Ein­stel­lung des Strafverfahrens

  • Beitrags-Kategorie:Strafrecht

Die Einstellung des Verfahrens kann entweder im Ermittlungsverfahren oder in der Hauptverhandlung erfolgen, wobei eine Einstellung häufiger im Ermittlungsverfahren zu erreichen ist. Auch in der Berufungsverhandlung kann es zu einer Einstellung des Strafverfahrens kommen. Dabei gibt es verschiedene Gründe, die zu einer Verfarhenseinstellung führen können.

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Straf­ver­tei­di­gung im Revisionsverfahren

  • Beitrags-Kategorie:Strafrecht

Die Revision ist zulässig gegen die Urteile der Strafkammern der Landgerichte und der Schwurgerichte sowie gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Urteile der Oberlandesgerichte und stellt die letzte Möglichkeit dar ein Urteil überprüfen zu lassen. Über die Revision entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) mit Sitz in Karlsruhe. Aufgrund einer Vielzahl einzuhaltender Formalien gilt das Revisionsrecht als „Königsdisziplin“ der Strafverteidigung. Es ist daher besonders wichtig, dass Sie einen erfahrenen Strafverteidiger beauftragen, der besonders versiert im Umgang mit Revisionen ist.

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Die An­kla­ge­schrift

  • Beitrags-Kategorie:Strafrecht

Mit der sog. Anklageschrift klagt die Staatsanwaltschaft den ermittelten Sachverhalt bei dem zuständigen Gericht an. Die Anklageerhebung markiert somit den Übergang des Ermittlungs- in das Zwischenverfahren. Das Gericht prüft und entscheidet, ob es die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt.

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Durch­su­chung

  • Beitrags-Kategorie:Strafrecht

Polizeiliche Durchsuchungen schränken das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gem. Art. 13 GG in erheblicher Weise ein. Unsere Anwälte beraten Sie zu allen Fragen rund um eine Durchsuchung in Köln.

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Haupt­ver­hand­lung

  • Beitrags-Kategorie:Strafrecht

Der Ablauf der Hauptverhandlung ist in § 243 StPO klar geregelt. Wird die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet, bestimmt das Gericht einen Termin für die Hauptverhandlung. Der Angeschuldigte wird nun als Angeklagter bezeichnet. Die Hauptverhandlung findet regelmäßig öffentlich statt, grundsätzlich jeder darf also als Zuschauer anwesend sein. Dadurch soll gewährleistet werden, dass der Ablauf einer Strafverhandlung und die Urteilsfindung transparent und für jeden nachvollziehbar ist. Eine „Justiz hinter verschlossenen Türen“ ist nicht mit dem verfassungsrechtlich verankerten Rechtsstaatssprinzip in Einklang zu bringen.

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Hin­weise für Be­schul­digte in ei­nem Ermittlungsverfahren

  • Beitrags-Kategorie:Strafrecht

Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bedeutet, dass die Strafverfolgungsbehörden von einem Anfangsverdacht ausgehen, also eine begangene Straftat für möglich halten. Bereits ab Beginn des Ermittlungsverfarehns werden entscheidende Weichen für den Verlauf des Strafverfahrens gestellt werden. Das richtige Verhalten ist daher wesentlich für den weiteren Verfahrensverlauf.

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