Das Residenzmodell: Regelungen zum Umgangsrecht und Unterhaltspflichten
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Residenzmodell: wichtige Tipps vom Fachanwalt in Köln
Das Residenzmodell ist eines der gängigsten Betreuungsmodelle für Kinder nach einer Trennung oder Scheidung der Eltern. In diesem Artikel erklären wir, was das Residenzmodell genau bedeutet, wie das Umgangsrecht geregelt ist und welche Unterhaltspflichten sich nach der Düsseldorfer Tabelle ergeben. Außerdem gehen wir auf die Unterschiede zum Wechselmodell ein und zeigen auf, wie rechtliche Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden können. Sollten Sie Fragen haben, empfehlen wir die Beratung durch einen erfahrenen Anwalt in Köln.
Was ist das Residenzmodell?
Beim Residenzmodell lebt das Kind überwiegend bei einem Elternteil, dem sogenannten hauptbetreuenden Elternteil. Der andere Elternteil hat in der Regel ein Umgangsrecht, das individuell vereinbart oder gerichtlich festgelegt werden kann.
Das Residenzmodell bietet vor allem für jüngere Kinder Stabilität und Kontinuität, da sie ihren Lebensmittelpunkt an einem festen Wohnort haben. Dieses Modell unterscheidet sich deutlich vom Wechselmodell, bei dem die Betreuung der Kinder nahezu gleichwertig zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt wird.
Umgangsrecht beim Residenzmodell
Das Umgangsrecht ist ein wesentlicher Bestandteil des Residenzmodells und dient dazu, den Kontakt zwischen dem Kind und dem nicht betreuenden Elternteil aufrechtzuerhalten. Grundsätzlich hat jedes Kind ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen.
Rechtliche Grundlage des Umgangsrechts
Das Umgangsrecht ergibt sich aus § 1684 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Danach hat jedes Kind das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen und beide Elternteile sind zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. Dieses Recht dient dem Wohl des Kindes und soll dessen Beziehung zu beiden Elternteilen fördern.
Unterschied zum Sorgerecht
Das Umgangsrecht unterscheidet sich grundlegend vom Sorgerecht. Während das Umgangsrecht lediglich den Kontakt und die persönliche Beziehung zwischen Eltern und Kind regelt, umfasst das Sorgerecht die Entscheidungsbefugnis über wesentliche Angelegenheiten des Kindes, wie beispielsweise dessen schulische Ausbildung, gesundheitliche Versorgung und Aufenthaltsbestimmung. Beide Rechte können getrennt voneinander bestehen. So kann ein Elternteil trotz fehlenden Sorgerechts ein umfassendes Umgangsrecht haben.
Häufige Umgangsregelungen
Das Umgangsrecht kann individuell gestaltet werden. Typische Umgangsregelungen sind:
Wochenendbesuche: Alle zwei Wochen von Freitag bis Sonntag
Ferienaufenthalte: Hälftige Ferienzeiten oder individuelle Vereinbarungen
Unter der Woche: Nachmittagsbesuche an einem festen Wochentag
Telefonate oder Videoanrufe: Regelmäßige Kommunikation außerhalb der persönlichen Treffen
Bedeutung des Alters des Kindes
Das Alter des Kindes spielt bei der Ausgestaltung des Umgangsrechts eine entscheidende Rolle:
Kleinkinder (0 bis 3 Jahre): Häufigere, aber kürzere Besuche sind empfehlenswert, da junge Kinder kontinuierliche Bindungen benötigen.
Vorschulkinder (4 bis 6 Jahre): Wochenendbesuche werden zunehmend möglich, wobei die Dauer schrittweise gesteigert werden kann.
Schulkinder (7 bis 12 Jahre): Längere Aufenthalte, auch über mehrere Tage, sind in der Regel problemlos machbar.
Jugendliche (ab 13 Jahren): Jugendliche haben häufig eigene Bedürfnisse und Freizeitaktivitäten, sodass flexible Vereinbarungen sinnvoll sind.
Kindeswille und Kindeswohl
Bei der Entscheidung über das Umgangsrecht spielen der Kindeswille und das Kindeswohl eine zentrale Rolle.
Kindeswille: Je älter und reifer ein Kind ist, desto größeres Gewicht wird dessen Meinung beigemessen. Ab einem gewissen Alter (in der Regel ab etwa 12 Jahren) wird der Wille des Kindes in gerichtlichen Verfahren besonders berücksichtigt.
Kindeswohl: Das Kindeswohl ist der entscheidende Maßstab für alle Entscheidungen im Familienrecht. Aspekte wie die emotionale Bindung zu beiden Elternteilen, die Kontinuität in der Lebenssituation des Kindes und dessen körperliche sowie seelische Unversehrtheit spielen dabei eine wichtige Rolle. Konflikte zwischen den Eltern dürfen das Kindeswohl nicht beeinträchtigen.
Kommt es zu Streitigkeiten über das Umgangsrecht, kann ein Familiengericht angerufen werden. Ein Anwalt in Köln kann Sie hierbei unterstützen und Ihre Interessen vertreten.
Unterhaltspflichten nach der Düsseldorfer Tabelle
Da das Kind beim Residenzmodell hauptsächlich bei einem Elternteil lebt, ist der andere Elternteil in der Regel barunterhaltspflichtig. Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, die regelmäßig aktualisiert wird.
Die Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt folgende Faktoren:
Das Nettoeinkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils
Das Alter des Kindes
Beispiel für den Kindesunterhalt nach der aktuellen Düsseldorfer Tabelle:
Ein Elternteil mit einem Nettoeinkommen von 2.600 Euro schuldet für ein 10-jähriges Kind etwa 482,50 Euro monatlich (Stand: 2025).
Unterschied zum Wechselmodell
Das Wechselmodell unterscheidet sich grundlegend vom Residenzmodell. Beim Wechselmodell verbringen die Kinder annähernd gleich viel Zeit bei beiden Elternteilen. Dadurch entfällt in vielen Fällen die klassische Unterhaltspflicht, da beide Elternteile gleichermaßen für den finanziellen Unterhalt aufkommen.
Das Wechselmodell setzt eine hohe Kooperationsbereitschaft und Kommunikation zwischen den Eltern voraus. Im Gegensatz dazu bietet das Residenzmodell eine klarere Rollenverteilung.
Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen
Kommt es zu Konflikten über das Umgangsrecht, können diese vor einem Familiengericht geklärt werden. Folgende Schritte sind dabei möglich:
Außergerichtliche Einigung: Mediation oder Beratung durch das Jugendamt
Eilantrag: Bei dringendem Regelungsbedarf, z.B. bei Umgangsverweigerung
Hauptsacheverfahren: Klärung komplexer Streitfragen
Ein erfahrener Anwalt in Köln kann Sie bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte umfassend beraten und vertreten.
Fazit:
Das Residenzmodell bietet Kindern nach einer Trennung Stabilität und Kontinuität. Gleichzeitig stellt es klare Anforderungen an den Umgang und die Unterhaltspflichten der Eltern. Wenn Sie Fragen zum Residenzmodell oder zu Ihren Rechten und Pflichten als Elternteil haben, stehen Ihnen unsere erfahrenen Familienrechtsanwälte gerne zur Seite.
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