Das Erbrecht des Ehegatten – Auswirkungen von Heirat und Trennung auf die Erbfolge
Auch ohne Testament oder Erbvertrag wird der überlebende Ehegatte während einer intakten Ehe Erbe. Diese Rechtsfolge ergibt sich unmittelbar aus § 1931 Abs. 1 S. 1 BGB: Danach erbt der Ehegatte neben Verwandten der ersten Ordnung (dies sind die Kinder der Ehegatten) ¼.