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Bei­träge zum Straf­recht

Raub & Diebstahl 

Dieb­stahl­de­likte zäh­len in Deutsch­land nach wie vor zu den jähr­lich am Häu­figs­ten ver­zeich­ne­ten Kri­mi­nal­de­lik­ten. Ob­wohl die Zahl mitt­ler­weile sinkt, han­delte es sich in der Kri­mi­nal­sta­tis­tik des­Jah­res 2017, bei 36,4 % der 5,76 Mil­lio­nen re­gis­trier­ten Straf­ta­ten, um Dieb­stähle. Aber Dieb­stahl ist nicht gleich Dieb­stahl und ebenso nicht mit Raub gleichzusetzen.

Ein Be­trugs­de­likt nach § 263 StGB zeich­net sich da­durch aus, dass der oder die Tä­ter dem Op­fer Tat­sa­chen vor­ent­hal­ten oder in fal­scher Weise prä­sen­tie­ren, hier­durch ei­nen Irr­tum er­re­gen und da­durch das Ver­mö­gen des Op­fers selbst oder das ei­nes Drit­ten schä­di­gen um sich oder ei­nen Drit­ten auf diese Weise ei­nen rechts­wid­ri­gen Ver­mö­gens­vor­teil zu verschaffen.

Das Be­täu­bungs­mit­tel­ge­setz (BtMG) re­gelt den Um­gang mit ei­ner lan­gen Liste an Be­täu­bungs­mit­teln. Der un­er­laubte Um­gang mit Be­täu­bungs­mit­teln ist weit­rei­chend un­ter Strafe ge­stellt. Der Straf­rah­men der ver­schie­de­nen De­likte hängt da­bei stark von der Ge­fähr­lich­keit der Tat ab.