BS LEGAL Rechtsanwälte 

Ihr An­walt für Schei­dung in Köln

Als Schei­dungs­an­wälte und Steu­er­be­ra­ter ste­hen wir un­se­ren Man­dan­ten mit recht­li­chem und steu­er­li­chem Ex­per­ten­wis­sen an un­se­ren Stand­or­ten in Köln Lin­den­thal und Traut­s­kir­chen zur Seite. Und zwar von der ers­ten Be­ra­tung über den Schei­dungs­an­trag bis hin zum rechts­kräf­ti­gen Scheidungsbeschluss.

Ein Schei­dungs­ver­fah­ren kann in Deutsch­land nur von ei­nem Rechts­an­walt ein­ge­lei­tet wer­den. Gut, wenn Sie dann ei­nen zu­ver­läs­si­gen Schei­dungs­an­walt mit lang­jäh­ri­ger Er­fah­rung im Fa­mi­li­en­recht an Ih­rer Seite ha­ben, der Sie kom­pe­tent und mit Em­pa­thie vertritt.

Ne­ben ei­ner qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­gen Be­ra­tung und Ver­tre­tung durch ei­nen Schei­dungs­ver­fah­ren spe­zia­li­sier­ten Fach­an­walt für Fa­mi­li­en­recht darf das mensch­li­che Ver­ständ­nis für den Man­dan­ten und seine Si­tua­tion nicht zu kurz kom­men. Un­ser An­spruch ist es da­her, un­se­ren Man­dan­ten in die­ser schwie­ri­gen Le­bens­lage nicht nur recht­lich, son­dern auch mensch­lich mit vol­lem Ein­satz zur Seite zu stehen.

Kanz­lei für Fa­mi­li­en­recht,
Straf­recht & Steu­ern in Köln

Mo.-Fr. 9-1314:00-17:30
Tel. +49 (0) 221 94 336 530
Fax +49 (0) 221 94 336 531
info@bs-legal.de

Kanz­lei für Fa­mi­li­en­recht,
Straf­recht & Steu­ern in Trautskirchen

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Tel. +49 (0) 910 79 24 59 20
Fax +49 (0) 910 79 24 59 21
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Ihre An­sprech­part­ner

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Ihre An­sprech­part­ner

Wie finde ich den rich­ti­gen Scheidungsanwalt? 

Be­vor ein Schei­dungs­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet wird, stellt sich die Frage nach dem rich­ti­gen An­walt. Wie kann ich aber fest­stel­len, wel­cher An­walt der rich­tige für mich ist? Bei der Wahl Ih­res An­walts soll­ten Sie so­wohl auf die fach­li­che Spe­zia­li­sie­rung als auch auf die Er­fah­rung ach­ten. Ist der An­walt Fach­an­walt für Fa­mi­li­en­recht oder be­ar­bei­tet er Fa­mi­li­en­recht nur ne­ben ei­ner Viel­zahl wei­te­rer Rechts­ge­biete? Auch Be­wer­tun­gen im In­ter­net oder die Emp­feh­lun­gen von Freun­den kön­nen An­halts­punkte für die Wahl des für Sie rich­ti­gen An­walts liefern.

Sie soll­ten sich bei Ih­rem An­walt auch gut auf­ge­ho­ben füh­len. Wir le­gen Wert dar­auf un­sere Man­dan­ten im­mer über ak­tu­elle Er­eig­nisse zu in­for­mie­ren und Ih­nen wich­tige Tipps für das Ver­fah­ren mit auf den Weg zu ge­ben. Wenn Sie von Ih­rem An­walt kei­nen Rück­ruf er­hal­ten oder das Ge­fühl ha­ben, nur schlecht oder zu sel­ten in­for­miert zu wer­den, kann es sinn­voll sein über ei­nen An­walts­wech­sel nach­zu­den­ken. Schließ­lich ha­ben Sie An­spruch auf eine op­ti­male Be­ra­tung und Betreuung.

Wer be­kommt was nach der Scheidung? 

