BS LEGAL Rechtsanwälte & Steuerberater
Beiträge zum Strafrecht
Als Fachanwaltskanzlei für Strafrecht informieren wir Sie stets über aktuelle Entwicklungen im Strafrecht und Strafverfahrensrecht.
Die Untersuchungshaft stellt einen besonders schwerwiegenden Eingriff in die Rechte des Bürgers dar, weil diese sich in einem Konflikt mit der Unschuldsvermutung befindet. Aus diesem Grunde bedarf die Anordnung der Untersuchungshaft besonderer Umstände, die von Ermittlungsrichtern erfahrungsgemäß häufig nicht sorgfältig berücksichtigt werden. Durch die Arbeit eines erfahrenen Strafverteidigers gelingt es deshalb oft die belastende Situation der Untersuchungshaft durch eine Haftprüfung oder eine Haftbeschwerde zeitnah zu beenden.
Die Revision ist zulässig gegen die Urteile der Strafkammern der Landgerichte und der Schwurgerichte sowie gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Urteile der Oberlandesgerichte und stellt die letzte Möglichkeit dar ein Urteil überprüfen zu lassen. Über die Revision entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) mit Sitz in Karlsruhe. Aufgrund einer Vielzahl einzuhaltender Formalien gilt das Revisionsrecht als „Königsdisziplin“ der Strafverteidigung. Es ist daher besonders wichtig, dass Sie einen erfahrenen Strafverteidiger beauftragen, der besonders versiert im Umgang mit Revisionen ist.
Grundsätzlich ist es einem Beschuldigten im Strafverfahren freigestellt, ob er einen Anwalt hinzuzieht oder nicht. Aus Strafverfahren können sich für den Beschuldigten jedoch besonders schwere Konsequenzen (z. B. langjährige Haftstrafen) ergeben. Gerade in komplizierten Verfahren ist eine anwaltliche Vertretung unerlässlich, um Waffengleichheit und einen fairen Prozess zu garantieren. In manchen Fällen sieht das Gesetz daher vor, dass das Gericht dem Beschuldigten zu seinem eigenen Schutz einen Rechtsanwalt zuteilt. Diesen vom Gericht beigeordneten Rechtsanwalt nennt man Pflichtverteidiger.
Mit der sog. Anklageschrift klagt die Staatsanwaltschaft den ermittelten Sachverhalt bei dem zuständigen Gericht an. Die Anklageerhebung markiert somit den Übergang des Ermittlungs- in das Zwischenverfahren. Das Gericht prüft und entscheidet, ob es die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt.