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Bei­träge zum Fa­mi­li­en­recht

In vie­len Fäl­len geht der Wunsch sich schei­den zu las­sen nicht nur von ei­nem Ehe­gat­ten, son­dern von bei­den Ehe­gat­ten aus. Vor­aus­set­zung für den Aus­spruch der Schei­dung ist, dass die die Ehe ge­schei­tert ist. Wenn die Ehe­gat­ten seit ei­nem Jahr ge­trennt le­ben, gilt die un­wi­der­leg­bare Ver­mu­tung, dass die Ehe ge­schei­tert ist, wenn ent­we­der beide Ehe­gat­ten die Schei­dung be­an­tra­gen oder der An­trags­geg­ner der Schei­dung zustimmt.

So­wohl die Zu­stel­lung des Schei­dungs­an­trags als auch die Rechts­kraft des Schei­dungs­aus­spruchs löst viele Rechts­fol­gen aus. Die Schei­dung be­trifft da­bei nicht nur den Un­ter­halt, den Zu­ge­winn und den Ver­sor­gungs­aus­gleich, son­dern auch die Kran­ken­ver­si­che­rung, das Erbrecht oder die Wit­wen­rente. Die wich­tigs­ten Fol­gen, die eine Schei­dung mit sich bringt, er­klä­ren un­sere auf Schei­dung, Un­ter­halt und Fa­mi­li­en­recht spe­zia­li­sier­ten Rechts­an­wälte in die­sem Artikel.

Für ei­nen So­fort­kon­takt ohne War­te­zeit nut­zen Sie un­ser Schei­dungs­for­mu­lar und über­mit­teln Sie uns alle nö­ti­gen In­for­ma­tio­nen on­line für die Durch­füh­rung Ih­rer Schei­dung. Das Aus­fül­len des For­mu­lars dau­ert nur we­nige Mi­nu­ten. Wir mel­den uns zeit­nah bei Ih­nen zu­rück und tei­len Ih­nen die vor­aus­sicht­li­chen Kos­ten mit bzw. klä­ren, ob Sie Pro­zess­kos­ten­hilfe für die Durch­füh­rung Ih­res Schei­dungs­ver­fah­rens erhalten.