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Straf­ver­tei­di­ger in Köln

Ihre bun­des­weit tä­tige Fach­an­walts­kanz­lei für Strafrecht

Fach­an­walts­kanz­lei BS LEGAL 

Kom­pe­tente Straf­verteidigung durch Ih­ren Fach­an­walt für Strafrecht

Als Straf­ver­tei­di­ger bie­ten wir Ih­nen vor­aus­schau­ende und kom­pe­tente Ver­tei­di­gung auf Ba­sis jah­re­lan­ger Er­fah­rung zu fai­ren Kos­ten. In Köln und deutsch­land­weit be­glei­ten wir Sie als Fach­an­walt für Straf­recht durch Ihr Gerichtsverfahren.

Pro­fes­sio­nelle Be­ra­tung und Ver­tei­di­gung im Strafrecht

Als An­walt für Straf­recht in Köln stel­len wir Ihre best­mög­li­che Ver­tei­di­gung si­cher. An­klage und Ge­richts­ver­fah­ren ber­gen für die Be­trof­fe­nen und An­ge­hö­ri­gen nicht nur starke psy­chi­sche Be­las­tun­gen, son­dern kön­nen im Ex­trem­fall auch de­ren Exis­tenz ge­fähr­den. Eine pro­fes­sio­nelle und vor­aus­schau­ende Be­ra­tung durch ei­nen er­fah­re­nen Fach­an­walt für Straf­recht ist hier un­ver­zicht­bar. Als Straf­ver­tei­di­ger ste­hen wir Ih­nen nicht nur in un­se­rer An­walts­kanz­lei in Köln, son­dern bun­des­weit bei Fra­gen rund um An­klage, Durch­su­chung, Straf­be­fehl und Un­ter­su­chungs­haft zur Seite.

Strittmatter-Fachanwalt-Familienrecht-Strafrecht

Veit Strittmatter 

Rechts­an­walt

Fach­an­walt für Familienrecht 
Fach­an­walt für Strafrecht

Was ist der Un­ter­schied zwi­schen ei­nem An­walt und ei­nem Strafverteidiger? 

Je­der Straf­ver­tei­di­ger ist auch Rechts­an­walt, aber nicht zu­gleich je­der Rechts­an­walt auch Straf­ver­tei­di­ger. Straf­ver­tei­di­ger sind Rechts­an­wälte, die im Straf­recht tä­tig sind und Man­dan­ten bei straf­recht­li­chen Vor­wür­fen in Er­mitt­lungs­ver­fah­ren und in Haupt­ver­hand­lun­gen vor Ge­richt verteidigen.

Oft­mals sind Straf­ver­tei­di­ger auch zu­gleich Fach­an­wälte für Straf­recht. Der von der Rechts­an­walts­kam­mer ver­lie­hene Fach­an­walts­ti­tel ist Be­leg da­für, dass der Straf­ver­tei­di­ger in der Pra­xis eine Viel­zahl von straf­recht­li­chen Fäl­len be­ar­bei­tet und sein be­son­ders theo­re­ti­sches Wis­sen durch das Be­stehen von Klau­su­ren be­legt hat.

Was macht ein Strafverteidiger? 

Straf­ver­tei­di­ger ver­tei­di­gen Man­dan­ten bei straf­recht­li­chen Vor­wür­fen. Hierzu neh­men sie Ein­sicht in die Er­mitt­lungs­akte und er­ör­tern mit dem Man­dan­ten die Frage, ob eine Ein­las­sung zu den Vor­wür­fen sinn­voll ist. Eben­falls klä­ren sie die Ver­tei­di­gungs­stra­te­gie und tre­ten ge­mein­sam mit dem Man­dan­ten vor Ge­richt auf. Im Ge­richts­ver­fah­ren ha­ben Straf­ver­tei­di­ger zahl­rei­che Hand­lungs­op­tio­nen. Sie be­fra­gen Zeu­gen, stel­len Be­weis-, Ein­stel­lungs- oder Be­fan­gen­heits­an­träge und ge­ben Er­klä­run­gen ab. An die Be­weis­auf­nahme schließt sich der Schluss­vor­trag, das sog. Plä­doyer an. Im Falle ei­ner Ver­ur­tei­lung klärt ein Straf­ver­tei­di­ger, ob und ggf. wel­ches Rechts­mit­tel ein­zu­le­gen ist (Be­ru­fung, Re­vi­sion).

Wie viel kos­tet ein An­walt für Strafrecht? 

