BS LEGAL ­ Rechts­an­wälte & Steuerberater 

Bei­träge zum Fa­mi­li­en­recht

Tren­nun­gen und Schei­dun­gen sind für alle Be­tei­lig­ten be­las­tend – be­son­ders je­doch für ge­mein­same Kin­der. In die­ser emo­tio­na­len Aus­nah­me­si­tua­tion stellt sich häu­fig die Frage: Wer trifft künf­tig die wich­ti­gen Ent­schei­dun­gen für das Kind? Wäh­rend das ge­mein­same Sor­ge­recht in Deutsch­land der Re­gel­fall ist, gibt es Kon­stel­la­tio­nen, in de­nen ein El­tern­teil das al­lei­nige Sor­ge­recht be­an­tra­gen möchte – oder so­gar muss. Doch wann ge­nau ist das mög­lich? Wel­che Vor­aus­set­zun­gen müs­sen er­füllt sein? Wie läuft das ge­richt­li­che Ver­fah­ren ab? Und wie kann ein An­walt in Köln Sie da­bei best­mög­lich un­ter­stüt­zen? Im fol­gen­den Ar­ti­kel er­hal­ten Sie ei­nen um­fas­sen­den Über­blick – klar ge­glie­dert, ver­ständ­lich for­mu­liert und mit prak­ti­schen Hin­wei­sen aus der an­walt­li­chen Beratungspraxis.

Habe ich An­spruch auf Tren­nungs­un­ter­halt und wo­von hängt die­ser ab? Grund­sätz­lich hat der we­ni­ger ver­die­nende oder nicht er­werbs­tä­tige Ehe­part­ner wäh­rend der Tren­nung bis zur rechts­kräf­ti­gen Schei­dung An­spruch auf Tren­nungs­un­ter­halt. Vor­aus­set­zung ist, dass ein er­heb­li­ches Ein­kom­mens­ge­fälle zwi­schen den Ehe­part­nern be­steht und keine Ver­wir­kungs­tat­be­stände vor­lie­gen. Der An­spruch er­gibt sich aus § 1361 BGB.

Habe ich An­spruch auf Tren­nungs­un­ter­halt und wo­von hängt die­ser ab? Grund­sätz­lich hat der we­ni­ger ver­die­nende oder nicht er­werbs­tä­tige Ehe­part­ner wäh­rend der Tren­nung bis zur rechts­kräf­ti­gen Schei­dung An­spruch auf Tren­nungs­un­ter­halt. Vor­aus­set­zung ist, dass ein er­heb­li­ches Ein­kom­mens­ge­fälle zwi­schen den Ehe­part­nern be­steht und keine Ver­wir­kungs­tat­be­stände vor­lie­gen. Der An­spruch er­gibt sich aus § 1361 BGB.

Das Re­si­denz­mo­dell ist ei­nes der gän­gigs­ten Be­treu­ungs­mo­delle für Kin­der nach ei­ner Tren­nung oder Schei­dung der El­tern. In die­sem Ar­ti­kel er­klä­ren wir, was das Re­si­denz­mo­dell ge­nau be­deu­tet, wie das Um­gangs­recht ge­re­gelt ist und wel­che Un­ter­halts­pflich­ten sich nach der Düs­sel­dor­fer Ta­belle er­ge­ben. Au­ßer­dem ge­hen wir auf die Un­ter­schiede zum Wech­sel­mo­dell ein und zei­gen auf, wie recht­li­che An­sprü­che ge­richt­lich gel­tend ge­macht wer­den kön­nen. Soll­ten Sie Fra­gen ha­ben, emp­feh­len wir die Be­ra­tung durch ei­nen er­fah­re­nen An­walt in Köln.