Steu­er­hin­ter­zie­hung durch In­fluen­cer: Was Be­trof­fene jetzt wis­sen müssen 

BS LEGAL Rechtsanwälte 

Ein­lei­tung: Die Dimen­sion des Problems

Be­trof­fene Steu­er­ar­ten bei Influencern 

  • Ein­kom­men­steuer: Ab Über­schrei­ten des Grund­frei­be­trags von 12.084 /​24.192 Euro - In­fluen­cer-Tä­tig­keit qua­li­fi­ziert sich re­gel­mä­ßig als ge­werb­li­che Ein­künfte nach § 15 EStG
  • Kör­per­schaft­steuer: Bei Aus­übung der Tä­tig­keit durch eine Kör­per­schaft (Bsp.: GmbH und UG)
  • Ge­wer­be­steuer: Fäl­lig ab 24.500 Euro Ge­wer­be­er­trag pro Jahr (§ 11 GewStG)
  • Um­satz­steuer: Bei Über­schrei­tung der Klein­un­ter­neh­mer­grenze (§ 19 UStG) von 25.000 Euro Vor­jah­res­um­satz oder ei­nem Jah­res­um­satz von > 100.000 Euro im Folgejahr

Ach­tung: Die Steu­er­pflicht be­steht auch für Minderjährige!

Wich­tig!

Schät­zun­gen kön­nen zu deut­lich hö­he­ren Steu­er­fest­set­zun­gen füh­ren als die tat­säch­li­chen Ein­künfte, da die Be­hör­den "Si­cher­heits­zu­schläge" einkalkulieren. 

So­fort­maß­nah­men bei Durch­su­chung /​Fest­nahme - Ver­hal­ten bei po­li­zei­li­chen Maßnahmen

  • Ab­so­lu­tes Schwei­gen ge­gen­über Er­mitt­lungs­be­hör­den - Sie sind aus­schließ­lich ver­pflich­tet An­ga­ben zu Ih­rer Per­son zu ma­chen (§ 111 Abs. 1 OWiG)
  • Leis­ten Sie kei­nen ak­ti­ven Widerstand!
  • So­for­tige Be­auf­tra­gung ei­nes spe­zia­li­sier­ten Strafverteidigers
  • Keine Preis­gabe von PINs oder Pass­wör­tern (Ach­tung: Die Ent­sper­rung von Ge­rä­ten mit dem Fin­ger­ab­druck darf von der Po­li­zei un­ter Zwang durch­ge­führt werden!)
  • Wi­der­spruch ge­gen die Ver­wer­tung von Daten

Wei­ter Hinweise

Be­son­der­hei­ten der Selbst­an­zeige beachten

25.000-Euro-Grenze

Bei Steu­er­ver­kür­zun­gen über 25.000 Euro je Tat ist ein Selbst­an­zei­ge­zu­schlag zu zah­len. Die­ser beträgt:

  • 10 % der hin­ter­zo­ge­nen Steuer, wenn der Hin­ter­zie­hungs­be­trag 100 000 € nicht über­steigt,
  • 15 % der hin­ter­zo­ge­nen Steuer, wenn der Hin­ter­zie­hungs­be­trag 100 000 € über­steigt und 1 000 000 € nicht über­steigt,
  • 20 % der hin­ter­zo­ge­nen Steuer, wenn der Hin­ter­zie­hungs­be­trag 1 000 000 € über­steigt.

Ent­deckte Steuerstraftat

So­bald Be­hör­den Kennt­nis ha­ben oder der Tä­ter bei ver­stän­di­ger Wür­di­gung da­mit rech­nen musste, ist die Selbst­an­zeige un­wirk­sam.

Höchste Eile geboten!

An­ge­sichts der bun­des­wei­ten Da­ten­aus­wer­tung durch die Steu­er­fahn­dung ist so­for­ti­ges Han­deln er­for­der­lich. Be­reits das Vor­lie­gen der Platt­form­da­ten bei den Be­hör­den kann eine Tat­ent­de­ckung dar­stel­len und die Selbst­an­zeige sperren.

Bin ich als klei­ner In­fluen­cer auch betroffen? 

Die Be­hör­den fo­kus­sie­ren sich auf pro­fes­sio­nelle Con­tent Crea­tor mit er­heb­li­chen Ein­nah­men. Hobby-In­fluen­cer mit ge­rin­gen Ein­künf­ten sind we­ni­ger ge­fähr­det, soll­ten aber den­noch ihre steu­er­li­chen Pflich­ten prüfen.

Kann ich noch eine Selbst­an­zeige machen? 

Das hängt da­von ab, ob Ihre in­di­vi­du­elle Tat be­reits ent­deckt wurde. Auch wenn die Be­hör­den über Platt­form­da­ten ver­fü­gen, kann eine Selbst­an­zeige noch mög­lich sein. So­for­tige an­walt­li­che Prü­fung ist erforderlich.

Was kos­tet eine an­walt­li­che Beratung? 

Un­sere Erst­be­ra­tung ist trans­pa­rent kal­ku­liert. Die Kos­ten rich­ten sich nach dem Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz (RVG) und sind als Be­triebs­aus­ga­ben steu­er­lich ab­setz­bar. Für den Fall, dass eine Ver­tei­di­gung im Er­mitt­lungs­ver­fah­ren oder im ge­richt­li­chen Haupt­ver­fah­ren ge­wünscht ist, hängt die Höhe der Ver­gü­tung vom Ein­zel­fall ab. Bei kom­ple­xen Ver­fah­ren wer­den wir auf Grund­lage ei­ner in­di­vi­du­el­len Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­rung, re­gel­mä­ßig auf Stun­den­satz­ba­sis, tätig.

Wie lange dau­ern Steuerstrafverfahren? 

Die Ver­fah­rens­dauer va­ri­iert stark – von we­ni­gen Mo­na­ten bei Ein­stel­lun­gen bis zu meh­re­ren Jah­ren bei kom­ple­xen Fäl­len. Eine früh­zei­tige an­walt­li­che In­ter­ven­tion kann die Ver­fah­rens­dauer er­heb­lich ver­kür­zen und Kos­ten sparen.

BS LEGAL Rechts­an­wälte - Ihre Straf­ver­tei­di­ger in Köln 

Als Fach­an­walts­kanz­lei für Straf­recht ver­fü­gen wir über lang­jäh­rige Er­fah­rung in Straf­pro­zes­sen. Die Kom­bi­na­tion aus Straf­recht und Steu­er­recht er­for­dert da­bei be­son­dere Ex­per­tise, die wir auf­grund un­se­rer Ko­ope­ra­tio­nen mit ver­schie­de­nen Steu­er­be­ra­tungs­kanz­leien bie­ten kön­nen. Von un­se­rem Stand­ort Köln aus ver­tre­ten wir Man­dan­ten bundesweit. 

Kurze Re­ak­ti­ons­zei­ten, per­sön­li­che und pro­fes­sio­nelle Be­treu­ung auch bei über­re­gio­na­len Ver­fah­ren sind für uns selbstverständlich. 

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Veit Strittmatter 

Rechts­an­walt

Fach­an­walt für Familienrecht 
Fach­an­walt für Strafrecht

Kanz­lei für Fa­mi­li­en­recht,
Straf­recht & Steu­ern in Köln

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