Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
Was ist eine Trennungs- und Scheidungsvereinbarung?
In den meisten Fällen durchlaufen Paare beim Scheidungsprozess eine emotionale Achterbahnfahrt – Trauer, verletzte Gefühle und Wut spielen dabei oft eine große Rolle. Wenn außerdem Kinder im Spiel sind, erschwert das die Situation zusätzlich und es gibt weitere Leidtragende.
Um Streit und lange gerichtliche Prozesse im Fall einer Trennung oder Scheidung zu vermeiden, können Partner deswegen vorab die Trennungs- oder Scheidungsfolgen gemeinsam und rechtssicher regeln - dies spart Kosten und Stress.
Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung: Ähnlichkeit zum Ehevertrag
Eine Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung hat Ähnlichkeit mit einem Ehevertrag, da sie dieselben Fragen – insbesondere den Umgang mit Kindern und Vermögen – regeln kann. Statt vor der Hochzeit wird sie jedoch regelmäßig erst dann geschlossen, wenn die Beziehung dem Ende zugeht.
Während eine Trennungsvereinbarung die Rechte und Pflichten der Partner für die Phase des Getrenntlebens regelt (das für die Scheidung grds. erforderliche Trennungsjahr), klärt eine Scheidungsvereinbarung die Verbindlichkeiten nach einer Scheidung. Beide Vereinbarungen können auch zusammen in einem Dokument geregelt werden.
Typische Inhalte
Die Inhalte werden von den Parteien individuell vereinbart. Zu klären sind typischerweise Fragen wie die Aufteilung des Hausrats, das Verbleiben der Ehewohnung, Unterhaltsansprüche und das Sorge- und Umgangsrecht bei gemeinsamen Kindern sowie die Haftung für gemeinschaftlich aufgenommene Kredite und Darlehen.
Wann muss ein Notar hinzugezogen werden?
Grundsätzlich ist keine besondere Form für eine Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung vorgesehen. Sie kann also auch mündlich erfolgen. Allerdings besteht dann die Gefahr, dass bei einer Meinungsänderung des Partners die Ansprüche vor Gericht nur schwer durchsetzbar sind. Als erfahrene Anwälte für Familienrecht raten wir Ihnen also davon ab.
Einige Vereinbarungen müssen jedoch schriftlich erfolgen und vom Notar beurkundet werden. Dazu zählen Regelungen über den Zugewinnausgleich, die Übertragung von Immobilien oder Gesellschaftsanteilen sowie die Erbfolge, z.B. die Aufhebung eines gemeinsamen Testaments. Enthält die Vereinbarung eine dieser Regelungen, muss das gesamte Dokument, also auch die grundsätzlich nicht formbedürftigen Vereinbarungen, die besondere Form einhalten.
Bei Unklarheiten oder sonstigen Fragen zum Thema Trennungsvereinbarung steht Ihnen Ihr Scheidungsanwalt in Köln gerne beratend zur Seite!
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