Betäubungsmittelstrafrecht
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Strafverteidigung bei Betäubungsmitteldelikten
Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) stellt nicht nur den Konsum von Drogen unter Strafe. Verboten sind auch der Anbau, die Herstellung, der Handel, die Ein- und Ausfuhr sowie der Erwerb von Betäubungsmitteln.
Wenn Sie in den Fokus der Ermittlungsbehörden geraten sind, sollten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen uns insbesondere zunächst zum Tatvorwurf schweigen (Tipps zum richtigen Verhalten im Strafverfahren).
Mit einer überlegten Verteidigungsstrategie kann - je nach Aktenlage und Schwere des Tatvorwurfs - eine Einstellung des Strafverfahrens im Ermittlungsverfahren oder in der Hauptverhandlung erreicht werden.
Zu Beginn der Verteidigung steht die Akteneinsicht durch Ihren Strafverteidiger. Veit Strittmatter, Fachanwalt für Strafrecht in Köln, steht Ihnen bei Drogenstraftaten mit jahrelanger Erfahrung und professionellem Engagement zur Seite. Somit berät er Sie auch bei Betäubungsmitteldelikten, die u.a. in § 29 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) geregelt sind.
Insbesondere auf dem Gebiet des Betäubungsmittelstrafrechts ist es wichtig, dass Sie sich über die Thematik informieren und keine Angaben machen, die Sie später belasten könnten. Aus diesem Grund haben wir für Sie auf dieser Seite die wichtigsten Informationen über das BtMG zusammengefasst.
Was bedeutet Betäubungsmittelstrafrecht?
Bei dem Betäubungsmittelstrafrecht handelt es sich um ein aus dem Strafgesetzbuch (StGB) ausgegliedertes Spezialgesetz, das Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln. Dieses Gesetz befasst sich mit der Strafbarkeit verschiedenster Verhaltensweisen im Zusammenhang mit Drogen. Es umfasst sowohl kriminelle Handlungen auf Händler-, als auch auf Konsumentenseite. Das Strafmaß kann sich, abhängig von Menge und Art der Drogen und davon, ob erschwerende Umstände wie z. B. Bandenkriminalität vorliegen, auf eine mehrjährige Freiheitsstrafe belaufen.
Wo sind Betäubungsmitteldelikte geregelt?
Zu den in § 29 BtMG definierten Straftaten zählen auf der Händler-, bzw. Dealerseite das Herstellen/Anbauen, Handeln, Schmuggeln oder Abgeben illegaler Substanzen ohne Gegenleistung. Auf Seite der Konsumenten bestehen Straftaten in der Regel im Erwerb oder Besitz illegaler Substanzen, wobei die jeweilige Menge für das Strafmaß ausschlaggebend ist. Das Gericht verfügt in Fällen des Betäubungsstrafrechtes über einen breiten Ermessenspielraum, der von einer Geldstrafe bis hin zu einer 5-jährigen Freiheitsstrafe reicht. Daher empfiehlt es sich, von Anfang an einen erfahrenen und kompetenten Anwalt für Strafrecht zu Rate zu ziehen. Einige besondere Faktoren können dazu führen, dass eine bestimmte Mindesthaftdauer anfällt. Lediglich der Konsum der im BtMG definierten illegalen Substanzen ist nicht strafbar.
Welche Faktoren haben Einfluss auf das Strafmaß?
Im Folgenden sollen die Faktoren aufgezeigt werden, die sich auf das Strafmaß bei Betäubungsmitteldelikten auswirken. Wenn der Täter Drogen in einer „nicht geringen“ Menge handelt, abgibt, herstellt oder besitzt, erwartet ihn eine Freiheitsstrafe mit 1-jähriger Mindestdauer gem. § 29a BtMG. Ab wann eine Menge „gering“, „normal“ oder „nicht gering“ ist, legen die vom Bundesgerichtshof bestimmten Grenzen fest. Nach § 30 BtMG kommt es zu einer 2-jährigen Mindeststrafe, wenn der Täter Mitglied einer Bande ist. Zu einer 5-jährigen Mindesthaftdauer kommt es wiederum, wenn ein Fall von organisierter Kriminalität vorliegt, also zum Beispiel dann, wenn eine Vielzahl von Faktoren, wie z.B. die Mitgliedschaft in einer Bande, ein Handel mit „nicht geringen“ Mengen, ein Schmuggel über die Landesgrenze oder Waffenbesitz, zusammenkommen.
Weitere Informationen über die Einflussfaktoren auf das jeweilige Strafmaß, sowie Grenzwerte des Bundesgerichtshofes finden Sie in unserem Überblick über Betäubungsmitteldelikte.
Wann wird von einem Verfahren abgesehen?
Solange bei einem Vergehen nach § 29 BtMG keine der eben genannten Faktoren vorliegt und es lediglich um eine „geringe“ Menge geht, kann die Staatsanwaltschaft gem. § 31a BtMG von einem Verfahren absehen, solange die Verfolgung nicht von öffentlichem Interesse ist. Wenn die Tat aufgrund einer Abhängigkeit begangen wurde, kann eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren durch eine Drogentherapie substituiert werden.
Wie sollte ich mich im Falle einer Befragung verhalten?
Im Falle einer Vernehmung ist es von großer Bedeutung, dass Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Gerade Beschuldigte ohne Erfahrungen mit vorherigen Strafverfahren, begehen oft den Fehler, sich in einer Befragung selbst zu belasten und somit das potenzielle Strafmaß zu steigern. Setzen Sie sich im Falle einer Vorladung oder Befragung schnellstmöglich mit uns als Ihrem professionellen Partner für Strafrecht in Köln in Verbindung.
Anwalt für Strafrecht in Köln
Als Fachanwalt für Strafrecht, steht Ihnen Rechtsanwalt Veit Strittmatter bei Betäubungsmitteldelikten zuverlässig zur Seite. Wir bieten Ihnen eine professionelle und umfassende Beratung, einen Kostenvoranschlag sowie Terminvergaben innerhalb einer Woche. Nach Ihrer ersten Kontaktaufnahme rufen wir Sie innerhalb von 24 Stunden zurück!
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