mannEhe­frau

      Wie ist der Ehe­gat­ten­un­ter­halt vereinbart?

      ge­gen­sei­ti­ger Ver­zichtei­gene Regelung

      Wie kön­nen wir Sie er­rei­chen? (für evtl. Rückfragen)

      E-Mail  Telefon 

      Gibt es wei­tere An­ga­ben oder ha­ben Sie Fragen?


      Da­ten­schutz

      Un­ter­halt

      Es gibt eine Viel­zahl von Un­ter­halts­an­sprü­chen. We­sent­lich im Falle ei­ner Tren­nung oder Schei­dung sind der Tren­nungs- und nach­ehe­li­che Un­ter­halt so­wie der Kin­des­un­ter­halt. Da­ne­ben kön­nen Un­ter­halts­an­sprü­che aus An­lass der Ge­burt in Be­tracht kom­men. Viele Gut­ver­die­ner se­hen sich dar­über hin­aus mit dem El­tern­un­ter­halt konfrontiert.

      Bei Un­ter­halts­an­sprü­chen ist zwei­er­lei wich­tig: Die schnelle Gel­tend­ma­chung und die Kennt­nis al­ler ge­setz­li­chen Mög­lich­kei­ten, um den Un­ter­halt zu schmä­lern. Ge­rade bei gut­ver­die­nen­den Ehe­part­nern kann sich er­heb­li­ches Ein­spar­po­ten­tial ergeben.

      Sorge- und Umgangsrecht

      Nicht nur nach ei­ner Tren­nung oder Schei­dung, son­dern auch bei un­ver­hei­ra­te­ten Paa­ren kann es zu Un­stim­mig­kei­ten über das Sorge-und Um­gangs­recht kom­men. So steht un­ver­hei­ra­te­ten Vä­tern bei­spiels­weise nicht au­to­ma­tisch ein Sorge- oder Um­gangs­recht zu. Un­sere An­wälte hel­fen Ih­nen bei der Gel­tend­ma­chung des Sor­ge­rechts oder weh­ren ei­nen An­trag auf ge­mein­same Sorge ab, wo das Kin­des­wohl dies erfordert.

      Das Um­gangs­recht ist ein Teil­be­reich der el­ter­li­chen Sorge. Je­der El­tern­teil hat das Recht auf Um­gang mit sei­nem Kind. Und auch das Kind hat Recht auf Um­gang mit je­dem El­tern­teil. Sinn­voll ist eine Um­gangs­re­ge­lung, die Klar­heit für alle Be­tei­lig­ten bie­tet. Wird der Um­gang ver­wehrt oder ist der Um­gang aus Grün­den des Kin­des­wohls aus­zu­set­zen, so ste­hen Ih­nen un­sere Rechts­an­wälte auch in ge­richt­li­chen Um­gangs­ver­fah­ren zur Seite.

      Zu­ge­winn nach der Scheidung

      Das Ge­setz sieht in § 1378 BGB vor, dass der Ehe­part­ner, der ei­nen hö­he­ren Zu­ge­winn er­wirt­schaf­tet hat, dem an­de­ren Ehe­part­ner die Hälfte des Über­schus­ses aus­zu­glei­chen hat.

      Bei der Be­rech­nung der Aus­gleichs­for­de­rung kommt es auf die Höhe des Ver­mö­gens zu drei Stich­ta­gen an. Der erste Stich­tag zur Er­mitt­lung des An­fangs­ver­mö­gens ist der Tag der Ehe­schlie­ßung. Das End­ver­mö­gen wird für den Tag be­rech­net, an dem das Ge­richt den Schei­dungs­an­trag zu­stellt. Mit ei­ner zu­sätz­li­chen Ver­mö­gens­aus­kunft zum Zeit­punkt der Tren­nung wird ver­hin­dert, dass der aus­kunfts­pflich­tige Ehe­part­ner die Tren­nungs­zeit dazu nutzt, um Ver­mö­gen beiseitezuschaffen.

      Zur Kon­flikt­lö­sung ver­fol­gen un­sere Rechts­an­wälte eine zwei­stu­fige Stra­te­gie. Zu­nächst set­zen wir auf eine au­ßer­ge­richt­li­che Ver­hand­lungs­lö­sung, die den In­ter­es­sen bei­der Ehe­gat­ten Rech­nung trägt. Ver­schließt sich der an­dere Ehe­gatte der au­ßer­ge­richt­li­chen Lö­sung, ver­tre­ten wir Ihre In­ter­es­sen mit Nach­druck vor Gericht.

