Scheidungsanwalt in Köln
Fachanwaltskanzlei im Scheidungsverfahren
BS LEGAL Rechtsanwälte
Ihr Anwalt für Scheidung in Köln
Als Scheidungsanwälte und Steuerberater stehen wir unseren Mandanten mit rechtlichem und steuerlichem Expertenwissen an unseren Standorten in Köln Lindenthal und Trautskirchen zur Seite. Und zwar von der ersten Beratung über den Scheidungsantrag bis hin zum rechtskräftigen Scheidungsbeschluss.
Ein Scheidungsverfahren kann in Deutschland nur von einem Rechtsanwalt eingeleitet werden. Gut, wenn Sie dann einen zuverlässigen Scheidungsanwalt mit langjähriger Erfahrung im Familienrecht an Ihrer Seite haben, der Sie kompetent und mit Empathie vertritt.
Neben einer qualitativ hochwertigen Beratung und Vertretung durch einen Scheidungsverfahren spezialisierten Fachanwalt für Familienrecht darf das menschliche Verständnis für den Mandanten und seine Situation nicht zu kurz kommen. Unser Anspruch ist es daher, unseren Mandanten in dieser schwierigen Lebenslage nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich mit vollem Einsatz zur Seite zu stehen.
Kontaktieren Sie uns noch heute!
Unsere Scheidungsanwälte und Fachanwälte für Familienrecht in Köln stehen Ihnen zu sämtlichen Fragen rund um Scheidung, Trennung, Trennungsunterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, Zugewinn und Eheimmobilie zur Seite.
Kanzlei für Familienrecht,
Strafrecht & Steuern in Köln
Mo.-Fr. 9-13 & 14:00-17:30
Tel. +49 (0) 221 94 336 530
Fax +49 (0) 221 94 336 531
info@bs-legal.de
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Strafrecht & Steuern in Trautskirchen
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Tel. +49 (0) 910 79 24 59 20
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Wie finde ich den richtigen Scheidungsanwalt?
Bevor ein Scheidungsverfahren eingeleitet wird, stellt sich die Frage nach dem richtigen Anwalt. Wie kann ich aber feststellen, welcher Anwalt der richtige für mich ist? Bei der Wahl Ihres Anwalts sollten Sie sowohl auf die fachliche Spezialisierung als auch auf die Erfahrung achten. Ist der Anwalt Fachanwalt für Familienrecht oder bearbeitet er Familienrecht nur neben einer Vielzahl weiterer Rechtsgebiete? Auch Bewertungen im Internet oder die Empfehlungen von Freunden können Anhaltspunkte für die Wahl des für Sie richtigen Anwalts liefern.
Sie sollten sich bei Ihrem Anwalt auch gut aufgehoben fühlen. Wir legen Wert darauf unsere Mandanten immer über aktuelle Ereignisse zu informieren und Ihnen wichtige Tipps für das Verfahren mit auf den Weg zu geben. Wenn Sie von Ihrem Anwalt keinen Rückruf erhalten oder das Gefühl haben, nur schlecht oder zu selten informiert zu werden, kann es sinnvoll sein über einen Anwaltswechsel nachzudenken. Schließlich haben Sie Anspruch auf eine optimale Beratung und Betreuung.
Wer bekommt was nach der Scheidung?
Das hängt zum einen davon ab, ob ein Ehevertrag geschlossen wurde und zum anderen von den finanziellen Verhältnissen der Eheleute vor und während der Ehe. So kann Anspruch auf Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt bestehen oder Anspruch auf Zugewinnausgleich. Auch einvernehmliche Regelungen, mit denen Ansprüche abgegolten werden, sind denkbar, zum Beispiel durch Übertragung der ehelichen Immobilie.
Eine pauschale Antwort, wer nach der Scheidung was oder wieviel erhält, ist nicht möglich. Dies ist immer von dem jeweiligen Einzelfall abhängig. Eine anwaltliche Beratung kann Ihnen hier einen ersten Überblick über die Ihnen zustehende Rechte geben.
Brauche ich einen Scheidungsanwalt?
Wenn Sie einen Antrag auf Scheidung stellen wollen, ist hierfür zwingend die Vertretung durch einen Rechtsanwalt vorgeschrieben, § 114 Abs. 1 FamFG. Dies ist auch sinnvoll. Denn nur ein Rechtsanwalt kann Sie über die mit einer Scheidung im Zusammenhang stehenden Rechtsfragen wie Unterhalt, Zugewinn o.ä. aufklären.
Wieviel kostet ein Scheidungsanwalt?
Die Kosten des Scheidungsanwalts hängen immer von dem Nettoeinkommen der Eheleute und der Anzahl der im Rahmen des Versorgungsausgleichs auszugleichenden Anrechte ab, vgl. § 43 FamGKG.
In der Regel kostet ein Scheidungsverfahren zwischen 2.000 € und 3000 €. Ein Scheidungsverfahren kann allerdings auch deutlich günstiger oder teurer sein. Fragen Sie Ihrem Rechtsanwalt nach einem Kostenvoranschlag.
Für Personen mit geringem oder keinem Einkommen besteht die Möglichkeit Verfahrenskostenhilfe für das Scheidungsverfahren zu beantragen.
Was kostet ein Erstgespräch beim Scheidungsanwalt?
Eine einstündige Erstberatung bei einem Rechtsanwalt darf für Verbraucher maximal 190 EUR € betragen, sofern keine abweichende Vereinbarung geschlossen wurde, vgl. § 34 Abs RVG. Eine Erstberatung liefert Ihnen wertvolle Tipps zum weiteren Vorgehen und gibt Ihnen eine Übersicht über Ihre Rechte und Pflichten. Aufgrund der Erstberatung sollten Sie auch entscheiden, ob Sie mit dem Anwalt zusammenarbeiten möchten und sich gut aufgehoben fühlen.
Wie lange muss man Unterhalt zahlen nach der Scheidung?
Es gibt keine Regelung, wie lange exakt Unterhalt nach der Scheidung zu bezahlen ist. Dies hängt immer von den Umständen im Einzelfall ab. So ist es möglich, dass nach der Scheidung überhaupt kein Unterhalt gezahlt werden muss. In anderen Fällen ist Unterhalt noch über mehrere Jahre zu bezahlen. Die Einzelheiten sollten Sie mit Ihrem Anwalt besprechen.
Wer sollte als erstes die Scheidung einreichen?
Ob es für sie sinnvoll ist, zuerst die Scheidung einzureichen, sollten Sie immer mit Ihrem Rechtsanwalt besprechen. Generell lässt sich aber sagen, dass derjenige, der mehr verdient, ein Interesse haben kann zu einem frühen Zeitpunkt die Scheidung einzureichen. Denn hierdurch wird zum einen der Trennungsunterhalt in zeitlicher Hinsicht begrenzt (dieser ist bis zur Rechtskraft der Scheidung zu bezahlen, zum anderen nimmt der andere Ehegatte ab Zustellung des Scheidungsantrags nicht mehr an den Versorgungsanwartschaften des anderen Ehepartners teil.
Welche Nachteile hat eine Scheidung?
In der Regel bringt eine Scheidung finanzielle Auswirkungen mit sich. Dies kann dazu führen, dass ein Ehepartner Trennungsunterhalt und oder nachehelichen Unterhalt bezahlen muss. Ebenfalls kann ein Zugewinnausgleich an den anderen Ehegatten zu bezahlen sein. Darüber hinaus kann eine Scheidung dazu führen, dass erworbene Rentenanwartschaften auszugleichen sind.
Was ist der häufigste Grund für eine Scheidung?
Zunächst einmal interessiert es den Familienrichter nicht, warum die Ehe gescheitert ist. Ein Schuldprinzip gibt es nicht mehr. Aus Erfahrung lässt sich sagen, dass viele Ehen daran scheitern, dass die Ehepartner unterschiedliche Erwartungen und Bedürfnisse an die Ehe gestellt haben, die sie zu einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr erfüllt sehen. Darüber hinaus können Streitigkeiten oder Affären Ausgangspunkt einer Trennung sein. Viele Ehepartner haben sich auch schlicht auseinandergelebt oder sehen keinen Sinn mehr darin, die Ehe fortzuführen.
Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?
Wie lange ein Scheidungsverfahren dauert, ist davon abhängig, ob sich die Ehepartner einvernehmlich scheiden lassen wollen und ob im Rahmen der Scheidungsverfahrens sogenannte Folgesachen (nachehelicher Unterhalt, Zugewinn o.ä.) geregelt werden.
Bei einer einvernehmlichen Ehescheidung ohne Durchführung des Versorgungsausgleichs kann eine Ehe bereits wenige Wochen nach Einreichung des Scheidungsantrags rechtskräftig geschieden sein.
In anderen Fällen kann sich ein Scheidungsverfahren über mehrere Jahre hinziehen.
Oftmals kann eine notarielle Scheidungsvereinbarung helfen, die Scheidungsdauer kurz zu halten.
