Kind hat An­spruch auf Teil­nahme am her­kunfts­sprach­li­chen Unterricht

In einem von der Kanzlei BS LEGAL Rechtsanwälte erstrittenen Beschluss hat das Oberlandesgericht Köln mit Beschluss vom 16.01.2024 festgestellt, dass ein Kind das Recht hat, an dem sog. herkunftssprachlichen Unterricht - einem Bildungsangebot des Landes Nordrhein-Westfalen - teilzunehmen.

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Wer sorgt für das Kind nach der Scheidung?

Die sogenannte elterliche Sorge liegt grundsätzlich bei den Eltern gemeinsam. Nach der Scheidung besteht die elterliche Sorge der geschiedenen Ehegatten für gemeinsame Kinder grundsätzlich unverändert fort. Jedoch kann ein Elternteil beim Familiengericht beantragen, dass die elterliche Sorge im Ganzen oder Ausschnitte ihm alleine übertragen werden.

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