Als Fachanwaltskanzlei für Strafrecht informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen im Strafrecht und Strafverfahrensrecht.
Die Einstellung des Verfahrens kann entweder im Ermittlungsverfahren oder in der Hauptverhandlung erfolgen, wobei eine Einstellung häufiger im Ermittlungsverfahren zu erreichen ist. Auch in der Berufungsverhandlung kann es zu einer Einstellung des Strafverfahrens kommen. Dabei gibt es verschiedene Gründe, die zu einer Verfarhenseinstellung führen können.
Wer Verletzter einer Straftat ist, hat unter bestimmten Voraussetzungen sich dem Strafverfahren als Nebenkläger anzuschließen und sich zudem durch einen Rechtsanwalt, einen so genannten Nebenklagevertreter vertreten zu lassen. Der Nebenklagevertreter hat weitreichende Befugnisse und achtet darauf, dass die Rechte des Opfers im Strafverfahren gewahrt werden. Unsere Rechtsanwälte verfügen über langjährige Verfügung im Bereich der Nebenklagevertretung und haben in einer Vielzahl von Verfahren, auch in Totschlagsverfahren, Opfer und Nebenkläger vertreten. Bei Fragen zum Thema Nebenklage nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Unsere Rechtsanwälte helfen Ihnen gerne weiter.
Das Strafgesetzbuch (StGB) sieht einen umfassenden Schutz des menschlichen Lebens vor. Je nach den Umständen der Tat unterscheidet sich der Strafrahmen eines Tötungsdelikts erheblich. Im Folgenden werden die Unterschiede zwischen den einzelnen Tötungsdelikten erläutert.
Diebstahldelikte zählen in Deutschland nach wie vor zu den jährlich am Häufigsten verzeichneten Kriminaldelikten. Obwohl die Zahl mittlerweile sinkt, handelte es sich in der Kriminalstatistik desJahres 2017, bei 36,4 % der 5,76 Millionen registrierten Straftaten, um Diebstähle. Aber Diebstahl ist nicht gleich Diebstahl und ebenso nicht mit Raub gleichzusetzen.
Ein Betrugsdelikt nach § 263 StGB zeichnet sich dadurch aus, dass der oder die Täter dem Opfer Tatsachen vorenthalten oder in falscher Weise präsentieren, hierdurch einen Irrtum erregen und dadurch das Vermögen des Opfers selbst oder das eines Dritten schädigen um sich oder einen Dritten auf diese Weise einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen.
Eine Körperverletzung nach § 223 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) liegt vor, wenn der Täter das Opfer entweder körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Sie kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.
Bei dem Betäubungsmittelstrafrecht handelt es sich um ein aus dem Strafgesetzbuch (StGB) ausgegliedertes Spezialgesetz, das Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln. Dieses Gesetz befasst sich mit der Strafbarkeit verschiedenster Verhaltensweisen im Zusammenhang mit Drogen. Es umfasst sowohl kriminelle Handlungen auf Händler-, als auch auf Konsumentenseite. Das Strafmaß kann sich, abhängig von Menge und Art der Drogen und davon, ob erschwerende Umstände wie z. B. Bandenkriminalität vorliegen, auf eine mehrjährige Freiheitsstrafe belaufen.
Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) regelt den Umgang mit einer langen Liste an Betäubungsmitteln. Der unerlaubte Umgang mit Betäubungsmitteln ist weitreichend unter Strafe gestellt. Der Strafrahmen der verschiedenen Delikte hängt dabei stark von der Gefährlichkeit der Tat ab.
Die Untersuchungshaft stellt einen besonders schwerwiegenden Eingriff in die Rechte des Bürgers dar, weil diese sich in einem Konflikt mit der Unschuldsvermutung befindet. Aus diesem Grunde bedarf die Anordnung der Untersuchungshaft besonderer Umstände, die von Ermittlungsrichtern erfahrungsgemäß häufig nicht sorgfältig berücksichtigt werden. Durch die Arbeit eines erfahrenen Strafverteidigers gelingt es deshalb oft die belastende Situation der Untersuchungshaft durch eine Haftprüfung oder eine Haftbeschwerde zeitnah zu beenden.
Die Revision ist zulässig gegen die Urteile der Strafkammern der Landgerichte und der Schwurgerichte sowie gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Urteile der Oberlandesgerichte und stellt die letzte Möglichkeit dar ein Urteil überprüfen zu lassen. Über die Revision entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) mit Sitz in Karlsruhe. Aufgrund einer Vielzahl einzuhaltender Formalien gilt das Revisionsrecht als „Königsdisziplin“ der Strafverteidigung. Es ist daher besonders wichtig, dass Sie einen erfahrenen Strafverteidiger beauftragen, der besonders versiert im Umgang mit Revisionen ist.