Wer aus Wut oder Schmerz wegen einer anstehenden Scheidung vorschnell und unüberlegt handelt, kann viele Fehler begehen, die später nur noch schwer zu korrigieren sind. Folgender Leitfaden soll Ihnen einen ersten Überblick geben, was bei einer Trennung zu beachten ist, welche Dokumente zwingend nötig sind und wie späterem Streit vorgebeugt werden kann.
Unterlagen und Gehaltsabrechnungen sichern
Vermögensauskunft fordern
Trennungsbeginn klären
Gemeinsames Konto auflösen
Einigung über Hausrat herbeiführen
Scheidungsanwalt aufsuchen
Wenn absehbar ist, dass eine Trennung oder Scheidung bevorsteht, sollten Sie einen auf Scheidungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen, um Ihre rechtliche Situation zu klären. Dazu gehört auch die Prüfung in welcher Höhe Trennungsunterhalt geltend gemacht werden kann und ob Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt in Betracht kommt.
Je früher Sie tätig werden, desto eher können Fehler und spätere Probleme vermieden werden. Gemeinsam entwickeln wir mit Ihnen eine Handlungsperspektive, besprechen die Frage des Sorge- und Umgangsrecht, klären den Zugewinnausgleich, informieren Sie über sämtliche Ihnen zustehenden Ansprüche und stellen sicher, dass Sie keine Vermögensverluste erleiden.
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Kontaktformular
Scheidungen in Köln - kompetent vertreten durch Fachanwalt für Familienrecht
Ein Scheidungsverfahren dauert in der Regel vier bis zehn Monate. Je nachdem, ob es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt, also beide Ehegatten der Scheidung zustimmen, oder ob weitere Fragen wie Sorgerecht, Versorgungsausgleich oder Zugewinnausgleich geregelt werden sollen, kann ein Scheidungsverfahren auch länger dauern. Werden solche sog. Folgesachen im Scheidungsverbund nach § 137 FamFG anhängig gemacht, führt dies regelmäßig zu einem längeren Scheidungsverfahren. Gerne informieren Sie unsere Scheidungsanwälte darüber, ob es sinnvoll ist, Folgesachen im Verbund oder in einem isolierten Verfahren anhängig zu machen.
Als Scheidungsanwälte in Köln legen wir Wert darauf, dass Ihre Scheidung schnellstmöglich durchgeführt wird, wenn dies für Sie von Vorteil ist. Beispielsweise kann der Antrag auf Scheidung schon kurz vor Ablauf des Trennungsjahres bei dem zuständigen Familiengericht gestellt werden und hinsichtlich der Folgesachen - sofern diese klärungsbedürftig sind - eine außergerichtliche Einigung erzielt werden. Dies spart in der Regel nicht nur viel Zeit, sondern ist auch günstiger. Auf der anderen Seite kann ein längeres Scheidungsverfahren für den trennungsunterhaltsberechtigten Ehegatten wirtschaftlich von Vorteil sein, da Trennungsunterhalt bis zur Rechtskraft der Scheidung zu leisten ist. Mehr über den Ablauf eines Scheidungsverfahrens erfahren Sie hier.
Lesen Sie hier unsere Checkliste und Leitfaden zu Trennung und Scheidung, um erste Fehler zu vermeiden.
Unser Anspruch
Hochqualifizierte Vertretung durch Fachanwalt für Familienrecht
Das Familienrecht ist eine komplexe und ständigen Änderungen unterworfene Materie. Genaue Gesetzeskenntnis, das Wissen um die neueste Rechtsprechung sowie regelmäßige Fortbildungen halten wir daher für unabdingbar. Unsere Anwälte schulen sich daher laufend in familienrechtlichen Themen, um Ihnen die bestmögliche Betreuung zu bieten. Die im Zusammenhang mit einer Scheidung auftretenden steuerrechtlichen Fragestellungen bearbeiten und lösen wir als Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern interdisziplinär.
Wir haben bereits eine Vielzahl von Scheidungen erfolgreich durchgeführt und freuen uns, wenn auch Sie uns Ihr Vertrauen schenken. Bei BS LEGAL profitieren Sie von langjähriger Erfahrung und Spezialisierung im Familien- und Scheidungsrecht.
Sie haben Fragen zum Thema Scheidung? Ihr Anwalt für Scheidung in Köln klärt auf
Dieser Beitrag erklärt häufige Irrtümer zum Thema Scheidung- angefangen von der gemeinsamen Haftung für Schulden bis hin zur Vermögensaufteilung nach der Ehe.
