Die 10 häufigsten Fragen zum Thema Scheidung: Ein umfassender Leitfaden vom Fachanwalt für Familienrecht in Köln
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Scheidung: Antworten auf die wichtigsten Fragen
Eine Scheidung wirft zahlreiche Fragen auf – sei es zu den rechtlichen Voraussetzungen, dem Ablauf oder den finanziellen Folgen. In diesem Artikel werden die zehn häufigsten Fragen rund um das Thema Scheidung noch ausführlicher beantwortet, um Ihnen eine umfassende Orientierung zu geben und den Prozess so transparent wie möglich zu gestalten.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Scheidung einzureichen?
Nach § 1565 Abs. 1 BGB gilt eine Ehe als gescheitert, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht zu erwarten ist, dass sie wiederhergestellt wird. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Trennungsjahr: Ein mindestens einjähriges Getrenntleben der Ehepartner ist erforderlich (§ 1566 Abs. 1 BGB). Während dieser Zeit sollen die Partner prüfen, ob eine Versöhnung möglich ist.
- Unzumutbare Härte: In Ausnahmefällen, etwa bei Gewalt, schwerwiegendem Vertrauensbruch oder Alkoholmissbrauch, kann eine Scheidung bereits vor Ablauf des Trennungsjahres beantragt werden.
- Nach einem Jahr trotz Widerspruchs: Selbst wenn ein Ehepartner der Scheidung widerspricht, kann das Gericht eine Scheidung aussprechen, wenn es die Zerrüttung der Ehe als erwiesen ansieht. Das bedeutet, dass nicht zwingend drei Jahre Trennung erforderlich sind, sofern das Gericht den Widerspruch als unbegründet einstuft (§ 1566 Abs. 2 BGB).
- Drei Jahre Trennung: Wenn ein Partner der Scheidung widerspricht und keine Zerrüttung nachgewiesen werden kann, ist eine Trennung von mindestens drei Jahren notwendig.
Beispiel: Monika und Klaus leben seit Januar getrennt. Sie wohnen nicht mehr zusammen und haben keine gemeinsamen finanziellen Verpflichtungen mehr. Trotz der Trennung streitet Klaus den genauen Trennungszeitpunkt ab. Monika dokumentiert die Trennung mit Belegen – etwa über getrennte Haushaltsführung und Wohnsitzummeldungen – und kann so den Scheidungsantrag nach einem Jahr stellen.
Kann ich mich auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung trennen?
Ja, eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung ist möglich. Dabei müssen jedoch klare Regelungen getroffen werden, um eine Trennung von "Tisch und Bett" nachzuweisen. Wichtige Aspekte sind:
- Separate Schlafräume: Die Ehepartner schlafen nicht mehr im selben Zimmer.
- Getrennte Haushaltsführung: Jeder Ehepartner sorgt eigenständig für Lebensmittel, Kochen, Putzen und Wäsche.
- Finanzielle Unabhängigkeit: Gemeinsame Konten sollten getrennt und finanzielle Verpflichtungen individuell geregelt werden.
Beispiel: Sandra und Michael haben sich getrennt, können sich aber aus finanziellen Gründen keine eigene Wohnung leisten. Sie beschließen, in ihrer Vier-Zimmer-Wohnung zu bleiben. Beide nutzen separate Kühlschränke, teilen ihre Nebenkosten strikt auf und kommunizieren nur über organisatorische Themen. Diese Regelung ist ausreichend, um das Trennungsjahr zu beginnen.
Brauche ich einen Anwalt für die Scheidung?
In Deutschland besteht bei Scheidungen Anwaltszwang (§ 114 FamFG). Das heißt, der Scheidungsantrag kann nur durch einen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden. Es gibt jedoch Unterschiede, je nach Art der Scheidung:
Einvernehmliche Scheidung: Umgangssprachlich wird häufig von einem "gemeinsamen Anwalt" gesprochen. Tatsächlich kann jedoch ein Anwalt immer nur eine Partei vertreten. Wenn keine Streitpunkte bestehen, reicht es aus, dass nur einer der Ehepartner einen Anwalt beauftragt, der den Scheidungsantrag einreicht. Der andere Ehepartner stimmt dem Antrag lediglich zu, ohne einen eigenen Anwalt zu beauftragen.
Streitige Scheidung: Beide Parteien benötigen in der Regel eigene Anwälte, besonders wenn Folgesachen wie Unterhalt oder Vermögensausgleich zu klären sind.
Ein Anwalt unterstützt auch bei der Beantwortung spezifischer Fragen, wie etwa der Gestaltung von Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Beispiel: Tobias und Anna wollen sich einvernehmlich scheiden lassen. Anna beauftragt einen Anwalt, der den Antrag einreicht. Tobias verzichtet auf einen eigenen Anwalt, da er keine Einwände gegen den Antrag hat.
