Betäubungs­mittel­strafrecht

BS LEGAL Rechtsanwälte 

Straf­ver­tei­di­gung bei Betäubungsmitteldelikten

Das Be­täu­bungs­mit­tel­ge­setz (BtMG) stellt nicht nur den Kon­sum von Dro­gen un­ter Strafe. Ver­bo­ten sind auch der An­bau, die Her­stel­lung, der Han­del, die Ein- und Aus­fuhr so­wie der Er­werb von Betäubungsmitteln.

Wenn Sie in den Fo­kus der Er­mitt­lungs­be­hör­den ge­ra­ten sind, soll­ten Sie von Ih­ren Rech­ten Ge­brauch ma­chen uns ins­be­son­dere zu­nächst zum Tat­vor­wurf schwei­gen (Tipps zum rich­ti­gen Ver­hal­ten im Straf­ver­fah­ren).

Mit ei­ner über­leg­ten Ver­tei­di­gungs­stra­te­gie kann - je nach Ak­ten­lage und Schwere des Tat­vor­wurfs - eine Ein­stel­lung des Straf­ver­fah­rens im Er­mitt­lungs­ver­fah­ren oder in der Haupt­ver­hand­lung er­reicht werden.

Zu Be­ginn der Ver­tei­di­gung steht die Ak­ten­ein­sicht durch Ih­ren Straf­ver­tei­di­ger. Veit Stritt­mat­ter, Fach­an­walt für Straf­recht in Köln, steht Ih­nen bei Dro­gen­straf­ta­ten mit jah­re­lan­ger Er­fah­rung und pro­fes­sio­nel­lem En­ga­ge­ment zur Seite. So­mit be­rät er Sie auch bei Be­täu­bungs­mit­tel­de­lik­ten, die u.a. in § 29 des Be­täu­bungs­mit­tel­ge­set­zes (BtMG) ge­re­gelt sind.

Ins­be­son­dere auf dem Ge­biet des Be­täu­bungs­mit­tel­straf­rechts ist es wich­tig, dass Sie sich über die The­ma­tik in­for­mie­ren und keine An­ga­ben ma­chen, die Sie spä­ter be­las­ten könn­ten. Aus die­sem Grund ha­ben wir für Sie auf die­ser Seite die wich­tigs­ten In­for­ma­tio­nen über das BtMG zusammengefasst.

Was be­deu­tet Betäubungsmittelstrafrecht?

Bei dem Be­täu­bungs­mit­tel­straf­recht han­delt es sich um ein aus dem Straf­ge­setz­buch (StGB) aus­ge­glie­der­tes Spe­zi­al­ge­setz, das Ge­setz über den Ver­kehr mit Be­täu­bungs­mit­teln. Die­ses Ge­setz be­fasst sich mit der Straf­bar­keit ver­schie­dens­ter Ver­hal­tens­wei­sen im Zu­sam­men­hang mit Dro­gen. Es um­fasst so­wohl kri­mi­nelle Hand­lun­gen auf Händ­ler-, als auch auf Kon­su­men­ten­seite. Das Straf­maß kann sich, ab­hän­gig von Menge und Art der Dro­gen und da­von, ob er­schwe­rende Um­stände wie z. B. Ban­den­kri­mi­na­li­tät vor­lie­gen, auf eine mehr­jäh­rige Frei­heits­strafe belaufen.

Wo sind Be­täu­bungs­mit­tel­de­likte geregelt?

Zu den in § 29 BtMG de­fi­nier­ten Straf­ta­ten zäh­len auf der Händ­ler-, bzw. Dea­ler­seite das Herstellen/​Anbauen, Han­deln, Schmug­geln oder Ab­ge­ben il­le­ga­ler Sub­stan­zen ohne Ge­gen­leis­tung. Auf Seite der Kon­su­men­ten be­stehen Straf­ta­ten in der Re­gel im Er­werb oder Be­sitz il­le­ga­ler Sub­stan­zen, wo­bei die je­wei­lige Menge für das Straf­maß aus­schlag­ge­bend ist. Das Ge­richt ver­fügt in Fäl­len des Be­täu­bungs­straf­rech­tes über ei­nen brei­ten Er­mes­senspiel­raum, der von ei­ner Geld­strafe bis hin zu ei­ner 5-jäh­ri­gen Frei­heits­strafe reicht. Da­her emp­fiehlt es sich, von An­fang an ei­nen er­fah­re­nen und kom­pe­ten­ten An­walt für Straf­recht zu Rate zu zie­hen. Ei­nige be­son­dere Fak­to­ren kön­nen dazu füh­ren, dass eine be­stimmte Min­dest­haft­dauer an­fällt. Le­dig­lich der Kon­sum der im BtMG de­fi­nier­ten il­le­ga­len Sub­stan­zen ist nicht strafbar.