In vielen Fällen bleibt es nicht bei der Durchführung einer Scheidung. Weitere Themen sind zu klären, wobei oftmals eine außergerichtliche Einigung herbeigeführt werden kann. Wir beraten und vertreten Sie auch bei Fragen rund um Zugewinn, Unterhalt und Eheimmobilien.
Ablauf der Scheidung
Für Ehescheidungen ist das Familiengericht zuständig, eine Abteilung des örtlichen Amtsgerichts. Das Familiengericht regelt nicht nur die Scheidung selbst, sondern auch die sogenannten Scheidungsfolgesachen. Gerne unterstützen unsere Scheidungsanwälte in Köln Sie bei sämtlichen Fragen Ihrer Ehescheidung.
Rechtliche Folgen der Trennung
Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Dabei setzt die Trennung nicht zwangsläufig den Auszug eines Ehepartners aus der Ehewohnung voraus. Vielmehr kann diese auch innerhalb der Ehewohnung stattfinden.
Mit der Trennung beginnt das Trennungsjahr, nach dessen Ablauf der Scheidungsantrag gestellt werden kann. Auch besteht ab der Trennung Anspruch auf Trennungsunterhalt nach § 1361 BGB sowie ein Auskunftsanspruch über das Vermögen des Ehepartners nach § 1379 Abs. 2 BGB. In steuerlicher Hinsicht bleibt auch im Jahr der Trennung die gemeinsame steuerliche Veranlagung möglich.
Rechtliche Folgen der Scheidung
Sowohl die Zustellung des Scheidungsantrags als auch die Rechtskraft des Scheidungsausspruchs löst viele Rechtsfolgen aus. Die Scheidung betrifft dabei nicht nur den Unterhalt, den Zugewinn und den Versorgungsausgleich, sondern auch die Krankenversicherung, das Erbrecht oder die Witwenrente.
Bereits mit Zustellung des Scheidungsantrags erlischt in der Regel das Ehegattenerbrecht.
Mit der Rechtskraft der Scheidung sind die Eheleute auch rechtlich entflochten. Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht nicht mehr. Allerdings kann sich der Trennungsunterhaltsanspruch in einen nachehelichen Unterhaltsanspruch wandeln. Dieser entsteht nicht automatisch, sondern muss von dem berechtigen Ehepartner geltend gemacht werden.
Tätigkeiten als Scheidungsanwalt
Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht bieten wir für Sie ein umfassendes Leistungsspektrum an.
Aktuelle Beiträge zum Familienrecht
Wir informieren Sie regelmäßig über neue Entwicklungen im Familienrecht.
Umgangsrechtliche Fallgestaltungen kommen in der familienrechtlichen Praxis besonders häufig vor. An dieser Stelle beantworten wir zehn grundlegene Fragen zum Thema Umgangsrecht.
Wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Kind im Ausland Urlaub machen wollen, sollten Sie einige sorgerechtliche Besonderheiten beachten, um Probleme bei der Reise zu vermeiden.
Die Verweigerung einer gerichtlich gebilligten Umgangsvereinbarung
Verstößt ein Elternteil gegen die getroffene Umgangsvereinbarung, kann ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet werden. Im Vollstreckungsverfahren kann das Gericht gemäß § 89 I FamFG Ordnungsgeld oder, wenn dies nicht beigetrieben werden kann oder keinen Erfolg verspricht, Ordnungshaft anordnen. Wenn die Ordnungsmittel erfolglos bleiben, sie keinen Erfolg versprechen oder die alsbaldige Vollstreckung geboten ist, kann der Umgang mit unmittelbarem Zwang gegen die Kindeseltern, nicht aber gegen das Kind durchgesetzt werden, § 90 II FamFG.
Der Verdacht des sexuellen Missbrauchs in familiengerichtlichen Verfahren
Bisweilen behauptet ein Elternteil in familiengerichtlichen Verfahren, der andere Elternteil habe das gemeinsame Kind sexuell missbraucht. Der Verdacht des sexuellen Missbrauchs ist deshalb brisant, weil er erhebliche Auswirkungen auf das elterliche Sorge- und Umgangsrecht haben kann. Auch zieht ein Missbrauchsverdacht nahezu immer strafrechtliche Ermittlungen nach sich. Jeder, der sich dem Verdacht eines sexuellen Missbrauchs ausgesetzt sieht, sollte sich unverzüglich anwaltlich beraten lassen. Ebenso sollte sich jeder Elternteil beraten lassen, der den Verdacht hat, das eigene Kind könnte sexuell missbraucht worden sein.