Der Stichtag im Zugewinnausgleich – warum dieses Datum über viel Geld entscheidet
BS LEGAL Rechtsanwälte
Warum der Stichtag wichtig ist
Der Stichtag im Zugewinnausgleich
Wie ein einziges Datum über viel Geld entscheidet – und warum der Depot‑Crash danach Ihr Problem bleibt
1. Warum der Stichtag so wichtig ist
Wer sich trennt oder scheiden lässt, stößt sehr schnell auf den Begriff „Zugewinnausgleich“. Viele Ehegatten sind überrascht, wie stark die Höhe dieses Ausgleichs davon abhängt, auf welches Datum genau abgestellt wird. Es geht nicht um einen ungefähren Vermögensstand „irgendwann während der Trennung“, sondern um ganz bestimmte, gesetzlich festgelegte Stichtage. Als Anwalt in Köln im Familienrecht erlebe ich häufig, dass gerade hier viel Geld verloren gehen kann – schlicht, weil diese Stichtage nicht bekannt sind oder ihre Wirkung unterschätzt wird.
2. Grundprinzip des Zugewinnausgleichs
Rein rechtlich funktioniert die Zugewinngemeinschaft so: Jeder Ehegatte bleibt Eigentümer seines Vermögens. Am Ende der Ehe wird aber verglichen, wie sich das Vermögen jedes Ehegatten im Laufe des Güterstands entwickelt hat. Dafür ist entscheidend, welches Vermögen am Beginn des Güterstands vorhanden war und welches Vermögen am Ende noch vorhanden ist. Aus der Differenz ergibt sich der Zugewinn; wer mehr Zugewinn erwirtschaftet hat, muss grundsätzlich die Hälfte dieses Mehrbetrags an den anderen Ehegatten ausgleichen. Diese scheinbar einfache Systematik bekommt ihre Brisanz durch die Frage, wann genau Anfang und Ende des Güterstands im rechtlichen Sinne liegen.
Für das Anfangsvermögen ist das Gesetz eindeutig: Maßgeblich ist im Regelfall der Tag der Eheschließung. Alles, was an diesem Tag bereits vorhanden war – Kontoguthaben, Immobilien, Wertpapiere, aber auch Schulden – gehört zum Anfangsvermögen. Viele Ehegatten haben dieses Datum gut im Blick. Deutlich weniger präsent ist jedoch der Stichtag für das Endvermögen. Hier meint ein Großteil der Menschen intuitiv, dass der Tag der Trennung oder vielleicht der Tag der Rechtskraft der Scheidung entscheidend sei. Beides trifft nicht zu. Der Stichtag für das Endvermögen ist grundsätzlich der Tag, an dem der Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten zugestellt wird. Auf diesen Tag kommt es bei der Berechnung regelmäßig an – selbst dann, wenn die Trennung schon lange zurückliegt oder das Scheidungsverfahren sich über Jahre hinzieht.
Die Rechtskraft der Scheidung spielt dennoch eine wichtige Rolle: Mit ihr wird der Zugewinnausgleichsanspruch fällig, und zum Jahresende beginnt die dreijährige Verjährungsfrist. Für die Frage, welches Vermögen in die Berechnung einfließt, bleibt aber die Zustellung des Scheidungsantrags das entscheidende Datum.
3. Crash des Aktiendepots nach dem Stichtag – wer trägt das Risiko?
Besonders eindrücklich zeigt sich die Bedeutung dieses Stichtags beim Thema Wertpapierdepot. Stellen Sie sich vor, ein Ehegatte verfügt am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags über ein Aktiendepot im Wert von 80.000 Euro. Wenige Tage später kommt es zu einem Börsencrash, der Depotwert sinkt auf 40.000 Euro. Die naheliegende Frage lautet: Muss dieser Ehegatte den Zugewinnausgleich auf Basis der 80.000 Euro leisten, obwohl die Hälfte des Depotwerts inzwischen verloren ist?
Die Antwort lautet in aller Regel: ja. Für die Berechnung des Zugewinnausgleichs ist der Kurswert am Stichtag maßgeblich, also der Wert des Depots am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags. Später eintretende Kursverluste, aber auch Kursgewinne, bleiben grundsätzlich außer Betracht. Das ist der Kern des Stichtagsprinzips: Das Gesetz zieht eine scharfe Linie; was danach passiert, fällt wirtschaftlich auf den jeweiligen Inhaber zurück.
Nur in seltenen Ausnahmefällen kann ein nachträglicher Vermögensverlust, den der ausgleichspflichtige Ehegatte nicht zu vertreten hat, über den Einwand der groben Unbilligkeit noch berücksichtigt werden. Die Rechtsprechung ist hier sehr zurückhaltend. Es reicht nicht, dass das Ergebnis „ungünstig“ oder „ärgerlich“ ist; es muss dem Gerechtigkeitsempfinden in krasser Weise widersprechen. Für Ehegatten mit größeren Depots, Unternehmensbeteiligungen oder absehbaren Abfindungen zeigt sich daran: Die Frage, wann ein Scheidungsantrag gestellt wird, sollte nicht dem Zufall überlassen, sondern rechtzeitig mit fachkundiger Beratung geplant werden.
