Be­täu­bungs­mit­tel­de­likte im Überblick 

Das Be­täu­bungs­mit­tel­ge­setz (BtMG) re­gelt den Um­gang mit ei­ner lan­gen Liste an Be­täu­bungs­mit­teln. Alle gän­gi­gen Dro­gen sind da­von um­fasst: Can­na­bisEc­stasyHe­roinKo­kainMe­tham­phet­amineLSDAm­phet­amine etc.

Der un­er­laubte Um­gang mit Dro­gen ist weit­rei­chend un­ter Strafe ge­stellt. Der Straf­rah­men der ver­schie­de­nen De­likte hängt da­bei stark von der Ge­fähr­lich­keit der Tat ab. So kann sich die Min­dest­strafe auf meh­rere Jahre er­hö­hen, wenn der Tä­ter als Mit­glied ei­ner Bande han­delt oder eine Waffe bei sich führt. Am wich­tigs­ten ist in der Pra­xis je­doch der Grenz­wert der „ge­rin­gen“ oder „nicht ge­rin­gen“ Menge. Hier­von kann es ab­hän­gen, ob der Tä­ter mit ei­ner Geld­strafe da­von­kommt oder für Jahre ins Ge­fäng­nis muss.

Art des Betäubungsmittels Nicht ge­ringe Menge ab
1,5 g Heroin&shyhydlochlorid
5 g Kokainhydrochlorid 
7,5 g Tetrahydrocannabinol 
10 g Amphetamin-Base 
35 g MDE-Hydrochlorid 
30 g MDMA-Base 
6 mg Wirkstoff 
5 g M-Base 

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