Schei­dun­gen mit in­ter­na­tio­na­lem Bezug

  • Beitrags-Kategorie:Familienrecht

Leben die Ehegatten in verschiedenen Ländern oder haben sie verschiedene bzw. beide nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, so stellt sich die Frage, ob für das Scheidungsverfahren deutsche Gerichte zuständig sind. Die Zuständigkeit deutscher Gerichte kann sich entweder aus der Staatsbürgerschaft oder dem Lebensmittelpunkt ergeben. Die Ermittlung des jeweils zuständigen Gerichts ist rechtlich komplex und wird zum Teil von Gerichten falsch gehandhabt, sodass die Hinzuziehung eines im internationalen Familienrecht versierten Rechtsanwalts unerlässlich ist.

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