Wel­che Fak­to­ren ha­ben Ein­fluss auf das Strafmaß?

Im Fol­gen­den sol­len die Fak­to­ren auf­ge­zeigt wer­den, die sich auf das Straf­maß bei Be­täu­bungs­mit­tel­de­lik­ten aus­wir­ken. Wenn der Tä­ter Dro­gen in ei­ner „nicht ge­rin­gen“ Menge han­delt, ab­gibt, her­stellt oder be­sitzt, er­war­tet ihn eine Frei­heits­strafe mit 1-jäh­ri­ger Min­dest­dauer gem. § 29a BtMG. Ab wann eine Menge „ge­ring“, „nor­mal“ oder „nicht ge­ring“ ist, le­gen die vom Bun­des­ge­richts­hof be­stimm­ten Gren­zen fest. Nach § 30 BtMG kommt es zu ei­ner 2-jäh­ri­gen Min­dest­strafe, wenn der Tä­ter Mit­glied ei­ner Bande ist. Zu ei­ner 5-jäh­ri­gen Min­dest­haft­dauer kommt es wie­derum, wenn ein Fall von or­ga­ni­sier­ter Kri­mi­na­li­tät vor­liegt, also zum Bei­spiel dann, wenn eine Viel­zahl von Fak­to­ren, wie z.B. die Mit­glied­schaft in ei­ner Bande, ein Han­del mit „nicht ge­rin­gen“ Men­gen, ein Schmug­gel über die Lan­des­grenze oder Waf­fen­be­sitz, zusammenkommen.

Wei­tere In­for­ma­tio­nen über die Ein­fluss­fak­to­ren auf das je­wei­lige Straf­maß, so­wie Grenz­werte des Bun­des­ge­richts­ho­fes fin­den Sie in un­se­rem Über­blick über Be­täu­bungs­mit­tel­de­likte.

Wann wird von ei­nem Ver­fah­ren abgesehen?

So­lange bei ei­nem Ver­ge­hen nach § 29 BtMG keine der eben ge­nann­ten Fak­to­ren vor­liegt und es le­dig­lich um eine „ge­ringe“ Menge geht, kann die Staats­an­walt­schaft gem. § 31a BtMG von ei­nem Ver­fah­ren ab­se­hen, so­lange die Ver­fol­gung nicht von öf­fent­li­chem In­ter­esse ist. Wenn die Tat auf­grund ei­ner Ab­hän­gig­keit be­gan­gen wurde, kann eine Ge­fäng­nis­strafe von bis zu zwei Jah­ren durch eine Dro­gen­the­ra­pie sub­sti­tu­iert werden.

Wie sollte ich mich im Falle ei­ner Be­fra­gung verhalten?

Im Falle ei­ner Ver­neh­mung ist es von gro­ßer Be­deu­tung, dass Sie von Ih­rem Schwei­ge­recht Ge­brauch ma­chen. Ge­rade Be­schul­digte ohne Er­fah­run­gen mit vor­he­ri­gen Straf­ver­fah­ren, be­ge­hen oft den Feh­ler, sich in ei­ner Be­fra­gung selbst zu be­las­ten und so­mit das po­ten­zi­elle Straf­maß zu stei­gern. Set­zen Sie sich im Falle ei­ner Vor­la­dung oder Be­fra­gung schnellst­mög­lich mit uns als Ih­rem pro­fes­sio­nel­len Part­ner für Straf­recht in Köln in Verbindung.

An­walt für Straf­recht in Köln 

Als Fach­an­walt für Straf­recht, steht Ih­nen Rechts­an­walt Veit Stritt­mat­ter bei Be­täu­bungs­mit­tel­de­lik­ten zu­ver­läs­sig zur Seite. Wir bie­ten Ih­nen eine pro­fes­sio­nelle und um­fas­sende Be­ra­tung, ei­nen Kos­ten­vor­anschlag so­wie Ter­min­ver­ga­ben in­ner­halb ei­ner Wo­che. Nach Ih­rer ers­ten Kon­takt­auf­nahme ru­fen wir Sie in­ner­halb von 24 Stun­den zurück! 

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Veit Strittmatter 

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