Die An­kla­ge­schrift

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Mit der sog. Anklageschrift klagt die Staatsanwaltschaft den ermittelten Sachverhalt bei dem zuständigen Gericht an. Die Anklageerhebung markiert somit den Übergang des Ermittlungs- in das Zwischenverfahren. Das Gericht prüft und entscheidet, ob es die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt.

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