Das hängt zum ei­nen da­von ab, ob ein Ehe­ver­trag ge­schlos­sen wurde und zum an­de­ren von den fi­nan­zi­el­len Ver­hält­nis­sen der Ehe­leute vor und wäh­rend der Ehe. So kann An­spruch auf Tren­nungs­un­ter­halt und nach­ehe­li­chen Un­ter­halt be­stehen oder An­spruch auf Zu­ge­winn­aus­gleich. Auch ein­ver­nehm­li­che Re­ge­lun­gen, mit de­nen An­sprü­che ab­ge­gol­ten wer­den, sind denk­bar, zum Bei­spiel durch Über­tra­gung der ehe­li­chen Immobilie.

Eine pau­schale Ant­wort, wer nach der Schei­dung was oder wie­viel er­hält, ist nicht mög­lich. Dies ist im­mer von dem je­wei­li­gen Ein­zel­fall ab­hän­gig. Eine an­walt­li­che Be­ra­tung kann Ih­nen hier ei­nen ers­ten Über­blick über die Ih­nen zu­ste­hende Rechte geben.

Brau­che ich ei­nen Scheidungsanwalt? 

Wenn Sie ei­nen An­trag auf Schei­dung stel­len wol­len, ist hier­für zwin­gend die Ver­tre­tung durch ei­nen Rechts­an­walt vor­ge­schrie­ben, § 114 Abs. 1 FamFG. Dies ist auch sinn­voll. Denn nur ein Rechts­an­walt kann Sie über die mit ei­ner Schei­dung im Zu­sam­men­hang ste­hen­den Rechts­fra­gen wie Un­ter­halt, Zu­ge­winn o.ä. aufklären.

Wie­viel kos­tet ein Scheidungsanwalt? 

Die Kos­ten des Schei­dungs­an­walts hän­gen im­mer von dem Net­to­ein­kom­men der Ehe­leute und der An­zahl der im Rah­men des Ver­sor­gungs­aus­gleichs aus­zu­glei­chen­den An­rechte ab, vgl. § 43 FamGKG.

In der Re­gel kos­tet ein Schei­dungs­ver­fah­ren zwi­schen 2.000 € und 3000 €. Ein Schei­dungs­ver­fah­ren kann al­ler­dings auch deut­lich güns­ti­ger oder teu­rer sein. Fra­gen Sie Ih­rem Rechts­an­walt nach ei­nem Kostenvoranschlag.

Für Per­so­nen mit ge­rin­gem oder kei­nem Ein­kom­men be­steht die Mög­lich­keit Ver­fah­rens­kos­ten­hilfe für das Schei­dungs­ver­fah­ren zu beantragen.

Was kos­tet ein Erst­ge­spräch beim Scheidungsanwalt? 

Eine ein­stün­dige Erst­be­ra­tung bei ei­nem Rechts­an­walt darf für Ver­brau­cher ma­xi­mal 190 EUR € be­tra­gen, so­fern keine ab­wei­chende Ver­ein­ba­rung ge­schlos­sen wurde, vgl. § 34 Abs RVG. Eine Erst­be­ra­tung lie­fert Ih­nen wert­volle Tipps zum wei­te­ren Vor­ge­hen und gibt Ih­nen eine Über­sicht über Ihre Rechte und Pflich­ten. Auf­grund der Erst­be­ra­tung soll­ten Sie auch ent­schei­den, ob Sie mit dem An­walt zu­sam­men­ar­bei­ten möch­ten und sich gut auf­ge­ho­ben fühlen.

Wie lange muss man Un­ter­halt zah­len nach der Scheidung? 

Es gibt keine Re­ge­lung, wie lange ex­akt Un­ter­halt nach der Schei­dung zu be­zah­len ist. Dies hängt im­mer von den Um­stän­den im Ein­zel­fall ab. So ist es mög­lich, dass nach der Schei­dung über­haupt kein Un­ter­halt ge­zahlt wer­den muss. In an­de­ren Fäl­len ist Un­ter­halt noch über meh­rere Jahre zu be­zah­len. Die Ein­zel­hei­ten soll­ten Sie mit Ih­rem An­walt besprechen.

Wer sollte als ers­tes die Schei­dung einreichen? 

