Tren­nungs­un­ter­halt: Die zehn häu­figs­ten Fra­gen und Antworten

Habe ich Anspruch auf Trennungsunterhalt und wovon hängt dieser ab? Grundsätzlich hat der weniger verdienende oder nicht erwerbstätige Ehepartner während der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung Anspruch auf Trennungsunterhalt. Voraussetzung ist, dass ein erhebliches Einkommensgefälle zwischen den Ehepartnern besteht und keine Verwirkungstatbestände vorliegen. Der Anspruch ergibt sich aus § 1361 BGB.

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Das Re­si­denz­mo­dell: Re­ge­lun­gen zum Um­gangs­recht und Unterhaltspflichten

Das Residenzmodell ist eines der gängigsten Betreuungsmodelle für Kinder nach einer Trennung oder Scheidung der Eltern. In diesem Artikel erklären wir, was das Residenzmodell genau bedeutet, wie das Umgangsrecht geregelt ist und welche Unterhaltspflichten sich nach der Düsseldorfer Tabelle ergeben. Außerdem gehen wir auf die Unterschiede zum Wechselmodell ein und zeigen auf, wie rechtliche Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden können. Sollten Sie Fragen haben, empfehlen wir die Beratung durch einen erfahrenen Anwalt in Köln.

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Das pa­ri­tä­ti­sche Wech­sel­mo­dell im Fa­mi­li­en­recht: Ent­wick­lung der Recht­spre­chung und Praxisbeispiele

Das paritätische Wechselmodell bezeichnet eine Betreuungsform nach der Trennung oder Scheidung von Eltern, bei der das Kind in etwa gleichen zeitlichen Anteilen von beiden Elternteilen betreut wird. Es unterscheidet sich damit grundlegend vom Residenzmodell, bei dem das Kind hauptsächlich bei einem Elternteil lebt und der andere Elternteil ein Umgangsrecht hat. In den letzten Jahren hat das Wechselmodell zunehmend an Bedeutung gewonnen, auch bedingt durch eine veränderte Rechtsprechung und gesellschaftliche Entwicklungen.

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Um­gangs­recht: Das fa­mi­li­en­ge­richt­li­che Um­gangs­ver­fah­ren er­klärt von Ih­rem Fach­an­walt in Köln

Bei Streit über das Umgangsrecht entscheidet das Familiengericht. Über den Ablauf und die Voraussetzungen eines solchen Verfahrens klärt dieser Artikel auf.

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Um­gangs­recht

Sinn und Zweck des Umgangsrechts ist es, dem Umgangsberechtigten zu ermöglichen, an der körperlichen und geistigen Entwicklung des Kindes teilzuhaben und die Beziehung zu dem Kind aufrechtzuerhalten. Dadurch soll einer Entfremdung vorgebeugt und dem gegenseitigen Liebesbedürfnis Rechnung getragen werden. Das Umgangsrecht soll dem Kind also auch die Identifikationsmöglichkeit mit beiden Elternteilen eröffnen.

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