Als Fach­an­walts­kanz­lei für Fa­mi­li­en­recht in­for­mie­ren wir Sie stets über ak­tu­elle Ent­wick­lun­gen im Familienrecht.

Strei­tige Scheidung

Ob eine Scheidung zügig durchgeführt werden kann oder ob sich das Scheidungsverfahren in die Länge zieht, hängt davon ab, ob sich die Ehepartner in wesentlichen Fragen geeinigt haben oder diese vor Gericht ausgefochten werden sollen. Streitig können z.B. Trennungs- oder nachehelicher Unterhalt, der Zugewinnausgleich oder das Sorgerecht sein. Auch kann zwischen den Ehegatten Streit darüber bestehen, ob das Trennungsjahr abgelaufen oder die Ehe gescheitert ist.

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Ein­ver­nehm­li­che Scheidung

In vielen Fällen geht der Wunsch sich scheiden zu lassen nicht nur von einem Ehegatten, sondern von beiden Ehegatten aus. Voraussetzung für den Ausspruch der Scheidung ist, dass die die Ehe gescheitert ist. Wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben, gilt die unwiderlegbare Vermutung, dass die Ehe gescheitert ist, wenn entweder beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.

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Rechts­fol­gen der Scheidung

Sowohl die Zustellung des Scheidungsantrags als auch die Rechtskraft des Scheidungsausspruchs löst viele Rechtsfolgen aus. Die Scheidung betrifft dabei nicht nur den Unterhalt, den Zugewinn und den Versorgungsausgleich, sondern auch die Krankenversicherung, das Erbrecht oder die Witwenrente. Die wichtigsten Folgen, die eine Scheidung mit sich bringt, erklären unsere auf Scheidung, Unterhalt und Familienrecht spezialisierten Rechtsanwälte in diesem Artikel.

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On­line Scheidung

Für einen Sofortkontakt ohne Wartezeit nutzen Sie unser Scheidungsformular und übermitteln Sie uns alle nötigen Informationen online für die Durchführung Ihrer Scheidung. Das Ausfüllen des Formulars dauert nur wenige Minuten. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück und teilen Ihnen die voraussichtlichen Kosten mit bzw. klären, ob Sie Prozesskostenhilfe für die Durchführung Ihres Scheidungsverfahrens erhalten.

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Zu­ge­winn­aus­gleich

Leben die Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, so ist das in der Ehe gemeinsam Erwirtschaftete bei der Scheidung auszugleichen. Der Zugewinn wird ermittelt, in dem das Vermögen bei Eintritt in den Güterstand (=Anfangsvermögen) mit dem Vermögen bei Beendigung des Güterstandes (=Endvermögen) bei jedem Ehepartner verglichen wird. Der Betrag, um den das Endvermögen das Anfangsvermögen übersteigt, stellt den Zugewinn dar.

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Tren­nungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung

In den meisten Fällen durchlaufen Paare beim Scheidungsprozess eine emotionale Achterbahnfahrt – Trauer, verletzte Gefühle und Wut spielen dabei oft eine große Rolle. Wenn außerdem Kinder im Spiel sind, erschwert das die Situation zusätzlich und es gibt weitere Leidtragende. Um Streit und lange gerichtliche Prozesse im Fall einer Trennung oder Scheidung zu vermeiden, können Partner deswegen vorab die Trennungs- oder Scheidungsfolgen gemeinsam und rechtssicher regeln - dies spart Kosten und Stress.

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