Trennungsunterhalt: Die zehn häufigsten Fragen und Antworten
Habe ich Anspruch auf Trennungsunterhalt und wovon hängt dieser ab? Grundsätzlich hat der weniger verdienende oder nicht erwerbstätige Ehepartner während der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung Anspruch auf Trennungsunterhalt. Voraussetzung ist, dass ein erhebliches Einkommensgefälle zwischen den Ehepartnern besteht und keine Verwirkungstatbestände vorliegen. Der Anspruch ergibt sich aus § 1361 BGB.