Straf­ver­tei­di­gung im Revisionsverfahren

  • Beitrags-Kategorie:Strafrecht

Die Revision ist zulässig gegen die Urteile der Strafkammern der Landgerichte und der Schwurgerichte sowie gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Urteile der Oberlandesgerichte und stellt die letzte Möglichkeit dar ein Urteil überprüfen zu lassen. Über die Revision entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) mit Sitz in Karlsruhe. Aufgrund einer Vielzahl einzuhaltender Formalien gilt das Revisionsrecht als „Königsdisziplin“ der Strafverteidigung. Es ist daher besonders wichtig, dass Sie einen erfahrenen Strafverteidiger beauftragen, der besonders versiert im Umgang mit Revisionen ist.

WeiterlesenStraf­ver­tei­di­gung im Revisionsverfahren