Die Ver­gü­tung des An­walts er­folgt ent­we­der an­hand des Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­set­zes (RVG) oder nach Maß­gabe ei­ner in­di­vi­du­el­len Ho­no­rar­ver­ein­ba­rung. In der Re­gel be­rech­net ein An­walt je Stunde 200 € - 300 € netto. Die Ge­samt­kos­ten sind da­mit im­mer auch ab­hän­gig vom Um­fang des Ver­fah­rens und der An­zahl der Hauptverhandlungstage.

Wer zahlt den An­walt im Strafrecht? 

An­ders als im Zi­vil­recht gibt es im Straf­ver­fah­ren kei­nen An­spruch auf Pro­zess- oder Ver­fah­rens­kos­ten­hilfe. Der Man­dant zahlt den An­walt da­her selbst.

Im Falle ei­ner Pflicht­ver­tei­di­gung er­hält der Ver­tei­di­ger seine Ver­gü­tung aus der Staats­kasse. Eine Pflicht­ver­tei­di­gung liegt in den Fäl­len des § 140 Abs. 1 und Abs. 2 StPO vor, z.B. wenn dem Be­schul­dig­ten ein Ver­bre­chen zur Last ge­legt wird, das Ge­setz also eine Min­dest­strafe von 1 Jahr vor­sieht. Auch im Falle der An­ord­nung von Un­ter­su­chungs­haft oder bei be­son­de­rer Schwie­rig­keit der Sach- oder Rechts­lage wird durch das Ge­richt ein Pflicht­ver­tei­di­ger bei­geord­net. Im Falle der Ver­ur­tei­lung for­dert die Staats­kasse die ge­zahl­ten An­walts­ge­büh­ren von dem Ver­ur­teil­ten zurück.

Bei ei­nem Frei­spruch be­steht ein An­spruch ge­gen­über der Staats­kasse auf Er­stat­tung der Rechts­an­walts­ge­büh­ren bis zur Höhe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.

Was macht ei­nen gu­ten Fach­an­walt für Straf­recht aus? 

Ein gu­ter Straf­ver­tei­di­ger ver­fügt ne­ben sei­ner Er­fah­rung über sehr gute Kennt­nisse im ma­te­ri­el­len Recht und im Pro­zess­recht. Er wird Sie stets über ak­tu­elle Ge­scheh­nisse in­for­mie­ren und Sie über die Chan­cen und Ri­si­ken der Ver­tei­di­gungs­stra­te­gie auf­klä­ren. Aus­ge­hend von dem Er­mitt­lungs­stand wird er Ih­nen die rea­lis­ti­schen Ziele der Ver­tei­di­gung auf­zei­gen und auf­grund sei­ner Er­fah­rung die pas­sende Ver­hand­lungs­stra­te­gie wäh­len. Ein gu­ter Straf­ver­tei­di­ger wird für Ihr Recht kämp­fen, auch wenn er sich da­mit bei Ge­richt „un­be­liebt“ macht.

Straf­recht: Wann brau­che ich ei­nen Fachanwalt? 

Ei­nen Fach­an­walt für Straf­recht soll­ten Sie dann be­auf­tra­gen, wenn Sie Be­schul­dig­ter in ei­nem Straf­ver­fah­ren sind. Wenn Sie eine Vor­la­dung von der Po­li­zei zur Be­schul­dig­ten­ver­neh­mung oder eine An­kla­ge­schrift er­hal­ten, soll­ten Sie ei­nen Straf­ver­tei­di­ger auf­su­chen. Die­ser wird die Er­mitt­lungs­akte ein­se­hen und das wei­tere Vor­ge­hen, ins­be­son­dere die Ver­tei­di­gungs­stra­te­gie mit Ih­nen klä­ren. Ein Fach­an­walt für Straf­recht hat seine Ex­per­tise durch Be­rufs­er­fah­rung, durch eine Viel­zahl straf­recht­li­cher Ver­fah­ren und Nach­weis be­son­de­rer theo­re­ti­scher Kennt­nisse nach­ge­wie­sen. Bei ei­nem Fach­an­walt er­hal­ten Sie da­her die best­mög­li­che Verteidigung.

Wie ar­bei­tet ein Rechts­an­walt im Strafrecht? 

