Fachanwaltskanzlei für Familienrecht in Köln
Rechtsanwälte in allen Bereichen des Familienrechts
BS LEGAL Rechtsanwälte
Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Köln
Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Köln Lindenthal berät und vertritt Mandanten in allen Belangen des Familienrechts. Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht sind wir spezialisiert auf Unterhaltsverfahren, Scheidungsprozesse und die Auflösung des Ehevermögens samt Zugewinnausgleich.
Auch bei Sorge- und Umgangsrechtsverfahren stehen Ihnen unsere Anwälte zur Seite. Daneben gestalten unsere Rechtsanwälte Eheverträge sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Dabei ermöglichen uns jahrelange Erfahrung, ständige Fortbildung und die interdisziplinäre Arbeit im Team Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.
Die positiven Rückmeldungen unserer Mandanten sind dabei Antrieb uns Ansporn zugleich.
Nehmen Sie heute noch Kontakt zu uns auf.
Vorausschauend und professionell durch den Scheidungsprozess
Ihr Scheidungsanwalt
Sie stehen vor einer Scheidung? Was, wenn Sie morgen schon wüssten welche Problemfelder vermieden werden müssen und wie Sie - persönlich und wirtschaftlich – diese Situation bestmöglich hinter sich bringen können? Unsere Scheidungsanwälte gestalten Ihren Scheidungsprozess vorausschauend und haben Vermögen, Familie und Kinder immer mit im Blick. Denn Grundlage unserer Beratung ist ein ganzheitlicher Ansatz, der Ihnen ermöglicht in jeder Hinsicht das Richtige zu tun.
Egal ob einvernehmliche Scheidung oder streitige Scheidung: Wir sind Ihre Ansprechpartner in Köln, wenn der Scheidungsprozess bevorsteht.
Kanzlei für Familienrecht,
Strafrecht & Steuern in Köln
Mo.-Fr. 9-13 & 14:00-17:30
Tel. +49 (0) 221 94 336 530
Fax +49 (0) 221 94 336 531
info@bs-legal.de
Kanzlei für Familienrecht,
Strafrecht & Steuern in Trautskirchen
Mo.-Fr. 9-13 & 14:00-17:30
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Fax +49 (0) 910 79 24 59 21
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Ihre Ansprechpartner
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Strafrecht & Steuern in Köln
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Merzbacher Straße 23
90619 Trautskirchen
Mo.-Do. 09:00-12:00 & 13:00-16:00
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Tel.: +49 (0) 910 79 24 59 20
Fax: +49 (0) 910 79 24 59 21
Kontaktformular
Unterhalt
Es gibt eine Vielzahl von Unterhaltsansprüchen. Wesentlich im Falle einer Trennung oder Scheidung sind der Trennungs- und nacheheliche Unterhalt sowie der Kindesunterhalt. Daneben können Unterhaltsansprüche aus Anlass der Geburt in Betracht kommen. Viele Gutverdiener sehen sich darüber hinaus mit dem Elternunterhalt konfrontiert.
Bei Unterhaltsansprüchen ist zweierlei wichtig: Die schnelle Geltendmachung und die Kenntnis aller gesetzlichen Möglichkeiten, um den Unterhalt zu schmälern. Gerade bei gutverdienenden Ehepartnern kann sich erhebliches Einsparpotential ergeben.
Sorge- und Umgangsrecht
Nicht nur nach einer Trennung oder Scheidung, sondern auch bei unverheirateten Paaren kann es zu Unstimmigkeiten über das Sorge-und Umgangsrecht kommen. So steht unverheirateten Vätern beispielsweise nicht automatisch ein Sorge- oder Umgangsrecht zu. Unsere Anwälte helfen Ihnen bei der Geltendmachung des Sorgerechts oder wehren einen Antrag auf gemeinsame Sorge ab, wo das Kindeswohl dies erfordert.
Das Umgangsrecht ist ein Teilbereich der elterlichen Sorge. Jeder Elternteil hat das Recht auf Umgang mit seinem Kind. Und auch das Kind hat Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Sinnvoll ist eine Umgangsregelung, die Klarheit für alle Beteiligten bietet. Wird der Umgang verwehrt oder ist der Umgang aus Gründen des Kindeswohls auszusetzen, so stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte auch in gerichtlichen Umgangsverfahren zur Seite.
Zugewinn nach der Scheidung
Das Gesetz sieht in § 1378 BGB vor, dass der Ehepartner, der einen höheren Zugewinn erwirtschaftet hat, dem anderen Ehepartner die Hälfte des Überschusses auszugleichen hat.
Bei der Berechnung der Ausgleichsforderung kommt es auf die Höhe des Vermögens zu drei Stichtagen an. Der erste Stichtag zur Ermittlung des Anfangsvermögens ist der Tag der Eheschließung. Das Endvermögen wird für den Tag berechnet, an dem das Gericht den Scheidungsantrag zustellt. Mit einer zusätzlichen Vermögensauskunft zum Zeitpunkt der Trennung wird verhindert, dass der auskunftspflichtige Ehepartner die Trennungszeit dazu nutzt, um Vermögen beiseitezuschaffen.
Zur Konfliktlösung verfolgen unsere Rechtsanwälte eine zweistufige Strategie. Zunächst setzen wir auf eine außergerichtliche Verhandlungslösung, die den Interessen beider Ehegatten Rechnung trägt. Verschließt sich der andere Ehegatte der außergerichtlichen Lösung, vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck vor Gericht.
