Der Stich­tag im Zu­ge­winn­aus­gleich – warum die­ses Da­tum über viel Geld entscheidet

Wer sich trennt oder scheiden lässt, stößt sehr schnell auf den Begriff „Zugewinnausgleich“. Viele Ehegatten sind überrascht, wie stark die Höhe dieses Ausgleichs davon abhängt, auf welches Datum genau abgestellt wird. Es geht nicht um einen ungefähren Vermögensstand „irgendwann während der Trennung“, sondern um ganz bestimmte, gesetzlich festgelegte Stichtage. Als Anwalt in Köln im Familienrecht erlebe ich häufig, dass gerade hier viel Geld verloren gehen kann – schlicht, weil diese Stichtage nicht bekannt sind oder ihre Wirkung unterschätzt wird.

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Die Im­mo­bi­lie bei Tren­nung und Scheidung

Eine Trennung oder Scheidung stellt Ehepaare oft vor schwierige finanzielle und emotionale Entscheidungen – insbesondere, wenn gemeinsames Immobilienvermögen betroffen ist. Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick darüber, was mit einer Immobilie bei einer Scheidung geschieht, welche rechtlichen Regelungen gelten und welche Optionen zur Verfügung stehen.

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Zu­ge­winn­aus­gleich

Leben die Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, so ist das in der Ehe gemeinsam Erwirtschaftete bei der Scheidung auszugleichen. Der Zugewinn wird ermittelt, in dem das Vermögen bei Eintritt in den Güterstand (=Anfangsvermögen) mit dem Vermögen bei Beendigung des Güterstandes (=Endvermögen) bei jedem Ehepartner verglichen wird. Der Betrag, um den das Endvermögen das Anfangsvermögen übersteigt, stellt den Zugewinn dar.

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Der Ehe­ver­trag von Ih­rem Fach­an­walt für Familienrecht

Gerade bei Unternehmerehen, Alleinverdienerehen oder Ehen, in denen Immobilieneigentum vorhanden ist oder sonst ein Vermögenszuwachs zu erwarten ist, ist ein durch einen Ehevertrag sinnvoll. Denn viele Regelungen des Familienrechts sind nicht mehr zeitgemäß oder nicht für jede familiäre Situation geeignet. Ein Ehevertrag ermöglicht es den Ehegatten, eine individuelle und den eigenen Bedürfnissen angepasste Regelung zu treffen und die jeweiligen Interessen bestmöglich zu berücksichtigen.

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