Um­gangs­ver­fah­ren: Wor­auf es wirk­lich ankommt

Ein Umgangsverfahren ist kein reines Formularverfahren. Wer glaubt, es gehe nur darum, dem Familiengericht die eigenen Wünsche zum Umgang darzulegen, verkennt den entscheidenden Punkt: Das Verfahren lebt von strategischem Vorgehen, juristischer Präzision und der Fähigkeit, das Kindeswohl glaubhaft in den Mittelpunkt zu rücken. Als Anwalt für Familienrecht in Köln erleben wir immer wieder, dass der Erfolg nicht allein im Gerichtssaal entschieden wird, sondern lange vorher – in Gesprächen mit dem Jugendamt, im schriftlichen Vortrag und in der klugen Auswahl der Argumente.

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Um­gangs­recht: Das fa­mi­li­en­ge­richt­li­che Um­gangs­ver­fah­ren er­klärt von Ih­rem Fach­an­walt in Köln

Bei Streit über das Umgangsrecht entscheidet das Familiengericht. Über den Ablauf und die Voraussetzungen eines solchen Verfahrens klärt dieser Artikel auf.

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Um­gangs­recht

Sinn und Zweck des Umgangsrechts ist es, dem Umgangsberechtigten zu ermöglichen, an der körperlichen und geistigen Entwicklung des Kindes teilzuhaben und die Beziehung zu dem Kind aufrechtzuerhalten. Dadurch soll einer Entfremdung vorgebeugt und dem gegenseitigen Liebesbedürfnis Rechnung getragen werden. Das Umgangsrecht soll dem Kind also auch die Identifikationsmöglichkeit mit beiden Elternteilen eröffnen.

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