Wie hoch sind die Kosten einer Scheidung?
Die Scheidungskosten setzen sich aus zwei Hauptbestandteilen zusammen:
- Gerichtskosten: Diese werden durch das Familiengericht erhoben.
- Anwaltskosten: Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Die Gesamtkosten hängen vom Verfahrenswert ab, der sich aus dem gemeinsamen Nettoeinkommen der Ehepartner sowie deren Vermögen ergibt. Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn Folgesachen wie Unterhalt, Sorgerecht oder Zugewinnausgleich geregelt werden.
Beispiel: Bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 5.000 Euro beläuft sich der Verfahrenswert auf etwa 15.000 Euro. Daraus ergeben sich Gerichtskosten von ca. 900 Euro und Anwaltskosten von rund 2.200 Euro, wenn nur ein Anwalt beteiligt ist. Streitige Verfahren können jedoch erheblich teurer werden.
Wie lange dauert das Scheidungsverfahren?
Die Dauer eines Scheidungsverfahrens hängt von mehreren Faktoren ab:
• Einvernehmliche Scheidung: Meist zwischen drei und neun Monaten.
• Streitige Scheidung: Kann mehrere Jahre dauern, insbesondere wenn Folgesachen wie Unterhalt oder Vermögensaufteilung geklärt werden müssen.
• Versorgungsausgleich: Die Berechnung der Rentenanwartschaften kann den Prozess zusätzlich verzögern.
Ein Beispiel: Bei einer einvernehmlichen Scheidung ohne Streitpunkte – wie im Fall von Laura und Marco – wird der Scheidungsbeschluss bereits nach sechs Monaten erlassen. In einem anderen Fall, in dem das Sorgerecht für die Kinder strittig ist, dauert das Verfahren hingegen über zwei Jahre.
Was ist der Versorgungsausgleich?
Der Versorgungsausgleich regelt die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Dies umfasst gesetzliche, betriebliche und private Rentenansprüche. Der Ausgleich wird vom Gericht automatisch vorgenommen, es sei denn:
- Die Ehe dauerte weniger als drei Jahre (Versorgungsausgleich nur auf Antrag).
- Der Versorgungsausgleich wurde in einem Ehevertrag ausgeschlossen.
Ein Beispiel:
Christian und Lisa waren zehn Jahre verheiratet. Christian hat während der Ehe 50.000 Euro Rentenanwartschaften aufgebaut, Lisa hingegen nur 20.000 Euro. Durch den Versorgungsausgleich erhält Lisa einen Ausgleichsanspruch, sodass beide am Ende gleich hohe Rentenansprüche haben.
Wie wird der Unterhalt geregelt?
Es gibt mehrere Arten von Unterhalt:
- Trennungsunterhalt: Dieser wird während des Trennungsjahres und bis zur Rechtskraft der Scheidung gezahlt.
- Nachehelicher Unterhalt: Nach Rechtskraft der Scheidung können Ansprüche auf Betreuungsunterhalt, Aufstockungsunterhalt oder Krankheitsunterhalt bestehen.
Die Berechnung erfolgt in der Regel nach dem Halbteilungsgrundsatz.
Beispiel: Melanie verdient 4.000 Euro netto, während ihr Ex-Mann Tobias 2.000 Euro verdient. In einem zweiten Schritt wird das Nettoeinkommen um das Ausgaben (Kredite, berufsbedingte Ausgaben) bereinigt. Ermittelt wird das sog. bereinigte Einkommen. Ergibt sich für Melanie ein bereinigtes Einkommen von 3.000 Euro netto und für Tobias von 1.500 Euro netto, würde Melanie an Tobias 750 Euro Trennungsunterhalt zahlen.
Was passiert mit dem gemeinsamen Vermögen?
Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird das während der Ehe erworbene Vermögen aufgeteilt (sog. Zugewinnausgleich). Dabei wird unterschieden zwischen:
- Anfangsvermögen: Das Vermögen, das jeder Ehepartner zu Beginn der Ehe besaß.
- Endvermögen: Das Vermögen, das jeder Ehepartner zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags hat.
Der Zugewinnausgleich berechnet die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen beider Ehepartner. Derjenige mit dem höheren Zugewinn muss die Hälfte des Unterschiedsbetrags an den anderen auszahlen.
Beispiel: Anna bringt ein Anfangsvermögen von 20.000 Euro in die Ehe ein, und ihr Endvermögen beträgt 80.000 Euro. Ihr Ehemann Paul hat ein Anfangsvermögen von 10.000 Euro und ein Endvermögen von 50.000 Euro. Der Zugewinn von Anna beträgt 60.000 Euro, der von Paul 40.000 Euro. Anna muss Paul 10.000 Euro als Zugewinnausgleich zahlen.
