Umgangsrecht: Das familiengerichtliche Umgangsverfahren erklärt von Ihrem Fachanwalt in Köln
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Umgangsrecht - Tipps vom Fachanwalt
Wie läuft ein gerichtliches Umgangsverfahren ab?
Ein gerichtliches Umgangsverfahren wird notwendig, wenn Eltern oder andere Personen, die ein Umgangsrecht haben, sich nicht einvernehmlich über den Kontakt zu dem Kind einigen können. Das Familiengericht regelt dann, wie und in welchem Umfang der Umgang erfolgt. Dabei hat es immer das Kindeswohl im Blick. Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die Voraussetzungen, den Ablauf sowie die Rolle von wichtigen Beteiligten wie dem Jugendamt, dem Verfahrensbeistand und Ihrem Anwalt.
Was sind die Voraussetzungen für ein Umgangsverfahren?
Ein gerichtliches Umgangsverfahren wird in der Regel eingeleitet, wenn es zwischen den Eltern oder anderen Umgangsberechtigten keine Einigung über den Umgang mit dem Kind gibt. Vor einer gerichtlichen Entscheidung sollte aber möglichst eine außergerichtliche Einigung mit Unterstützung des Jugendamts angestrebt werden. Scheitert diese, kann das Familiengericht angerufen werden.
Wie läuft ein Umgangsverfahren ab?
Der Ablauf des Umgangsverfahrens beginnt mit dem Antrag einer der beteiligten Parteien (in der Regel ein Elternteil) beim Familiengericht. Nach Eingang des Antrags lädt das Gericht beide Elternteile zu einer Verhandlung ein und bestellt einen Verfahrensbeistand, der mit den Eltern und dem Kind vor der Verhandlung Gespräche führt und eine schriftliche Empfehlung ausarbeitet.
In der Gerichtsverhandlung selbst werden sowohl die Eltern als auch das Kind persönlich angehört, § 159 Abs. 1 FamFG. Die Anhörung des Kindes erfolgt dabei in Abwesenheit der Eltern. Auch bei Kleinkindern muss sich das Gericht einen persönlichen Eindruck verschaffen.
Das Kindeswohl steht bei der gerichtlichen Entscheidung immer im Mittelpunkt. Das Gericht wird auch das Jugendamt, einen Verfahrensbeistand oder Sachverständige hinzuziehen, um deren Stellungnahme anzuhören und eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Der Ablauf im Überblick:
1. Antragstellung und Begründung
2. Einbeziehung des Jugendamts und Bestellung eines Verfahrensbeistands
3. Gespräche der Eltern und des Kindes mit dem Verfahrensbeistand
4. Verhandlung vor Gericht und Anhörung der Eltern und des Kindes
5. Beendigung durch Beschluss oder einen gerichtlichen Vergleich
Wie lange dauert ein Umgangsverfahren?
Die Dauer eines Umgangsverfahrens kann stark variieren. Es gilt das Vorrangs- und Beschleunigungsgebot gem. § 155 FamFG. Danach soll ein Termin spätestens einen Monat nach Antragstellung stattfinden. Das Verfahren kann also in wenigen Wochen abgeschlossen sein.
In komplizierten Fällen, in denen beispielsweise Gutachten eingeholt werden müssen, kann es jedoch bis zu einem Jahr oder länger dauern. Oft hängt die Dauer auch davon ab, wie kooperativ die beteiligten Parteien sind und ob eine einvernehmliche Regelung gefunden werden kann.
Welche Rolle spielt das Kindeswohl im Umgangsverfahren?
Das Kindeswohl steht in jedem Umgangsverfahren an erster Stelle. Unter dem Kindeswohl versteht man die Sicherstellung der bestmöglichen physischen, psychischen und sozialen Entwicklung des Kindes. Das Gericht prüft sorgfältig, welche Regelung dem Kind am besten dient. Dabei werden Faktoren wie die Bindung des Kindes an die Eltern, die Stabilität der familiären Verhältnisse und die emotionale Sicherheit des Kindes berücksichtigt.
Welche Bedeutung hat der Kindeswille?
Der Kindeswille ist ein weiterer wichtiger Aspekt, insbesondere bei älteren Kindern. Kinder werden in der Regel durch das Gericht oder den Verfahrensbeistand angehört. Der Wille des Kindes wird dabei berücksichtigt, allerdings immer im Kontext des Kindeswohls. Wenn der Kindeswille im Widerspruch zum Wohl des Kindes steht, wird das Gericht die Entscheidung im Interesse des Kindeswohls treffen. Auch von Kleinkindern muss sich das Gericht einen persönlichen Eindruck verschaffen und aufgrund des Verhaltens des Kindes Rückschlüsse auf seine Wünsche ziehen (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.07.2022 – 1 UF 240/21).
Welche Aufgabe hat das Jugendamt im Umgangsverfahren?
Das Jugendamt spielt im Umgangsverfahren eine beratende und unterstützende Rolle. Es kann vom Gericht aufgefordert werden, eine Stellungnahme zur familiären Situation abzugeben. In der Praxis führt das Jugendamt oft Gespräche mit den Eltern und dem Kind, um das Umfeld und die Beziehung der Beteiligten zu bewerten. Diese Einschätzung fließt dann in die gerichtliche Entscheidung ein. Darüber hinaus kann das Jugendamt Eltern in schwierigen Situationen auch beratend zur Seite stehen.
Welche Aufgabe hat der Verfahrensbeistand?
Der Verfahrensbeistand, auch als „Anwalt des Kindes“ bezeichnet, wird vom Gericht bestellt, um die Interessen des Kindes zu vertreten. Er ist unabhängig von den Eltern und soll sicherstellen, dass die Perspektive des Kindes im Verfahren ausreichend berücksichtigt wird. Der Verfahrensbeistand spricht mit dem Kind und gibt dem Gericht eine Einschätzung darüber, was aus Sicht des Kindes wichtig ist. Er ist also eine zentrale Figur, wenn es darum geht, den Kindeswillen angemessen in das Verfahren einzubeziehen.
Welche Vorteile hat es, einen Anwalt mit einem Umgangsverfahren zu beauftragen?
Als Fachanwälte für Familienrecht sind wir in einem Umgangsverfahren ein wichtiger Ansprechpartner für Sie und tragen maßgeblich dazu bei, dass Ihre Interessen durchgesetzt werden. Wir kennen die komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen, verfassen die relevanten Schriftsätze und setzen uns für Ihre Ansprüche in der Verhandlung ein.
Ebenfalls helfen wir Ihnen, realistische Ziele im Umgangsverfahren zu setzen und unnötige Konflikte zu vermeiden, was die Verfahrensdauer verkürzen und emotionalen Stress reduzieren kann.
Wie wird die Entscheidung des Gerichts vollstreckt?
Wenn das Gericht eine Umgangsregelung trifft, ist diese für beide Elternteile verbindlich. Sollte sich eine Partei nicht an die gerichtliche Entscheidung halten, können Zwangsmaßnahmen, wie Ordnungsgelder oder sogar die Androhung von Ordnungshaft, folgen. Wir helfen Ihnen auch in dieser Phase, indem wir Sie bei der Durchsetzung der gerichtlichen Entscheidung begleiten oder eine Abänderung der Regelung beantragen, wenn sich die Umstände wesentlich ändern.
Ein gerichtliches Umgangsverfahren ist oft emotional belastend, da es um das Wohl und die Zukunft der Kinder geht. Eine professionelle und erfahrene rechtliche Unterstützung kann entscheidend dazu beitragen, dass der Prozess sachlich und zielorientiert verläuft und Sie die bestmögliche Lösung für Ihr Kind und sich selbst finden. Die Anwälte von BS LEGAL stehen Ihnen während des gesamten Umgangsverfahrens zur Seite.
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