BS LEGAL Rechtsanwälte & Steuerberater
Kosten
Die Kosten anwaltlicher Tätigkeit
Wir legen Wert darauf, dass unsere Kosten für Sie transparent und jederzeit nachvollziehbar sind. Die Vergütung anwaltlicher Tätigkeit ist gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Die darin enthaltenen Regelungen sind für Laien aber kaum verständlich und können im Einzelfall absurd niedrig oder hoch sein.
Daneben besteht daher auch die Möglichkeit Vergütungsvereinbarungen zu schließen, die dem tatsächlichen Arbeitsaufwand des Rechtsanwalts und der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage in angemessener Weise Rechnung tragen. In der ganz überwiegenden Anzahl schließen wir mit unseren Mandanten solche Vergütungsvereinbarungen ab. Hierbei kann je nach Fall eine Pauschalvereinbarung oder eine Stundenvereinbarung für den Mandanten sinnvoll sein.
Erstberatung
Die Höhe eines Erstberatungsgesprächs richtet sich nach Aufwand und Komplexität der Materie. Maximal betragen die Kosten des Erstberatungsgesprächs gem. § 34 Abs. 1 RVG für Verbraucher 190,- Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Wünschen Sie zudem eine schriftliche Stellungnahme betragen die Kosten maximal 250,-EUR zzgl. Mehrwertsteuer.
Möchten sie uns nach der Erstberatung mit dem Fall betrauen, werden die Beratungsgebühren auf unser späteres Tätigwerden angerechnet, soweit eine Abrechnung nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) vereinbart wurde.
Für komplexe Fragestellungen, bei der umfangreiche Recherchen erforderlich sind, ist die Erstberatung nicht geeignet. In solchen Fällen erstellen wir Ihnen gerne vorab unter Einbeziehung der voraussichtlichen Bearbeitungszeit ein Angebot.
Bitte beachten Sie, dass in Scheidungsangelegenheiten lediglich ein Ehepartner beraten werden kann . Eine Beratung beider Ehepartner ist Rechtsanwälten aufgrund einer Interessenkollision nicht gestattet (auch wenn dies von manchen Anwälten zum Teil anders gehandhabt wird).
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Die Anwaltsgebühren berechnen sich grundsätzlich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Die Höhe der Gebühr bemisst sich nach Gegenstandswerten und Gebührentatbeständen, lässt den tatsächlichen Arbeitsaufwand des Anwalts aber außen vor.
Für das außergerichtliche Verfahren entsteht eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Bei einer Einigung kommt es zu einer Einigungsgebühr gem. Nr. 1000 VV RVG.
Im Gerichtsverfahren 1. Instanz fällt eine Verfahrensgebühr an, auf welche die Geschäftsgebühr angerechnet wird. In der Regel entsteht auch eine Termingebühr nach Nr. 3104 VV RVG. Bei Abschluss eines Vergleichs fällt eine Einigungsgebühr gem. Nr. 1003 VV RVG.
Gerne teilen wir Ihnen im Vorab mit, welche Kosten im Einzelnen auf Sie zukommen (können).
Honorarvereinbarung
Alternativ zur Abrechnung nach dem RVG ist es möglich, eine Honorarvereinbarung zu treffen.
Bei Vereinbarung eines Pauschalhonorars steht von Anfang an fest, welche Kosten durch unsere Inanspruchnahme entstehen.
Ein Zeithonorar bietet den Vorteil, dass Sie auf die Minute genau nachvollziehen können, wie lange wir für Sie tätig werden.
In der Regel schließen wir mit unseren Mandanten eine Honorarvereinbarung ab, da die (geringe) Vergütung nach dem RVG und die Arbeitsleistung des Rechtsanwalts oftmals nicht im Einklang stehen.
Scheidung
Die Kosten einer Scheidung richten sich ebenfalls nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Zunächst ist der Streitwert zu berechnen. Auf Grundlage dieses Wertes berechnen sich die Anwalts- und Gerichtskosten.
Ausgangspunkt für die Kostenberechnung ist das dreifache Nettoeinkommen beider Ehepartner.
Beispiel:
Die Ehepartner verdienen jeweils 2.000 EUR netto. Der Streitwert beträgt 12.000 EUR (2.000 EUR x 2 x 3). Hieraus berechnen sich Anwaltskosten in Höhe von insgesamt 1.820,70 EUR. In diesem Betrag ist die Umsatzsteuer bereits enthalten. Der Betrag deckt sowohl die Verfahrensgebühr als auch die Terminsgebühr ab.
In vielen Fällen wird für die Durchführung des Scheidungsverfahrens Prozesskostenhilfe gewährt. Gerne beraten wir Sie, ob auch in Ihrem Fall Prozesskostenhilfe beansprucht werden kann.
Bei Fragen zu den voraussichtlich entstehenden Kosten können Sie sich jederzeit unverbindlich an uns wenden.