Hinweise für Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren
Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bedeutet, dass die Strafverfolgungsbehörden von einem Anfangsverdacht ausgehen, also eine begangene Straftat für möglich halten. Bereits ab Beginn des Ermittlungsverfarehns werden entscheidende Weichen für den Verlauf des Strafverfahrens gestellt werden. Das richtige Verhalten ist daher wesentlich für den weiteren Verfahrensverlauf.