Scheidung und Verfahrenskostenhilfe
Wer kein oder nur ein geringes Einkommen hat und für die Kosten für ein anwaltlichen Kosten für ein Scheidungsverfahren nicht aufkommen kann, hat Anspruch auf sog. Verfahrenskostenhilfe. Unsere Anwälte für Familienrecht betreuen Sie bei Ihrem Scheidungsverfahren und stellen für Sie den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe bei dem zuständigen Familiengericht.