Das Sorgerecht – Ihr Anwalt in Köln
Unsere Anwälte in Köln beraten Sie zu allen Themen rund um das Sorgerecht: gemeinsame Sorge, alleinige Sorge, Entzug der elterlichen Sorge,Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Unsere Anwälte in Köln beraten Sie zu allen Themen rund um das Sorgerecht: gemeinsame Sorge, alleinige Sorge, Entzug der elterlichen Sorge,Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Trennen sich die Eltern eines Kindes, stellt sich immer auch die Frage, wie die Betreuung des Kindes gehandhabt werden soll. Neben dem häufig anzutreffenden Residenzmodell exisitert daneben auch das sog. Wechselmodell.
Die sogenannte elterliche Sorge liegt grundsätzlich bei den Eltern gemeinsam. Nach der Scheidung besteht die elterliche Sorge der geschiedenen Ehegatten für gemeinsame Kinder grundsätzlich unverändert fort. Jedoch kann ein Elternteil beim Familiengericht beantragen, dass die elterliche Sorge im Ganzen oder Ausschnitte ihm alleine übertragen werden.