Die Anklageschrift
Mit der sog. Anklageschrift klagt die Staatsanwaltschaft den ermittelten Sachverhalt bei dem zuständigen Gericht an. Die Anklageerhebung markiert somit den Übergang des Ermittlungs- in das Zwischenverfahren. Das Gericht prüft und entscheidet, ob es die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt. Zuvor ist dem Beschuldigten die Anklageschrift mitzuteilen. Es besteht die Möglichkeit Einwände gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorzubringen und Beweiserhebungen zu beantragen.
Der Inhalt der Anklageschrift ist in § 200 StPO geregelt. Die Anklageschrift bezeichnet den Angeschuldigten sowie die Tat, die ihm zur Last gelegt wird. Daneben konkretisiert sie Zeit und Ort der vermeintlichen Tatbegehung und bezeichnet die anzuwendenden Strafvorschriften.
"§ 200 StPO: Inhalt der Anklageschrift
(1) Die Anklageschrift hat den Angeschuldigten, die Tat, die ihm zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Straftat und die anzuwendenden Strafvorschriften zu bezeichnen (Anklagesatz). In ihr sind ferner die Beweismittel, das Gericht, vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll, und der Verteidiger anzugeben. [...]"
Wenn das Gericht einen hinreichenden Tatverdacht bejaht - also aufgrund der Ergebnisse der bisherigen Ermittlungen eine Verurteilung also als wahrscheinlicher als einen Freispruch ansieht - beschließt es die Eröffnung des Hauptverfahrens. Es wird - je nach Schwere des Vorwurfs und Komplexität des Vorwurfs - einen oder mehrere Hauptverhandlungstage anberaumen. Als Beschuldigter haben Sie zu jeder Zeit des Verfahrens das Recht einen Anwalt mit Ihrer Verteidigung zu beauftragen.
Die Erfahrung zeigt, dass der große Teil aller Anklagen vom Gericht zur Hauptverhandlung zugelassen wird. Spätestens wenn Ihnen eine Anklageschrift zugestellt wurde, sollten Sie daher einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt einschalten um eine effektive Verteidigung sicherzustellen.
Weiteres Vorgehen:
Wenn Sie eine Anklageschrift erhalten haben, sollten Sie einen Fachanwalt für Strafrecht mit Ihrer Verteidigung beauftragen. Wir beantragen bei der Staatsanwaltschaft Einsicht in Ihre Ermittlungsakte, besprechen mit Ihnen die Strategie des weiteren Verfahrens, bereiten Beweisanträge vor und klären, ob eine Einstellung des Verfahrens in Betracht kommt.
Unsere Anwälte stehen Ihnen bei Vorwürfen zu Körperverletzung, Diebstahl, Betäubungsmitteln, Raub u.v.m. mit jahrelanger Erfahrung und Engagement zur Seite.
Veit Strittmatter
Rechtsanwalt
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