BS LEGAL Rechtsanwälte & Steuerberater
Kosten
Die Kosten anwaltlicher Tätigkeit
Grundlage der anwaltlichen Vergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dessen Regelungen sind für Nichtjuristen jedoch schwer verständlich und führen nicht immer zu einem angemessenen Verhältnis zwischen Gebühr und tatsächlichem Arbeitsaufwand.
Deshalb arbeiten wir in der Regel auf der Basis einer individuellen Vergütungsvereinbarung, die sich am konkreten Zeitaufwand und an der rechtlichen Komplexität Ihres Mandats orientiert. Üblicherweise rechnen wir hierbei nach einem vereinbarten Stundenhonorar ab; je nach Art und Umfang des Mandats können aber auch Pauschalhonorare sinnvoll und für Sie wirtschaftlich planbarer sein.
Verfahrenskostenhilfe
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Mandate, die auf Grundlage von Verfahrenskostenhilfe bearbeitet werden sollen, nicht übernehmen können. Der mit gerichtlichen Verfahren verbundene Bearbeitungsaufwand steht in keinem angemessenen Verhältnis zu den hierfür vorgesehenen Gebühren.
Unser Anspruch ist es, jedem Mandat die erforderliche Zeit, Sorgfalt und persönliche Betreuung zukommen zu lassen. Um diesen Qualitätsstandard dauerhaft zu gewährleisten, sehen wir daher von der Übernahme von Verfahrenskostenhilfe-Mandaten ab.
Selbstverständlich beraten wir Sie gerne zu den voraussichtlichen Kosten Ihres Anliegens und informieren Sie transparent über mögliche Finanzierungs- und Zahlungsoptionen.
Erstberatung
Eine qualifizierte Erstberatung geht weit über eine bloße Beantwortung einzelner Rechtsfragen hinaus. Sie erhalten von uns eine fundierte rechtliche Einschätzung Ihrer Situation, eine erste Bewertung der Erfolgsaussichten sowie konkrete Handlungsempfehlungen für das weitere Vorgehen. Dabei beleuchten wir nicht nur die rechtliche Lage, sondern entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine auf Ihre Ziele abgestimmte Strategie.
Darüber hinaus erhalten Sie Hinweise auf die maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen, relevante Gerichtsentscheidungen und weiterführende Fundstellen. So gewinnen Sie eine belastbare Entscheidungsgrundlage und wissen, welche Chancen, Risiken und Kosten mit den verschiedenen Handlungsoptionen verbunden sind.
Die Kosten einer Erstberatung betragen – abhängig von Umfang, Komplexität und rechtlichem Prüfungsaufwand – zwischen 250,00 EUR und 300,00 EUR inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Im Rahmen der Beratung nehmen wir uns die notwendige Zeit (bis zu einer Stunde), um Ihren Sachverhalt sorgfältig zu erfassen und Ihnen eine individuelle, praxisorientierte Einschätzung zu geben.
Für komplexe Fragestellungen, bei der umfangreiche Recherchen erforderlich sind, ist die Erstberatung nicht geeignet. In solchen Fällen erstellen wir Ihnen gerne vorab unter Einbeziehung der voraussichtlichen Bearbeitungszeit ein Angebot.
Bitte beachten Sie, dass in Scheidungsangelegenheiten lediglich ein Ehepartner beraten werden kann. Eine Beratung beider Ehepartner ist Rechtsanwälten aufgrund einer Interessenkollision nicht gestattet (auch wenn dies von manchen Anwälten zum Teil anders gehandhabt wird).
Honorarvereinbarung
Unsere Tätigkeit rechnen wir regelmäßig auf Grundlage von Pauschalhonoraren oder Stundenhonoraren ab. Welche Abrechnungsform für Ihr Anliegen am sinnvollsten ist, hängt von Art, Umfang und Komplexität des jeweiligen Mandats ab. Gerne beraten wir Sie hierzu und unterbreiten Ihnen ein transparentes und auf Ihren Fall zugeschnittenes Angebot.
Ein Pauschalhonorar bietet Ihnen von Beginn an Kostensicherheit, da die Vergütung unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand fest vereinbart wird. Bei einer Abrechnung nach Zeitaufwand profitieren Sie von einer transparenten und nachvollziehbaren Erfassung der tatsächlich erbrachten Leistungen.
Wir legen großen Wert auf eine offene und faire Vergütungsstruktur. Daher besprechen wir die voraussichtlichen Kosten bereits vor Mandatsübernahme, sodass Sie jederzeit Klarheit über den finanziellen Rahmen Ihres Mandats haben.
Kosten einer einvernehmlichen Scheidung
Die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) sowie des FamGKG (Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen). Grundlage der Berechnung ist der vom Familiengericht festzusetzende Verfahrenswert. Dieser orientiert sich insbesondere an den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten sowie gegebenenfalls an weiteren im Scheidungsverfahren zu regelnden Folgesachen.
Die Höhe der anwaltlichen und gerichtlichen Kosten hängt daher von den Umständen des Einzelfalls ab. Bei einer einvernehmlichen Scheidung lassen sich die Kosten jedoch regelmäßig überschaubar halten, da häufig nur ein Rechtsanwalt benötigt wird und der Verfahrensaufwand geringer ist.
Gerne erstellen wir Ihnen bereits vor der Mandatierung eine konkrete und transparente Kostenberechnung für Ihr Scheidungsverfahren. So erhalten Sie frühzeitig Klarheit über die voraussichtlich anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten.