Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht informieren wir Sie stets über aktuelle Entwicklungen im Familienrecht.
Wer aus Wut oder Schmerz wegen einer anstehenden Scheidung vorschnell und unüberlegt handelt, kann viele Fehler begehen, die später nur noch schwer zu korrigieren sind. Folgender Leitfaden soll Ihnen einen ersten Überblick geben, was bei einer Trennung zu beachten ist, welche Dokumente zwingend nötig sind und wie späterem Streit vorgebeugt werden kann.
Nach einer Trennung stellt sich oft die Frage, welchem Ehepartner die gemeinsame Wohnung zusteht. Das sogenannte „Getrenntleben“ im Scheidungsjahr ist zwar auch in der gemeinsamen Wohnung möglich. Häufig besteht jedoch der Wunsch nach einem Auszug. Im Normalfall liegt hier ein klassisches „Patt“ vor: Keiner der Ehepartner hat einen Anspruch darauf, den anderen vor die Tür zu setzen.
Die sogenannte elterliche Sorge liegt grundsätzlich bei den Eltern gemeinsam. Nach der Scheidung besteht die elterliche Sorge der geschiedenen Ehegatten für gemeinsame Kinder grundsätzlich unverändert fort. Jedoch kann ein Elternteil beim Familiengericht beantragen, dass die elterliche Sorge im Ganzen oder Ausschnitte ihm alleine übertragen werden.
Die Kosten einer Scheidung setzen sich aus Gerichts- und Anwaltskosten zusammen. Maßgeblich für die konkrete Höhe der Kosten ist grundsätzlich das Nettoeinkommen der Eheleute. Daneben gibt es weitere Faktoren, die den Streitwert und damit die Kosten beeinflussen können.