Scheidungsablauf
Vom Scheidungsantrag zum rechtskräftigen Scheidungsurteil: So läuft ein Scheidungsverfahren ab.
Vom Scheidungsantrag zum rechtskräftigen Scheidungsurteil: So läuft ein Scheidungsverfahren ab.
Als Versorgungsausgleich bezeichnet wird der bei einer Scheidung durchzuführende Ausgleich von erworbenen Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit, welche die Eheleute während der Ehezeit erworben haben.
Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt.
Leben die Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, so ist das in der Ehe gemeinsam Erwirtschaftete bei der Scheidung auszugleichen. Der Zugewinn wird ermittelt, in dem das Vermögen bei Eintritt in den Güterstand (=Anfangsvermögen) mit dem Vermögen bei Beendigung des Güterstandes (=Endvermögen) bei jedem Ehepartner verglichen wird. Der Betrag, um den das Endvermögen das Anfangsvermögen übersteigt, stellt den Zugewinn dar.
In den meisten Fällen durchlaufen Paare beim Scheidungsprozess eine emotionale Achterbahnfahrt – Trauer, verletzte Gefühle und Wut spielen dabei oft eine große Rolle. Wenn außerdem Kinder im Spiel sind, erschwert das die Situation zusätzlich und es gibt weitere Leidtragende. Um Streit und lange gerichtliche Prozesse im Fall einer Trennung oder Scheidung zu vermeiden, können Partner deswegen vorab die Trennungs- oder Scheidungsfolgen gemeinsam und rechtssicher regeln - dies spart Kosten und Stress.
Auch ohne Testament oder Erbvertrag wird der überlebende Ehegatte während einer intakten Ehe Erbe. Diese Rechtsfolge ergibt sich unmittelbar aus § 1931 Abs. 1 S. 1 BGB: Danach erbt der Ehegatte neben Verwandten der ersten Ordnung (dies sind die Kinder der Ehegatten) ¼.
Unterhalt nach der Scheidung? Der nacheheliche Unterhalt trägt dem Umstand Rechnung, dass eventuelle ehebedingte Nachteile ausgeglichen werden sollen. Solche können sich beispielsweise aus der zwischen den Ehegatten vereinbarten Aufgabenteilung ergeben. Nach der Scheidung entfällt der Anspruch auf Trennungsunterhalt. Unter Umständen hat der wirtschaftlich schwächere Ehegatte weiterhin einen Anspruch auf Unterhaltsleistungen.
Gerade bei Unternehmerehen, Alleinverdienerehen oder Ehen, in denen Immobilieneigentum vorhanden ist oder sonst ein Vermögenszuwachs zu erwarten ist, ist ein durch einen Ehevertrag sinnvoll. Denn viele Regelungen des Familienrechts sind nicht mehr zeitgemäß oder nicht für jede familiäre Situation geeignet. Ein Ehevertrag ermöglicht es den Ehegatten, eine individuelle und den eigenen Bedürfnissen angepasste Regelung zu treffen und die jeweiligen Interessen bestmöglich zu berücksichtigen.
Bis zur rechtskräftigen Ehescheidung schuldet der besserverdienende Ehegatte Trennungsunterhalt, nach Rechtskraft der Scheidung ist unter Umständen auch nachehelicher Unterhalt zu zahlen. Die Möglichkeit die Unterhaltszahlungen erheblich zu minimieren bietet eine noch allzu oft übersehene Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2019.
Ab dem Jahr nach der Trennung oder Scheidung entfällt die Möglichkeit des Ehegattensplittings und somit ein steuerlicher Vorteil. Als Ausgleich hierzu gibt es bei dauerhaft getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten bzw. Lebenspartnern nach dem LPartG (§ 2 Abs. 8 EStG) die Möglichkeit des Realsplitting nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG.