Nebenklageverfahren
BS LEGAL Rechtsanwälte
Die Nebenklage im Strafrecht: Vertretung durch Fachanwalt für Strafrecht in Köln
Wer Verletzter einer Straftat ist, hat unter bestimmten Voraussetzungen sich dem Strafverfahren als Nebenkläger anzuschließen und sich zudem durch einen Rechtsanwalt, einen so genannten Nebenklagevertreter vertreten zu lassen. Der Nebenklagevertreter hat weitreichende Befugnisse und achtet darauf, dass die Rechte des Opfers im Strafverfahren gewahrt werden.
Wer kann Nebenklage erheben?
Nach § 395 StPO können besonders schutzwürdige Opfer strafbarer Taten Nebenklage erheben. Das sind insbesondere Opfer von
- Sexualstraftaten
- Körperverletzung
- Menschenhandel, Menschenraub, Verschleppung, Entziehung Minderjähriger, Kinderhandel, Zwangsheirat, Nachstellung & Stalking, Erpresserischem Menschenraub, Geiselnahme, besonders schwere Nötigung
- Verstößen gegen Kontaktverbote und sonstige Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG)
- gewissen Verstößen gegen das Wettbewerbs- und Urheberrecht,
- sowie versuchtem Mord oder Totschlag.
Im Falle eines erfolgreichen Tötungsdeliktes können die nahen Angehörigen des Opfers Nebenklage beantragen. Nahe Angehörige in diesem Sinne sind die Kinder, Eltern, Geschwister, Ehegatten und Lebenspartner.
Auch bei Vorliegen anderer Straftaten ist eine Nebenklage möglich, wenn dies aus besonderen Gründen, insbesondere wegen der Schwere der Tat zur Wahrnehmung der Opferinteressen geboten erscheint. Dies setzt regelmäßig Aggressionsdelikte mit körperlichen oder seelischen Schäden voraus. Rein wirtschaftliche Interessen reichen hingegen nicht aus.
Wie erhebe ich Nebenklage?
Die sogenannte „Anschlusserklärung“, mit der sich der Nebenkläger dem Verfahren anschließt, ist nach § 396 StPO schriftlich abzugeben. Möglich ist auch eine Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle. In dieser Anschlusserklärung teilt das Opfer oder sein Anwalt mit, dass es sich der Anklage des Staatsanwalts anschließen möchte.
Die Nebenklage ist an keine Frist gebunden. Die Anschlusserklärung kann in jedem Verfahrensabschnitt, auch schon im Ermittlungsverfahren erklärt werden. Sie wird jedoch frühestens mit Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft wirksam. Die Erhebung der Nebenklage kann auch im laufenden Prozess oder erst in der Berufung bzw. Revision erfolgen.
Rechte des Nebenklägers
Der Nebenkläger hat eine Vielzahl von Rechten, die es ihm ermöglichen, den Prozess aktiv mit zu gestalten. Besonders hervorzuheben sind:
- Akteneinsichtsrecht
- Recht auf Anwesenheit in der Hauptverhandlung
- Recht auf Ablehnung eines Richters oder Sachverständigen (Befangenheitsantrag)
- Fragerecht – gegenüber den Beschuldigten sowie an Zeugen und Sachverständige
- Beanstandungsrecht von Anordnungen des Vorsitzenden
- Beweisantragsrecht
- Recht auf ein eigenes Plädoyer
- Recht auf Einlegung eines Rechtsmittels – Der Nebenkläger kann ein Urteil jedoch nicht mit dem Ziel anfechten, eine andere Rechtsfolge zu erreichen
Kosten einer Nebenklage
Falls das Opfer, um die effektive Nutzung der oben genannten Rechte zu gewährleisten, einen Anwalt mit seiner Vertretung beauftragt, entstehen Gebühren nach dem RVG.
Diese sind nach § 472 StPO, im Falle einer Verurteilung wegen der die Nebenklage betreffenden Tat, dem Angeklagten aufzuerlegen.
Außerdem besteht als Nebenkläger die Möglichkeit, bei besonders schwerer Delikte einen Rechtsanwalt beiordnen zu lassen. Die Kosten des Rechtsanwalts trägt dann die Staatskasse. Die Delikte, die eine derartige Beiordnung ermöglichen, sind in § 397a Abs. 1 StPO aufgezählt und umfassen u.a. Mord, Totschlag, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, schwere Körperverletzung, Menschenhandel und Raub.
Liegt keine besonders schwere Straftat vor, kann das Opfer jedoch die Anwaltskosten nicht selbst aufbringen, können nach § 397a Abs. 2 StPO Prozesskostenhilfe beantragt werden. Voraussetzung ist, dass der Nebenkläger seine Rechte nicht selbst wahrnehmen kann oder ihm dies nicht zumutbar ist. Das kann zum einen auf der rechtlichen Schwierigkeit des Falles, zum anderen auf der psychischen Betroffenheit des Nebenklägers beruhen.
Der Antrag ist bei dem mit der Sache befassten Gericht zu stellen. Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe gilt jedoch nur für die jeweilige Instanz. Sofern der Nebenkläger nach einem Urteil beispielsweise Berufung oder Revision einlegen will, ist ein neuer PKH-Antrag erforderlich.
Adhäsionsverfahren
Ist aus einer Straftat ein vermögensrechtlicher Anspruch (z.B. Schadensersatz, Schmerzensgeld) entstanden, kann der Verletzte oder sein Erbe diesen – sofern er nicht schon anderweitig anhängig ist – nach §§ 403 ff StPO im Strafprozess gegen den Beschuldigten geltend machen. Vorteil eines Adhäsionsverfahren ist, dass kein zusätzlicher Zivilprozess durchgeführt werden muss (Prozessökonomie). Dies spart nicht nur Zeit, sondern minimiert auch ein Kostenrisiko.
Das Adhäsionsverfahren kann unabhängig von der Nebenklage, also auch ohne dass deren Voraussetzungen vorliegen, durchgeführt werden. Liegen die Voraussetzungen einer Nebenklage vor, kann es aber auch mit dieser kombiniert werden.
Sie sind Opfer einer Straftat und möchten sich vertreten lassen?
Unsere Rechtsanwälte verfügen über langjährige Verfügung im Bereich der Nebenklagevertretung und haben in einer Vielzahl von Verfahren, auch in Totschlagsverfahren, Opfer und Nebenkläger vertreten. Bei Fragen zum Thema Nebenklage nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Unsere Rechtsanwälte helfen Ihnen gerne weiter.
Veit Strittmatter
Rechtsanwalt
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