Pflichtverteidiger im Strafverfahren
Der Anspruch auf Pflichtverteidigung
Grundsätzlich ist es einem Beschuldigten im Strafverfahren freigestellt, ob er einen Anwalt hinzuzieht oder nicht. Aus Strafverfahren können sich für den Beschuldigten jedoch besonders schwere Konsequenzen (z. B. langjährige Haftstrafen) ergeben. Gerade in komplizierten Verfahren ist eine anwaltliche Vertretung unerlässlich, um Waffengleichheit und einen fairen Prozess zu garantieren. In manchen Fällen sieht das Gesetz daher vor, dass das Gericht dem Beschuldigten zu seinem eigenen Schutz einen Rechtsanwalt zuteilt. Diesen vom Gericht beigeordneten Rechtsanwalt nennt man Pflichtverteidiger.
Wann wird ein Pflichtverteidiger bestellt?
Entgegen der verbreiteten Vorstellung wird ein Pflichtverteidiger nicht deshalb bestellt, weil ein Angeschuldigter sich keinen Wahlverteidiger leisten kann. Die Beiordnung hängt also nicht von den finanziellen Mitteln des Beschuldigten ab. Ein Pflichtverteidiger ist vielmehr vorgesehen, wenn eine besonders lange Haftstrafe droht oder aus anderen Gründen zum Schutz des Beschuldigten eine anwaltliche Vertretung erforderlich ist. In dieser Situation spricht man von einer „notwendigen Verteidigung“ und das Gericht ordnet von Amts wegen, also sozusagen automatisch, einen Pflichtverteidiger bei. Normalerweise wird der Pflichtverteidiger nach Zustellung der Anklageschrift beigeordnet. Unter Umständen geschieht die Beiordnung aber auch schon im Ermittlungsverfahren, zum Beispiel, wenn dies bei Vernehmungen oder wegen der Anordnung einer Untersuchungshaft notwendig ist.
Wann liegt ein Fall der „notwendigen Verteidigung“ vor?
Die Strafprozessordnung (StPO) gibt in § 140 Abs. 1 StPO eine Liste von Fällen vor, in denen eine „notwendige Verteidigung“ vorliegt:
- Die Hauptverhandlung in erster Instanz findet vor dem Oberlandesgericht (OLG) oder Landgericht (LG) statt.
Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sind für besonders schwere Straftaten die Landgerichte zuständig. Dazu gehören zum Beispiel Mord, Totschlag und andere Tötungsdelikte, sowie schwere Sexualdelikte und gemeingefährliche Straftaten. Zudem finden alle Verfahren vor dem Landgericht statt, bei denen eine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren zu erwarten ist. Das OLG ist in erster Instanz für Staatsschutzsachen zuständig.
- Dem Beschuldigten wird ein Verbrechen zur Last gelegt
Ein Verbrechen ist im Gegensatz zum Vergehen eine Straftat, für die mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe vorgesehen ist. Verbrechen sind beispielsweise Mord und Totschlag, aber auch Raub, Meineid und Brandstiftung, sowie einige Sexualstraftaten.
- Ein Berufsverbot steht im Raum
Ein Berufsverbot kann angeordnet werden, wenn ein Beschuldigter seine berufliche Stellung missbraucht hat, um eine Straftat zu begehen. Weil dadurch die Lebensgrundlage des Beschuldigten betroffen ist, muss er durch einen Verteidiger unterstützt werden.
- Der Beschuldigte sitzt in Untersuchungshaft oder ist einstweilig in einer Psychiatrie oder Entzugsanstalt untergebracht
- Der Beschuldigte befand sich mindestens 3 Monate in einer Anstalt und wird nicht mindestens zwei Wochen vor der Hauptverhandlung entlassen
- Eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Vorbereitung eines Gutachtens steht im Raum
- Der vorherige Verteidiger wurde vom Verfahren ausgeschlossen
- Der Nebenkläger bekommt auf Antrag einen Anwalt beigeordnet
Außerdem kann gemäß § 140 Abs. 2 StPO in anderen Fällen ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden, wenn die Tat besonders schwer wiegt, der Beschuldigte sich ersichtlich nicht selbst verteidigen kann oder die Sach- bzw. Rechtslage besonders kompliziert ist. Eine schwierige Sachlage kann zum Beispiel vorliegen, wenn viele oder widersprüchliche Zeugenaussagen vorliegen. Auch bei Fragen über die Verwertbarkeit von Beweisen liegt unter Umständeneine schwierige Rechtslage vor.
Kann der Beschuldigte sich den Pflichtverteidiger aussuchen?
Bevor das Gericht einen Pflichtverteidiger bestellt, kann der Beschuldigte innerhalb einer bestimmten Frist einen Verteidiger aussuchen. Wenn der ausgewählte Rechtsanwalt bereit ist, sich als Pflichtverteidiger beiordnen zu lassen, kann ein Antrag bei Gericht gestellt werden. Wenn keine wichtigen Gründe in der Person des Anwalts gegen die Beiordnung sprechen, wird er vom Gericht zum Pflichtanwalt bestellt.
Gerne stehen auch wir Ihnen im Rahmen einer Pflichtverteidigung zur Verfügung. Unsere erfahrenen Experten im Strafrecht vertreten Sie dabei mit aller Kraft.
Veit Strittmatter
Rechtsanwalt
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