      Be­son­dere theo­re­ti­sche & prak­ti­sche Kenntnisse 

      Gü­te­sie­gel Fach­an­walt für Familienrecht

      Als Man­dant le­gen Sie zu Recht Wert auf eine fach­lich ex­zel­lente Be­ra­tung und lang­jäh­rige Er­fah­rung durch ei­nen Fach­an­walt für Fa­mi­li­en­recht.

      Durch die Be­auf­tra­gung ei­nes Fach­an­walts für Fa­mi­li­en­recht kön­nen Sie si­cher sein, von ei­nem Spe­zia­lis­ten be­ra­ten und ver­tre­ten zu wer­den. Le­dig­lich 35 % al­ler in Deutsch­land zu­ge­las­se­ner An­wälte füh­ren den Ti­tel „Fach­an­walt“.

      Die Ver­lei­hung des Ti­tels „Fach­an­walt“ durch die je­wei­lige Rechts­an­walts­kam­mer setzt den Nach­weis um­fang­rei­cher theo­re­ti­scher und prak­ti­scher Kennt­nisse voraus.

      Theo­re­ti­sche Kenntnisse

      Vor­aus­set­zung der Ver­lei­hung des Ti­tels Fach­an­walt für Fa­mi­li­en­recht ist die Teil­nahme an ei­nem 120 Stun­den um­fas­sen­den Lehr­gang. Dar­über hin­aus muss sich je­der Be­wer­ber um­fang­rei­chen schrift­li­chen Prü­fun­gen un­ter­zie­hen, wel­che ins­ge­samt 15 Stun­den in An­spruch nehmen.

      Prak­ti­sche Kenntnisse

      Für die Ver­lei­hung des Ti­tels Fach­an­walt für Fa­mi­li­en­recht muss je­der Rechts­an­walt 120 Fälle aus der Pra­xis be­ar­bei­ten und Ar­beits­pro­ben dem Prü­fungs­aus­schuss zur Ver­fü­gung stel­len. Min­des­tens 60 der be­ar­bei­te­ten Fälle müs­sen Ge­richts­ver­fah­ren ge­we­sen sein. Fach­an­walt für Fa­mi­li­en­recht darf sich dar­über hin­aus nur nen­nen, wer be­reits min­des­tens drei Jahre als Rechts­an­walt tä­tig ist.

      Über die Ver­lei­hung des Ti­tels ent­schei­det der Vor­stand der Rechts­an­walts­kam­mer nach vor­he­ri­ger Stel­lung­nahme des Prüfungsausschusses.

      Jähr­li­che Fort­bil­dungs­pflicht gem. § 15 FAO

      Je­der Fach­an­walt ist dar­über hin­aus ver­pflich­tet jähr­li­che Fort­bil­dun­gen zu ab­sol­vie­ren und diese der Rechts­an­walts­kam­mer nach­zu­wei­sen. So wird der hohe Qua­li­täts­stan­dard des Fach­an­walts si­cher­ge­stellt. Hier­von pro­fi­tie­ren Sie als Mandant.

      Ver­trauen Sie Ih­rem An­walt für Fa­mi­li­en­recht in Köln

      Als Fach­an­walt für Fa­mi­li­en­recht spe­zia­li­siert sich Rechts­an­walt Stritt­mat­ter auf die Ver­tre­tung fa­mi­li­en­recht­li­cher Fälle in Köln und bun­des­weit. Hier­bei be­rät er bei Fra­gen rund um den Zu­ge­winn, zu Tren­nungs- und Schei­dungs­fol­gen­ver­ein­ba­run­gen so­wie bei Un­ter­halts­an­sprü­chen und dem Sorgerecht.

      Laut Sta­tis­tik der Rechts­an­walts­kam­mer Köln gibt es le­dig­lich ca. 500 zu­ge­las­sene Fach­an­wälte für Fa­mi­li­en­recht. Die ho­hen An­for­de­run­gen an die Ver­lei­hung des Ti­tels Fach­an­walt Fa­mi­li­en­recht ge­währ­leis­ten eine op­ti­male Be­ra­tung und Ver­tre­tung des rechts­su­chen­den Bürgers.

      Auf­grund der im Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz (RVG) fest­ge­leg­ten An­walts­ge­büh­ren ent­ste­hen für die Ver­tre­tung durch ei­nen Fach­an­walt in der Re­gel keine hö­he­ren Kos­ten als bei der Man­da­tie­rung ei­nes nor­ma­len Rechtsanwalts.

      Tä­tig­kei­ten im Fa­mi­li­en­recht

      Als Fach­an­walts­kanz­lei für Fa­mi­li­en­recht bie­ten für Sie ein um­fas­sen­des Leis­tungs­spek­trum an.

      Ak­tu­elle Bei­träge zum Fa­mi­li­en­recht

      Wir in­for­mie­ren Sie re­gel­mä­ßig über neue Ent­wick­lun­gen im Familienrecht.