BS LEGAL ­ Rechts­an­wälte & Steuerberater 

Bei­träge zum Straf­recht

Die Ein­stel­lung des Ver­fah­rens kann ent­we­der im Er­mitt­lungs­ver­fah­ren oder in der Haupt­ver­hand­lung er­fol­gen, wo­bei eine Ein­stel­lung häu­fi­ger im Er­mitt­lungs­ver­fah­ren zu er­rei­chen ist. Auch in der Be­ru­fungs­ver­hand­lung kann es zu ei­ner Ein­stel­lung des Straf­ver­fah­rens kom­men. Da­bei gibt es ver­schie­dene Gründe, die zu ei­ner Ver­far­hen­s­ein­stel­lung füh­ren können.

Nebenklageverfahren 

Wer Ver­letz­ter ei­ner Straf­tat ist, hat un­ter be­stimm­ten Vor­aus­set­zun­gen sich dem Straf­ver­fah­ren als Ne­ben­klä­ger an­zu­schlie­ßen und sich zu­dem durch ei­nen Rechts­an­walt, ei­nen so ge­nann­ten Ne­ben­kla­ge­ver­tre­ter ver­tre­ten zu las­sen. Der Ne­ben­kla­ge­ver­tre­ter hat weit­rei­chende Be­fug­nisse und ach­tet dar­auf, dass die Rechte des Op­fers im Straf­ver­fah­ren ge­wahrt wer­den. Un­sere Rechts­an­wälte ver­fü­gen über lang­jäh­rige Ver­fü­gung im Be­reich der Ne­ben­kla­ge­ver­tre­tung und ha­ben in ei­ner Viel­zahl von Ver­fah­ren, auch in Tot­schlags­ver­fah­ren, Op­fer und Ne­ben­klä­ger ver­tre­ten. Bei Fra­gen zum Thema Ne­ben­klage neh­men Sie gerne Kon­takt zu uns auf. Un­sere Rechts­an­wälte hel­fen Ih­nen gerne weiter.

Raub & Diebstahl 

Dieb­stahl­de­likte zäh­len in Deutsch­land nach wie vor zu den jähr­lich am Häu­figs­ten ver­zeich­ne­ten Kri­mi­nal­de­lik­ten. Ob­wohl die Zahl mitt­ler­weile sinkt, han­delte es sich in der Kri­mi­nal­sta­tis­tik des­Jah­res 2017, bei 36,4 % der 5,76 Mil­lio­nen re­gis­trier­ten Straf­ta­ten, um Dieb­stähle. Aber Dieb­stahl ist nicht gleich Dieb­stahl und ebenso nicht mit Raub gleichzusetzen.

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