Umgangsrecht
Umgangsrecht: Wichtige Infos kurz & knapp zusammengefasst
Was müssen Vater, Mutter & andere Umgangsberechtigte beachten? Ihr Familienanwalt Köln hat für Sie die wichtigsten Infos zum Umgangsrecht.
Was bedeutet Umgangsrecht?
Sinn und Zweck des Umgangsrechts ist es, dem Umgangsberechtigten zu ermöglichen, an der körperlichen und geistigen Entwicklung des Kindes teilzuhaben und die Beziehung zu dem Kind aufrechtzuerhalten. Dadurch soll einer Entfremdung vorgebeugt und dem gegenseitigen Liebesbedürfnis Rechnung getragen werden. Das Umgangsrecht soll dem Kind also auch die Identifikationsmöglichkeit mit beiden Elternteilen eröffnen.
Wo ist das Umgangsrecht geregelt?
Das Umgangsrecht ist in § 1684 BGB geregelt:
"Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert (...)"
Das Umgangsrecht ermöglicht also den Eltern und dem Kind gleichermaßen das Recht auf Umgang.
Wer ist umgangsberechtigt?
Das Umgangsrecht besteht für eheliche ebenso wie für nichteheliche Kinder. Eine Benachteiligung nichtehelicher Mütter und Väter besteht nicht mehr. Das Umgangsrecht besteht auch unabhängig davon, wer das Sorgerecht für das Kind innehat.
Der Kreis der umgangsberechtigten Personen ist durch Gesetz vom 30.April 2004 ausgeweitet worden und schließt nicht mehr nur die Elternteile ein. Auch Großeltern, Geschwistern und engen Bezugspersonen des Kindes kann ein Umgangsrecht zustehen.
Wie kann eine Umgangsregelung ausgestaltet sein?
Eine Umgangsvereinbarung regelt Dauer und Häufigkeit des Umgangs. Standard im Umgangsrecht bei Schulkindern ist mittlerweile ein Besuchskontakt alle zwei Wochen, jeweils am Wochenende.
Bei Kleinkindern wird der Umgang in der Regel auf zwei bis vier Stunden begrenzt. Das OLG Köln hat bei einem dreijährigen Kind einen wöchentlichen Umgang an einem Werknachmittag und einen zweiwöchigen Umgang an einem Samstag als dem Kindeswohl entsprechend angesehen.
Den Ort des Umgangs bestimmt während des Umgangs grundsätzlich der umgangsberechtigte Elternteil. Die Ausgestaltung des Umgangsrechts liegt dabei in der Hand des Umgangsberechtigten. Es können beispielsweise Veranstaltungen wie Theater, Kino, Zoo, Konzerte etc. besucht werden. Eine weitere relevante Rechtsthematik mit Blick auf das Umgangsrecht ist das Ferienumgangsrecht, bei dem Ferienaufenthalte und -orte bestimmt werden können.
Weitere Regelungen zum Umgang können auch im Rahmen einer sog. Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen werden.
Ihre Beratung beim Fachanwalt für Familienrecht
Sie haben Fragen zum Umgangsrecht? Der andere Elternteil verweigert Ihnen den Umgang mit Ihrem Kind?
Unsere Fachanwälte für Familienrecht stehen Ihnen zu allen Fragen rund um das Umgangsrecht und zu Scheidung in Köln zur Verfügung.
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