Besondere theoretische & praktische Kenntnisse
Gütesiegel Fachanwalt für Familienrecht
Als Mandant legen Sie zu Recht Wert auf eine fachlich exzellente Beratung und langjährige Erfahrung durch einen Fachanwalt für Familienrecht.
Durch die Beauftragung eines Fachanwalts für Familienrecht können Sie sicher sein, von einem Spezialisten beraten und vertreten zu werden. Lediglich 35 % aller in Deutschland zugelassener Anwälte führen den Titel „Fachanwalt“.
Die Verleihung des Titels „Fachanwalt“ durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer setzt den Nachweis umfangreicher theoretischer und praktischer Kenntnisse voraus.
Theoretische Kenntnisse
Voraussetzung der Verleihung des Titels Fachanwalt für Familienrecht ist die Teilnahme an einem 120 Stunden umfassenden Lehrgang. Darüber hinaus muss sich jeder Bewerber umfangreichen schriftlichen Prüfungen unterziehen, welche insgesamt 15 Stunden in Anspruch nehmen.
Praktische Kenntnisse
Für die Verleihung des Titels Fachanwalt für Familienrecht muss jeder Rechtsanwalt 120 Fälle aus der Praxis bearbeiten und Arbeitsproben dem Prüfungsausschuss zur Verfügung stellen. Mindestens 60 der bearbeiteten Fälle müssen Gerichtsverfahren gewesen sein. Fachanwalt für Familienrecht darf sich darüber hinaus nur nennen, wer bereits mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt tätig ist.
Über die Verleihung des Titels entscheidet der Vorstand der Rechtsanwaltskammer nach vorheriger Stellungnahme des Prüfungsausschusses.
Jährliche Fortbildungspflicht gem. § 15 FAO
Jeder Fachanwalt ist darüber hinaus verpflichtet jährliche Fortbildungen zu absolvieren und diese der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. So wird der hohe Qualitätsstandard des Fachanwalts sichergestellt. Hiervon profitieren Sie als Mandant.
Vertrauen Sie Ihrem Anwalt für Familienrecht in Köln
Als Fachanwalt für Familienrecht spezialisiert sich Rechtsanwalt Strittmatter auf die Vertretung familienrechtlicher Fälle in Köln und bundesweit. Hierbei berät er bei Fragen rund um den Zugewinn, zu Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie bei Unterhaltsansprüchen und dem Sorgerecht.
Laut Statistik der Rechtsanwaltskammer Köln gibt es lediglich ca. 500 zugelassene Fachanwälte für Familienrecht. Die hohen Anforderungen an die Verleihung des Titels Fachanwalt Familienrecht gewährleisten eine optimale Beratung und Vertretung des rechtssuchenden Bürgers.
Aufgrund der im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegten Anwaltsgebühren entstehen für die Vertretung durch einen Fachanwalt in der Regel keine höheren Kosten als bei der Mandatierung eines normalen Rechtsanwalts.
Tätigkeiten im Familienrecht
Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht bieten für Sie ein umfassendes Leistungsspektrum an.
Aktuelle Beiträge zum Familienrecht
Wir informieren Sie regelmäßig über neue Entwicklungen im Familienrecht.
Leben die Ehegatten in verschiedenen Ländern oder haben sie verschiedene bzw. beide nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, so stellt sich die Frage, ob für das Scheidungsverfahren deutsche Gerichte zuständig sind. Die Zuständigkeit deutscher Gerichte kann sich entweder aus der Staatsbürgerschaft oder dem Lebensmittelpunkt ergeben. Die Ermittlung des jeweils zuständigen Gerichts ist rechtlich komplex und wird zum Teil von Gerichten falsch gehandhabt, sodass die Hinzuziehung eines im internationalen Familienrecht versierten Rechtsanwalts unerlässlich ist.
Nichtigkeit von Eheverträgen bei einseitiger Benachteiligung
Eheleute können die rechtlichen Folgen der Ehe nach ihren Vorstellungen abweichend vom Gesetz regeln. Dazu ist ein Ehevertrag erforderlich. In diesem können insbesondere Scheidungsfolgen frei gestaltet werden. Allerdings kennt die Gestaltungsfreiheit Grenzen. Wird ein Ehegatte im Ehevertrag stark benachteiligt, kann der Ehevertrag sittenwidrig und damit unwirksam sein.
Wer kein oder nur ein geringes Einkommen hat und für die Kosten für ein anwaltlichen Kosten für ein Scheidungsverfahren nicht aufkommen kann, hat Anspruch auf sog. Verfahrenskostenhilfe. Unsere Anwälte für Familienrecht betreuen Sie bei Ihrem Scheidungsverfahren und stellen für Sie den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe bei dem zuständigen Familiengericht.
Ob eine Scheidung zügig durchgeführt werden kann oder ob sich das Scheidungsverfahren in die Länge zieht, hängt davon ab, ob sich die Ehepartner in wesentlichen Fragen geeinigt haben oder diese vor Gericht ausgefochten werden sollen. Streitig können z.B. Trennungs- oder nachehelicher Unterhalt, der Zugewinnausgleich oder das Sorgerecht sein. Auch kann zwischen den Ehegatten Streit darüber bestehen, ob das Trennungsjahr abgelaufen oder die Ehe gescheitert ist.