Das Ziel gu­ter Straf­ver­tei­di­gung ist es die In­ter­es­sen des Be­schul­dig­ten im Ge­richt best­mög­lich zu ver­tre­ten oder be­reits im Er­mitt­lungs­ver­fah­ren eine Ein­stel­lung des Er­mitt­lungs­ver­fah­rens zu er­rei­chen um eine öf­fent­li­che Haupt­ver­hand­lung zu ver­mei­den. Zur er­folg­rei­chen Straf­ver­tei­di­gung ge­hört nicht nur die um­fas­sende Kennt­nis der Er­mitt­lungs­akte, son­dern auch eine ver­hand­lungs­starke und eine sich an die Dy­na­mik der Haupt­ver­hand­lung an­pas­sende Ver­tei­di­gung in der Gerichtsverhandlung.

Durch ge­schickte Fra­ge­stel­lung und ent­las­tende Be­weis­an­träge wird ein Straf­ver­tei­di­ger ver­su­chen, das für den Be­schul­dig­ten best­mög­li­che Er­geb­nis zu er­zie­len. Auch die Kom­mu­ni­ka­tion mit dem/​der Rich­te­rIn oder Staats­an­wäl­tIn kann dazu bei­tra­gen, be­reits im Vor­feld mög­li­che Ver­tei­di­gungs­ziele eru­ie­ren und Grund­lage für eine Ver­stän­di­gung im Straf­ver­fah­ren schaffen.

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    Ver­tei­di­gung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Be­schul­dig­ten im Wi­der­streit mit den Or­ga­nen des Staa­tes, die dem Auf­trag zur Ver­fol­gung von Straf­ta­ten zu ge­nü­gen ha­ben. Im Straf­ver­fah­ren bringt der Staat ge­gen per­sön­li­che Frei­heit und Ver­mö­gen des Ein­zel­nen seine Macht­mit­tel mit ei­ner Wucht zum Ein­satz wie in kei­nem an­de­ren Be­reich des ge­sell­schaft­li­chen Lebens.

    (Hans Dahs - Hand­buch des Strafverteidigers)

    Re­den ist Sil­ber, Schwei­gen ist Gold

    "Er ist dar­auf hin­zu­wei­sen, daß es ihm nach dem Ge­setz frei­stehe, sich zu der Be­schul­di­gung zu äu­ßern oder nicht zur Sa­che aus­zu­sa­gen"
    136 Abs. 1 S.2 Strafprozessordnung)


    Je nach Ver­fah­rens­sta­dium ist es wich­tig, schnell tä­tig zu wer­den. Wenn Sie eine An­kla­ge­schrift er­hal­ten ha­ben, be­an­tragt Ihr Rechts­an­walt für Straf­recht eine Ver­län­ge­rung der gem. § 201 StPO ge­setz­ten Frist, in der Sie Ein­wen­dun­gen ge­gen die Er­öff­nung des Ver­fah­rens er­he­ben kön­nen. Ha­ben Sie eine po­li­zei­li­che La­dung er­hal­ten, tei­len wir der Er­mitt­lungs­be­hörde mit, dass vor Ak­ten­ein­sicht keine Aus­sage er­fol­gen wird. In je­dem Fall be­an­tra­gen wir bei der Staats­an­walt­schaft oder dem Ge­richt Akteneinsicht.

    Die Ak­ten­ein­sicht er­mög­licht Ih­rem An­walt für Straf­recht, ei­nen um­fas­sen­den Blick auf die Be­weis­mit­tel zu ge­win­nen und zu klä­ren, ob und wel­che Feh­ler von den Er­mitt­lungs­be­hör­den ge­macht wur­den und ob ein­zelne Be­weis­mit­tel über­haupt ver­wer­tet wer­den kön­nen. Oft­mals fin­den sich un­zu­rei­chende Be­schul­dig­ten­be­leh­run­gen, rechts­wid­rige Durch­su­chungs­be­schlüsse oder an­dere pro­zes­suale Feh­ler im Rah­men des Er­mitt­lungs­ver­fah­ren. Auch eine An­kla­ge­schrift kann un­wirk­sam sein, wenn die An­ga­ben zum Tat­vor­wurf so un­zu­rei­chend sind, dass die Tat nach Zeit und Ort nicht hin­rei­chend kon­kre­ti­siert wer­den kann. 

    Ak­tu­elle Bei­träge zum Straf­recht

    Wir in­for­mie­ren Sie re­gel­mä­ßig über ak­tu­elle Ent­wick­lun­gen im Be­reich des Strafrechts.

    Das sa­gen un­sere Mandanten

      BS LEGAL Fachanwalt Familienrecht Strafrecht - Strafverteidiger Steuerberater in Köln