BS LEGAL ­ Rechts­an­wälte & Steuerberater 

Bei­träge zum Straf­recht

Die bun­des­weite Er­mitt­lungs­of­fen­sive ge­gen In­fluen­cer mar­kiert eine neue Di­men­sion der steu­er­straf­recht­li­chen Ver­fol­gung. Mit der sys­te­ma­ti­schen Da­ten­aus­wer­tung der Platt­for­men ha­ben die Be­hör­den ein mäch­ti­ges In­stru­ment zur Auf­de­ckung von Steu­er­hin­ter­zie­hung erhalten.

Die Ein­stel­lung des Ver­fah­rens kann ent­we­der im Er­mitt­lungs­ver­fah­ren oder in der Haupt­ver­hand­lung er­fol­gen, wo­bei eine Ein­stel­lung häu­fi­ger im Er­mitt­lungs­ver­fah­ren zu er­rei­chen ist. Auch in der Be­ru­fungs­ver­hand­lung kann es zu ei­ner Ein­stel­lung des Straf­ver­fah­rens kom­men. Da­bei gibt es ver­schie­dene Gründe, die zu ei­ner Ver­far­hen­s­ein­stel­lung füh­ren können.

Nebenklageverfahren 

Wer Ver­letz­ter ei­ner Straf­tat ist, hat un­ter be­stimm­ten Vor­aus­set­zun­gen sich dem Straf­ver­fah­ren als Ne­ben­klä­ger an­zu­schlie­ßen und sich zu­dem durch ei­nen Rechts­an­walt, ei­nen so ge­nann­ten Ne­ben­kla­ge­ver­tre­ter ver­tre­ten zu las­sen. Der Ne­ben­kla­ge­ver­tre­ter hat weit­rei­chende Be­fug­nisse und ach­tet dar­auf, dass die Rechte des Op­fers im Straf­ver­fah­ren ge­wahrt wer­den. Un­sere Rechts­an­wälte ver­fü­gen über lang­jäh­rige Ver­fü­gung im Be­reich der Ne­ben­kla­ge­ver­tre­tung und ha­ben in ei­ner Viel­zahl von Ver­fah­ren, auch in Tot­schlags­ver­fah­ren, Op­fer und Ne­ben­klä­ger ver­tre­ten. Bei Fra­gen zum Thema Ne­ben­klage neh­men Sie gerne Kon­takt zu uns auf. Un­sere Rechts­an­wälte hel­fen Ih­nen gerne weiter.