Straf­ver­tei­di­gung bei Betrugsstraftaten

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Ein Betrugsdelikt nach § 263 StGB zeichnet sich dadurch aus, dass der oder die Täter dem Opfer Tatsachen vorenthalten oder in falscher Weise präsentieren, hierdurch einen Irrtum erregen und dadurch das Vermögen des Opfers selbst oder das eines Dritten schädigen um sich oder einen Dritten auf diese Weise einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen.

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