Ob es für sie sinn­voll ist, zu­erst die Schei­dung ein­zu­rei­chen, soll­ten Sie im­mer mit Ih­rem Rechts­an­walt be­spre­chen. Ge­ne­rell lässt sich aber sa­gen, dass der­je­nige, der mehr ver­dient, ein In­ter­esse ha­ben kann zu ei­nem frü­hen Zeit­punkt die Schei­dung ein­zu­rei­chen. Denn hier­durch wird zum ei­nen der Tren­nungs­un­ter­halt in zeit­li­cher Hin­sicht be­grenzt (die­ser ist bis zur Rechts­kraft der Schei­dung zu be­zah­len, zum an­de­ren nimmt der an­dere Ehe­gatte ab Zu­stel­lung des Schei­dungs­an­trags nicht mehr an den Ver­sor­gungs­an­wart­schaf­ten des an­de­ren Ehe­part­ners teil.

Wel­che Nach­teile hat eine Scheidung? 

In der Re­gel bringt eine Schei­dung fi­nan­zi­elle Aus­wir­kun­gen mit sich. Dies kann dazu füh­ren, dass ein Ehe­part­ner Tren­nungs­un­ter­halt und oder nach­ehe­li­chen Un­ter­halt be­zah­len muss. Eben­falls kann ein Zu­ge­winn­aus­gleich an den an­de­ren Ehe­gat­ten zu be­zah­len sein. Dar­über hin­aus kann eine Schei­dung dazu füh­ren, dass er­wor­bene Ren­ten­an­wart­schaf­ten aus­zu­glei­chen sind.

Was ist der häu­figste Grund für eine Scheidung? 

Zu­nächst ein­mal in­ter­es­siert es den Fa­mi­li­en­rich­ter nicht, warum die Ehe ge­schei­tert ist. Ein Schuld­prin­zip gibt es nicht mehr. Aus Er­fah­rung lässt sich sa­gen, dass viele Ehen daran schei­tern, dass die Ehe­part­ner un­ter­schied­li­che Er­war­tun­gen und Be­dürf­nisse an die Ehe ge­stellt ha­ben, die sie zu ei­nem ge­wis­sen Zeit­punkt nicht mehr er­füllt se­hen. Dar­über hin­aus kön­nen Strei­tig­kei­ten oder Af­fä­ren Aus­gangs­punkt ei­ner Tren­nung sein. Viele Ehe­part­ner ha­ben sich auch schlicht aus­ein­an­der­ge­lebt oder se­hen kei­nen Sinn mehr darin, die Ehe fortzuführen.

Wie lange dau­ert ein Scheidungsverfahren? 

Wie lange ein Schei­dungs­ver­fah­ren dau­ert, ist da­von ab­hän­gig, ob sich die Ehe­part­ner ein­ver­nehm­lich schei­den las­sen wol­len und ob im Rah­men der Schei­dungs­ver­fah­rens so­ge­nannte Fol­ge­sa­chen (nach­ehe­li­cher Un­ter­halt, Zu­ge­winn o.ä.) ge­re­gelt werden.

Bei ei­ner ein­ver­nehm­li­chen Ehe­schei­dung ohne Durch­füh­rung des Ver­sor­gungs­aus­gleichs kann eine Ehe be­reits we­nige Wo­chen nach Ein­rei­chung des Schei­dungs­an­trags rechts­kräf­tig ge­schie­den sein.

In an­de­ren Fäl­len kann sich ein Schei­dungs­ver­fah­ren über meh­rere Jahre hinziehen.

Oft­mals kann eine no­ta­ri­elle Schei­dungs­ver­ein­ba­rung hel­fen, die Schei­dungs­dauer kurz zu halten.

Wer aus Wut oder Schmerz we­gen ei­ner an­ste­hen­den Schei­dung vor­schnell und un­über­legt han­delt, kann viele Feh­ler be­ge­hen, die spä­ter nur noch schwer zu kor­ri­gie­ren sind. Fol­gen­der Leit­fa­den soll Ih­nen ei­nen ers­ten Über­blick ge­ben, was bei ei­ner Tren­nung zu be­ach­ten ist, wel­che Do­ku­mente zwin­gend nö­tig sind und wie spä­te­rem Streit vor­ge­beugt wer­den kann.

Un­ter­la­gen und Ge­halts­ab­rech­nun­gen sichern

Ver­mö­gens­aus­kunft fordern

Tren­nungs­be­ginn klären

Ge­mein­sa­mes Konto auflösen

Ei­ni­gung über Haus­rat herbeiführen

Schei­dungs­an­walt aufsuchen

Wenn ab­seh­bar ist, dass eine Tren­nung oder Schei­dung be­vor­steht, soll­ten Sie ei­nen auf Schei­dungs­recht spe­zia­li­sier­ten Rechts­an­walt auf­su­chen, um Ihre recht­li­che Si­tua­tion zu klä­ren. Dazu ge­hört auch die Prü­fung in wel­cher Höhe Tren­nungs­un­ter­halt gel­tend ge­macht wer­den kann und ob An­sprü­che auf nach­ehe­li­chen Un­ter­halt in Be­tracht kommt. 

Je frü­her Sie tä­tig wer­den, desto eher kön­nen Feh­ler und spä­tere Pro­bleme ver­mie­den wer­den. Ge­mein­sam ent­wi­ckeln wir mit Ih­nen eine Hand­lungs­per­spek­tive, be­spre­chen die Frage des Sorge- und Um­gangs­recht, klä­ren den Zu­ge­winn­aus­gleich, in­for­mie­ren Sie über sämt­li­che Ih­nen zu­ste­hen­den An­sprü­che und stel­len si­cher, dass Sie keine Ver­mö­gens­ver­luste erleiden.

Wei­tere Informationen

    An­trag­stel­ler ist

    Ehe­frauEhe­mann

    Ehe­frau

    Vorname  Nachname  Straße, Haus-Nr.  Post­leit­zahl Ort  Staatsangehörigkeit 

    Ehe­mann

    Vorname  Nachname  Straße, Haus-Nr.  Post­leit­zahl Ort  Staatsangehörigkeit 

    Letzte ge­mein­same Wohnung

    Straße, Haus-Nr.  Post­leit­zahl Ort 

    Wer wird nach der Schei­dung in der Ehe­woh­nung sein?

    FrauMannkei­ner

    An­ga­ben zur Heirat

    Heiratsdatum  Heiratsort  Heiratsregister-Nr.  Seit wann getrennt? 

    Stimmt der Ehe­gatte der Schei­dung zu?

    JaNein

    Gibt es ge­mein­same Kinder?

    Name, Geburtstag  Name, Geburtstag  Name, Geburtstag  Name, Geburtstag 

    Bei wem le­ben die Kinder?

    Ehe­mannEhe­frau

    Wie ist der Ehe­gat­ten­un­ter­halt vereinbart?

    ge­gen­sei­ti­ger Ver­zichtei­gene Regelung

    Wie kön­nen wir Sie er­rei­chen? (für evtl. Rückfragen)

    E-Mail  Telefon 

    Gibt es wei­tere An­ga­ben oder ha­ben Sie Fragen?


    Da­ten­schutz

    Kontaktformular 

    Kon­tak­tie­ren Sie uns für die Ver­ein­ba­rung ei­ner Erstberatung 

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      Un­ser Anspruch

      Hoch­qua­li­fi­zierte Ver­tre­tung durch Fach­an­walt für Familienrecht

      Das Fa­mi­li­en­recht ist eine kom­plexe und stän­di­gen Än­de­run­gen un­ter­wor­fene Ma­te­rie. Ge­naue Ge­set­zes­kennt­nis, das Wis­sen um die neu­este Recht­spre­chung so­wie re­gel­mä­ßige Fort­bil­dun­gen hal­ten wir da­her für un­ab­ding­bar. Un­sere An­wälte schu­len sich da­her lau­fend in fa­mi­li­en­recht­li­chen The­men, um Ih­nen die best­mög­li­che Be­treu­ung zu bie­ten. Die im Zu­sam­men­hang mit ei­ner Schei­dung auf­tre­ten­den steu­er­recht­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen be­ar­bei­ten und lö­sen wir als So­zie­tät von Rechts­an­wäl­ten und Steu­er­be­ra­tern in­ter­dis­zi­pli­när.

      Wir ha­ben be­reits eine Viel­zahl von Schei­dun­gen er­folg­reich durch­ge­führt und freuen uns, wenn auch Sie uns Ihr Ver­trauen schen­ken. Bei BS LEGAL pro­fi­tie­ren Sie von lang­jäh­ri­ger Er­fah­rung und Spe­zia­li­sie­rung im Fa­mi­lien- und Schei­dungs­recht.

      Ab­lauf der Scheidung

      Für Ehe­schei­dun­gen ist das Fa­mi­li­en­ge­richt zu­stän­dig, eine Ab­tei­lung des ört­li­chen Amts­ge­richts. Das Fa­mi­li­en­ge­richt re­gelt nicht nur die Schei­dung selbst, son­dern auch die so­ge­nann­ten Schei­dungs­fol­ge­sa­chen. Gerne un­ter­stüt­zen un­sere Schei­dungs­an­wälte in Köln Sie bei sämt­li­chen Fra­gen Ih­rer Ehescheidung.

      Wei­tere Informationen

      Recht­li­che Fol­gen der Trennung

      Die Ehe­gat­ten le­ben ge­trennt, wenn zwi­schen ih­nen keine häus­li­che Ge­mein­schaft be­steht und ein Ehe­gatte sie er­kenn­bar nicht her­stel­len will, weil er die ehe­li­che Le­bens­ge­mein­schaft ab­lehnt. Da­bei setzt die Tren­nung nicht zwangs­läu­fig den Aus­zug ei­nes Ehe­part­ners aus der Ehe­woh­nung vor­aus. Viel­mehr kann diese auch in­ner­halb der Ehe­woh­nung stattfinden.

      Mit der Tren­nung be­ginnt das Tren­nungs­jahr, nach des­sen Ab­lauf der Schei­dungs­an­trag ge­stellt wer­den kann. Auch be­steht ab der Tren­nung An­spruch auf Tren­nungs­un­ter­halt nach § 1361 BGB so­wie ein Aus­kunfts­an­spruch über das Ver­mö­gen des Ehe­part­ners nach § 1379 Abs. 2 BGB. In steu­er­li­cher Hin­sicht bleibt auch im Jahr der Tren­nung die ge­mein­same steu­er­li­che Ver­an­la­gung möglich.

      Wei­tere Informationen

      Recht­li­che Fol­gen der Scheidung

      So­wohl die Zu­stel­lung des Schei­dungs­an­trags als auch die Rechts­kraft des Schei­dungs­aus­spruchs löst viele Rechts­fol­gen aus. Die Schei­dung be­trifft da­bei nicht nur den Un­ter­halt, den Zu­ge­winn und den Ver­sor­gungs­aus­gleich, son­dern auch die Kran­ken­ver­si­che­rung, das Erbrecht oder die Wit­wen­rente

      Be­reits mit Zu­stel­lung des Schei­dungs­an­trags er­lischt in der Re­gel das Ehegattenerbrecht.

      Mit der Rechts­kraft der Schei­dung sind die Ehe­leute auch recht­lich ent­floch­ten. An­spruch auf Tren­nungs­un­ter­halt be­steht nicht mehr. Al­ler­dings kann sich der Tren­nungs­un­ter­halts­an­spruch in ei­nen nach­ehe­li­chen Un­ter­halts­an­spruch wan­deln. Die­ser ent­steht nicht au­to­ma­tisch, son­dern muss von dem be­rech­ti­gen Ehe­part­ner gel­tend ge­macht werden.

      Wei­tere Informationen

      Tä­tig­kei­ten als Schei­dungs­an­walt

      Als Fach­an­walts­kanz­lei für Fa­mi­li­en­recht bie­ten wir für Sie ein um­fas­sen­des Leis­tungs­spek­trum an.

      Ak­tu­elle Bei­träge zum Fa­mi­li­en­recht

      Wir in­for­mie­ren Sie re­gel­mä­ßig über neue Ent­wick­lun­gen im Familienrecht.

      Das sa­gen un­sere Mandanten