4. Die Rolle des Trennungszeitpunkts
Daneben spielt der Trennungszeitpunkt eine wichtige, wenn auch andere Rolle. Juristisch ist er kein eigener Stichtag für die Berechnung des Anfangs- oder Endvermögens. Dennoch ist der Tag der Trennung von großer Bedeutung, weil er eine zeitliche Grenze für die Bewertung späterer Vermögensverschiebungen bildet. War das Vermögen eines Ehegatten am Tag der Trennung deutlich höher als am späteren Stichtag der Zustellung des Scheidungsantrags, muss dieser Ehegatte erklären können, wohin das Vermögen verschwunden ist.
Das Gesetz unterstellt in bestimmten Konstellationen illoyale Vermögensminderungen, etwa wenn größere Beträge verschenkt, verschwendet oder ohne erkennbaren Grund „beiseite geschafft“ werden. Solche Vermögensminderungen können dem Endvermögen fiktiv wieder hinzugerechnet werden, damit der andere Ehegatte durch das „Leer räumen“ nicht um seinen Zugewinnausgleich gebracht wird.
5. Illoyale Vermögensminderungen – wenn „Geld verschwinden lassen“ nicht hilft
§ 1375 BGB ist gewissermaßen der Schutzmechanismus gegen das gezielte Kleinrechnen des Endvermögens. Wer zum Beispiel nach der Trennung größere Kontobeträge an Dritte verschenkt, wer riskante „Lustkäufe“ tätigt oder Vermögen auf andere übertragen lässt, kann sich nicht darauf verlassen, dass dieses Geld endgültig aus der Zugewinnberechnung herausfällt. Unter Umständen wird es dem Endvermögen rechnerisch zugeschlagen, und der Ausgleichsanspruch erhöht sich entsprechend. Seit der letzten Güterrechtsreform gilt dies sogar in verstärkter Weise, weil auch die Begrenzung des Anspruchs auf das tatsächlich vorhandene Nettovermögen entsprechend angepasst wird.
Vor diesem Hintergrund sollten Ehegatten, die sich trennen, einige Punkte unbedingt im Blick behalten: Das Trennungsdatum sollte eindeutig dokumentiert werden, etwa durch eine schriftliche Mitteilung oder eine E‑Mail. Vermögensstände – Konten, Depots, Immobilienwerte, Versicherungen – sollten zeitnah festgehalten und belegt werden. Übereilte Vermögensverschiebungen sind riskant, weil sie später als illoyal gewertet werden können und dann nicht nur nichts „sparen“, sondern die eigene Position im Zugewinnausgleich sogar verschlechtern.
Auch der Zeitpunkt, zu dem der Scheidungsantrag gestellt wird, sollte nicht unüberlegt gewählt sein. Bei größeren Wertpapierdepots, Unternehmensbeteiligungen, Bonuszahlungen oder Abfindungen kann der Stichtag darüber entscheiden, ob bestimmte Werte noch in den Zugewinn fallen oder nicht. Hinzu kommt, dass bei Verdacht auf Vermögensverschiebungen des anderen Ehegatten häufig ein schneller Antrag sinnvoll ist, um den Stichtag zu sichern und anschließend mit Auskunftsansprüchen das Vermögen aufzuklären.
6. Der Stichtag als juristischer Schnappschuss – und warum Beratung sich lohnt
Im Ergebnis ist der Stichtag im Zugewinnausgleich so etwas wie ein juristischer Schnappschuss: Für das Anfangsvermögen ist dies der Tag der Eheschließung, für das Endvermögen der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags. Was vorher oder nachher geschieht, beeinflusst die Berechnung nur in engen Grenzen. Gerade das Beispiel des Aktiendepot‑Crashs nach dem Stichtag zeigt, wie existenziell diese Datumsfrage sein kann. Der eine Ehegatte muss unter Umständen auf Basis hoher Werte ausgleichen, obwohl er den späteren Verlust allein trägt; der andere profitiert von einem Wert, der tatsächlich nicht mehr existiert. Nur in extremen Ausnahmefällen korrigiert die Rechtsprechung ein solches Ergebnis als grob unbillig.
Wenn Sie sich in Trennung oder Scheidung befinden und unsicher sind, welcher Stichtag in Ihrem Fall gilt, wie Ihr Vermögen – etwa Immobilien, Unternehmen oder Kapitalanlagen – zu bewerten ist und wie Sie sich gegen illoyale Vermögensverschiebungen schützen können, ist eine frühzeitige fachkundige Beratung sinnvoll. Als Anwalt in Köln mit Schwerpunkt Familienrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihre Stichtage richtig einzuordnen, Ihre Vermögenslage sauber zu dokumentieren und eine Strategie zu entwickeln, mit der Sie Ihre Ansprüche auf Zugewinnausgleich rechtssicher und wirtschaftlich sinnvoll durchsetzen oder sich gegen überhöhte Forderungen zur Wehr setzen können.
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