Nicht aufgeteilt werden persönliche Gegenstände, die ausschließlich einem Partner dienen, oder Schenkungen und Erbschaften, die ein Partner während der Ehe erhalten hat, sofern diese nicht in das gemeinsame Vermögen eingeflossen sind. Die Berechnung ist sehr komplex, vor allem wenn Immobilien bewertet werden müssen.
Wie wird das Sorgerecht für die Kinder geregelt?
Nach einer Scheidung bleibt das gemeinsame Sorgerecht der Eltern grundsätzlich bestehen, sofern keine anderslautende Entscheidung getroffen wird (§ 1626 BGB). Das bedeutet, dass beide Elternteile weiterhin gemeinsam über wichtige Angelegenheiten des Kindes entscheiden müssen, z. B. Schule, medizinische Versorgung oder Wohnortwechsel.
In besonderen Fällen kann ein Elternteil das alleinige Sorgerecht beantragen. Hierbei prüft das Gericht:
- Das Kindeswohl: Welche Regelung dient am besten der Entwicklung und Stabilität des Kindes?
- Die Bindungen: Besteht eine enge emotionale Verbindung zu beiden Elternteilen?
- Der Wunsch des Kindes: Je nach Alter und Reife wird die Meinung des Kindes berücksichtigt.
Zusätzlich zum Sorgerecht wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht geklärt, das entscheidet, bei welchem Elternteil das Kind lebt. Umgangsrechte des anderen Elternteils bleiben hiervon unberührt.
Beispiel: Nach ihrer Scheidung einigen sich Lena und Markus darauf, dass ihr Sohn Tim hauptsächlich bei Lena lebt, jedoch jedes zweite Wochenende sowie die Hälfte der Ferien bei Markus verbringt. Sie behalten das gemeinsame Sorgerecht und stimmen alle wichtigen Entscheidungen für Tim gemeinsam ab.
Kann ich auf eine Mediation zur Konfliktlösung setzen?
Eine Mediation kann eine sinnvolle Alternative zu gerichtlichen Streitigkeiten sein, insbesondere bei komplexen oder emotional belasteten Scheidungen. Der Mediator ist eine neutrale Person, die beiden Parteien hilft, einvernehmliche Lösungen zu finden. Typische Themen sind:
- Aufteilung des Vermögens.
- Unterhaltsregelungen.
- Umgangs- und Sorgerechtsfragen.
Vorteile der Mediation:
- Kostengünstig: Die Verfahrenskosten sind in der Regel niedriger als bei einem Gerichtsprozess.
- Zeiteffizient: Eine Einigung kann oft schneller erzielt werden.
- Schonend: Die Mediation fördert eine friedliche Konfliktlösung und bewahrt die Beziehungsebene zwischen den Parteien.
Beispiel: Durch eine Mediation schaffen es Maria und Peter, sich über den Unterhalt, das Umgangsrecht für ihre Tochter sowie die Aufteilung der gemeinsamen Immobilie zu einigen. Dadurch vermeiden sie ein langwieriges Gerichtsverfahren und können die Scheidung in wenigen Monaten abschließen.
Eine Mediation ist freiwillig, und die erzielten Ergebnisse können rechtlich verbindlich gemacht werden, wenn sie in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten werden.
Die Kanzlei BS Legal bietet Ihnen erfahrene und hochqualifizierte Rechtsanwälte, die sich auf Familienrecht und Scheidungen spezialisiert haben. Unsere Mandanten profitieren von:
Individueller Beratung: Jede Scheidung ist einzigartig. Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre persönlichen und finanziellen Interessen wahren.
Umfassender Expertise: Mit jahrelanger Erfahrung in komplexen Scheidungsfällen, einschließlich Unterhalt, Vermögensaufteilung und Sorgerechtsfragen, sorgen wir für eine sichere und effektive Vertretung.
Kosteneffizienz: Dank transparenter Kostenstruktur und strategischem Vorgehen vermeiden wir unnötige Ausgaben und verkürzen den Prozess.
Empathischer Betreuung: Scheidungen sind oft emotional belastend. Wir stehen Ihnen mit Verständnis und Einfühlungsvermögen zur Seite, um Sie durch diese schwierige Zeit zu begleiten.
Starker Verhandlungsführung: Ob einvernehmliche Einigung oder gerichtlicher Konflikt – wir setzen uns mit Nachdruck für Ihre Rechte ein. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und lassen Sie uns gemeinsam die besten Ergebnisse für Ihre Zukunft erzielen.
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