BS LEGAL Rechtsanwälte & Steuerberater
Beiträge zum Familienrecht
Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht informieren wir Sie stets über aktuelle Entwicklungen im Familienrecht.
Eheleute können die rechtlichen Folgen der Ehe nach ihren Vorstellungen abweichend vom Gesetz regeln. Dazu ist ein Ehevertrag erforderlich. In diesem können insbesondere Scheidungsfolgen frei gestaltet werden. Allerdings kennt die Gestaltungsfreiheit Grenzen. Wird ein Ehegatte im Ehevertrag stark benachteiligt, kann der Ehevertrag sittenwidrig und damit unwirksam sein.
Wer kein oder nur ein geringes Einkommen hat und für die Kosten für ein anwaltlichen Kosten für ein Scheidungsverfahren nicht aufkommen kann, hat Anspruch auf sog. Verfahrenskostenhilfe. Unsere Anwälte für Familienrecht betreuen Sie bei Ihrem Scheidungsverfahren und stellen für Sie den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe bei dem zuständigen Familiengericht.
Ob eine Scheidung zügig durchgeführt werden kann oder ob sich das Scheidungsverfahren in die Länge zieht, hängt davon ab, ob sich die Ehepartner in wesentlichen Fragen geeinigt haben oder diese vor Gericht ausgefochten werden sollen. Streitig können z.B. Trennungs- oder nachehelicher Unterhalt, der Zugewinnausgleich oder das Sorgerecht sein. Auch kann zwischen den Ehegatten Streit darüber bestehen, ob das Trennungsjahr abgelaufen oder die Ehe gescheitert ist.
In vielen Fällen geht der Wunsch sich scheiden zu lassen nicht nur von einem Ehegatten, sondern von beiden Ehegatten aus. Voraussetzung für den Ausspruch der Scheidung ist, dass die die Ehe gescheitert ist. Wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben, gilt die unwiderlegbare Vermutung, dass die Ehe gescheitert ist, wenn entweder beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.
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