BS LEGAL Rechtsanwälte & Steuerberater
Beiträge zum Familienrecht
Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht informieren wir Sie stets über aktuelle Entwicklungen im Familienrecht.
Ein Umgangsverfahren ist kein reines Formularverfahren. Wer glaubt, es gehe nur darum, dem Familiengericht die eigenen Wünsche zum Umgang darzulegen, verkennt den entscheidenden Punkt: Das Verfahren lebt von strategischem Vorgehen, juristischer Präzision und der Fähigkeit, das Kindeswohl glaubhaft in den Mittelpunkt zu rücken. Als Anwalt für Familienrecht in Köln erleben wir immer wieder, dass der Erfolg nicht allein im Gerichtssaal entschieden wird, sondern lange vorher – in Gesprächen mit dem Jugendamt, im schriftlichen Vortrag und in der klugen Auswahl der Argumente.
Trennungen und Scheidungen sind für alle Beteiligten belastend – besonders jedoch für gemeinsame Kinder. In dieser emotionalen Ausnahmesituation stellt sich häufig die Frage: Wer trifft künftig die wichtigen Entscheidungen für das Kind? Während das gemeinsame Sorgerecht in Deutschland der Regelfall ist, gibt es Konstellationen, in denen ein Elternteil das alleinige Sorgerecht beantragen möchte – oder sogar muss. Doch wann genau ist das möglich? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Wie läuft das gerichtliche Verfahren ab? Und wie kann ein Anwalt in Köln Sie dabei bestmöglich unterstützen? Im folgenden Artikel erhalten Sie einen umfassenden Überblick – klar gegliedert, verständlich formuliert und mit praktischen Hinweisen aus der anwaltlichen Beratungspraxis.
Habe ich Anspruch auf Trennungsunterhalt und wovon hängt dieser ab? Grundsätzlich hat der weniger verdienende oder nicht erwerbstätige Ehepartner während der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung Anspruch auf Trennungsunterhalt. Voraussetzung ist, dass ein erhebliches Einkommensgefälle zwischen den Ehepartnern besteht und keine Verwirkungstatbestände vorliegen. Der Anspruch ergibt sich aus § 1361 BGB.
Habe ich Anspruch auf Trennungsunterhalt und wovon hängt dieser ab? Grundsätzlich hat der weniger verdienende oder nicht erwerbstätige Ehepartner während der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung Anspruch auf Trennungsunterhalt. Voraussetzung ist, dass ein erhebliches Einkommensgefälle zwischen den Ehepartnern besteht und keine Verwirkungstatbestände vorliegen. Der Anspruch ergibt sich aus § 1361 BGB.
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