Asym­me­tri­sches Wech­sel­mo­dell: Fai­rer Un­ter­halt bei un­glei­cher Be­treu­ung – So schüt­zen Sie Ihr Kind und sich selbst

Habe ich Anspruch auf Trennungsunterhalt und wovon hängt dieser ab? Grundsätzlich hat der weniger verdienende oder nicht erwerbstätige Ehepartner während der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung Anspruch auf Trennungsunterhalt. Voraussetzung ist, dass ein erhebliches Einkommensgefälle zwischen den Ehepartnern besteht und keine Verwirkungstatbestände vorliegen. Der Anspruch ergibt sich aus § 1361 BGB.

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Um­gangs­recht

Sinn und Zweck des Umgangsrechts ist es, dem Umgangsberechtigten zu ermöglichen, an der körperlichen und geistigen Entwicklung des Kindes teilzuhaben und die Beziehung zu dem Kind aufrechtzuerhalten. Dadurch soll einer Entfremdung vorgebeugt und dem gegenseitigen Liebesbedürfnis Rechnung getragen werden. Das Umgangsrecht soll dem Kind also auch die Identifikationsmöglichkeit mit beiden Elternteilen eröffnen.

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