Das Erbrecht des Ehe­gat­ten – Aus­wir­kun­gen von Hei­rat und Tren­nung auf die Erbfolge 

Bei­spiel 1

Frau F stellt Schei­dungs­an­trag. Ehe­mann M re­agiert nicht und ver­stirbt wäh­rend des Schei­dungs­ver­fah­rens. Die F be­hält ih­ren Erb­an­spruch, da der M selbst der Schei­dung nicht zu­ge­stimmt hat. 

Bei­spiel 2

Frau F stellt Schei­dungs­an­trag. F ver­stirbt wäh­rend des Schei­dungs­ver­fah­rens. M hat kei­nen Erb­an­spruch, das F den Schei­dungs­an­trag ge­stellt hat. 

Bei­spiel 3

Frau F stellt Schei­dungs­an­trag. Ehe­mann M stellt eben­falls Schei­dungs­an­trag. Die­ser wird der F zu­ge­stellt. Nun­mehr ver­stirbt M. G hat kei­nen Erb­an­spruch, da M ei­nen Schei­dungs­an­trag ge­stellt hat und die­ser der F zu­ge­stellt wurde. 

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