Um­gangs­ver­fah­ren: Wor­auf es wirk­lich ankommt

Ein Umgangsverfahren ist kein reines Formularverfahren. Wer glaubt, es gehe nur darum, dem Familiengericht die eigenen Wünsche zum Umgang darzulegen, verkennt den entscheidenden Punkt: Das Verfahren lebt von strategischem Vorgehen, juristischer Präzision und der Fähigkeit, das Kindeswohl glaubhaft in den Mittelpunkt zu rücken. Als Anwalt für Familienrecht in Köln erleben wir immer wieder, dass der Erfolg nicht allein im Gerichtssaal entschieden wird, sondern lange vorher – in Gesprächen mit dem Jugendamt, im schriftlichen Vortrag und in der klugen Auswahl der Argumente.

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Wer sorgt für das Kind nach der Scheidung?

Die sogenannte elterliche Sorge liegt grundsätzlich bei den Eltern gemeinsam. Nach der Scheidung besteht die elterliche Sorge der geschiedenen Ehegatten für gemeinsame Kinder grundsätzlich unverändert fort. Jedoch kann ein Elternteil beim Familiengericht beantragen, dass die elterliche Sorge im Ganzen oder Ausschnitte ihm alleine übertragen werden.

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