Trennungsunterhalt & Altersvorsorgeunterhalt
Bevor eine beschlossene Scheidung rechtskräftig wird, müssen Ehepartner in der Regel ein sogenanntes Trennungsjahr abwarten. In diesem Zeitraum kann der bedürftige Ehegatte vom anderen Ehegatten Trennungsunterhalt verlangen, sofern dieser ein höheres Einkommen hat (§ 1361 Abs. 1 BGB) und die Ehepartner getrennt wirtschaften. Ob und wenn ja, in welcher Höhe Anspruch auf einen solchen Trennungsunterhalt besteht, entscheidet das Familiengericht.