Scheidungsablauf
Vom Scheidungsantrag zum rechtskräftigen Scheidungsurteil: So läuft ein Scheidungsverfahren ab.
Vom Scheidungsantrag zum rechtskräftigen Scheidungsurteil: So läuft ein Scheidungsverfahren ab.
Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt.
In den meisten Fällen durchlaufen Paare beim Scheidungsprozess eine emotionale Achterbahnfahrt – Trauer, verletzte Gefühle und Wut spielen dabei oft eine große Rolle. Wenn außerdem Kinder im Spiel sind, erschwert das die Situation zusätzlich und es gibt weitere Leidtragende. Um Streit und lange gerichtliche Prozesse im Fall einer Trennung oder Scheidung zu vermeiden, können Partner deswegen vorab die Trennungs- oder Scheidungsfolgen gemeinsam und rechtssicher regeln - dies spart Kosten und Stress.
Nach einer Trennung stellt sich oft die Frage, welchem Ehepartner die gemeinsame Wohnung zusteht. Das sogenannte „Getrenntleben“ im Scheidungsjahr ist zwar auch in der gemeinsamen Wohnung möglich. Häufig besteht jedoch der Wunsch nach einem Auszug. Im Normalfall liegt hier ein klassisches „Patt“ vor: Keiner der Ehepartner hat einen Anspruch darauf, den anderen vor die Tür zu setzen.