Pflichtverteidiger im Strafverfahren
Grundsätzlich ist es einem Beschuldigten im Strafverfahren freigestellt, ob er einen Anwalt hinzuzieht oder nicht. Aus Strafverfahren können sich für den Beschuldigten jedoch besonders schwere Konsequenzen (z. B. langjährige Haftstrafen) ergeben. Gerade in komplizierten Verfahren ist eine anwaltliche Vertretung unerlässlich, um Waffengleichheit und einen fairen Prozess zu garantieren. In manchen Fällen sieht das Gesetz daher vor, dass das Gericht dem Beschuldigten zu seinem eigenen Schutz einen Rechtsanwalt zuteilt. Diesen vom Gericht beigeordneten Rechtsanwalt nennt man Pflichtverteidiger.