Die Anklageschrift
Mit der sog. Anklageschrift klagt die Staatsanwaltschaft den ermittelten Sachverhalt bei dem zuständigen Gericht an. Die Anklageerhebung markiert somit den Übergang des Ermittlungs- in das Zwischenverfahren. Das Gericht prüft und entscheidet, ob es die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt.